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ist es wichtig die 35 j voll zu haben bei antag auf eu R

von Regina03.03.2008 | 12:13
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo bin 51 j lückenloser R-verlauf mit erzie,Zeiten usw noch im Beruf zz Reha .Die ärzte raten jetzt einen antrag auf Eu rente zu stellen , im sept 08 laut renten auskunft habe ich die 35J voll ,ist es ratsam bis September zu warten ,Welche vor bzw nachteile hat eine antragstellung jetzt? Oder besser warten bis september Mfg R

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente muss die Wartezeit von 35 Jahren nicht erfüllt sein. Sie müssen u. a. die Wartezeit vom 5 Jahren erfüllen und in den letzten 60 Monaten min. 36 Monate mit versicherungspflichtiger Beschäftigung absolviert haben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich, dass die allgemeine Wartezeit (fünf Jahre Beitragszeiten) erfüllt ist und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalles drei Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen. Der Rentenversicherungsträger entscheidet anhand der ärztlichen Unterlagen ( auch der Entlassungsbericht, egal wer Träger der Reha war). Wird der Versicherte arbeitsunfähig entlassen, dann bedeutet dies nicht automatisch, dass der Rentenversicherungsträger auch eine Erwerbsminderungsrente leisten wird. So setzt die Rente wegen voller Erwerbsminderung voraus, dass der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingugnen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

7 Antworten

Nixam 03.03.2008 | 12:34
Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Sie bereits, wenn Sie die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Ich würde an Ihrer Stelle nicht solange warten.
Amadéam 03.03.2008 | 12:50
Das Warten bringt in Sachen Rentenversicherung rein gar nichts. Sollte sich im Rentenverfahren herausstellen, dass Sie erwerbsgemindert sind, ist Ihnen ab Eintritt des Leistungsfalls eine so genannte Zurechnungszeit anzurechnen. Nachgewiesene rentenrechtliche Zeiten plus Zurechnungszeit würden dadurch schon jetzt mehr als 35 Versicherungsjahre ergeben. In Ihrer Rentenberechnung wird also auch die Höherbewertung von Pflichtbeiträgen, die vor dem 01.01.1992 liegen, geprüft werden. Lesen Sie die Erläuterungen im Lexikon auf dieser Seite zu "Zurechnungszeit" durch.
Haseam 03.03.2008 | 12:57
Wenn die Ärzte meinen, Sie sind erwerbsgemindert, ändert sich am Leistungsfall und somit an der Berechnung Ihrer zu beantragenden rente eh nichts mehr. Also ist es höchste Zeit einen Antrag zu stellen.
Amadéam 03.03.2008 | 13:00
Haben Sie noch Anspruch auf Krankengeld, wenn ja, wie hoch und wie lange? Hat Sie die Krankenkasse zur Reha aufgefordert (dann wäre Ihr Dispositionsrechteingeschränkt!)? Was ist nach letzter Rentenauskunft höher? Krankengeld oder EM-Rente? Lassen Sie sich am Besten in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten (nicht beim Versichertenältesten), weil man dort auch Einblick in Ihr Versicherungskonto nehmen kann.
Rosannaam 04.03.2008 | 15:26
Hallo Experte, Ihre Antwort "...und in den letzten 60 Monaten min. 36 Monate mit versicherungspflichtiger Beschäftigung absolviert haben." stimmt so nicht ganz. Es müssen für 36 Monate PFLICHTBEITRÄGE vorliegen - aber nicht nur aus versicherungspflichtiger Beschäftigung, sondern auch Pflichtbeiträge aus Krankengeldbezug, ALG I und II -Bezug zählen zur Anwartschafterhaltung! MfG Rosanna.
Reginaam 04.03.2008 | 21:17
Erst mal danke für die wichtigen Infos taucht bei mir die Frage auf , welche rolle spielt es im gefüge ob die reha von der KR-Kasse bezahlt ,getragen wird oder von der DRV , erkennen diese beiden sich gegenseitig an???? Die BG könnte auch noch beteiligt werden. kurzum das es drei kostenträger sein können ist klar!!!! oder könnte es sein das man von der einen in die andere muss weil diese in der beurteilung sich nicht gegenseitig anerkennen ????? Mfg regina
Schadeam 05.03.2008 | 08:36
m.E. spielt der Kostenträger der Reha bei der Beeurteilung einer EM Rente keine Rolle. Wichtig ist was die Ärzte (auch im Entlassungsbericht aussagen)
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