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Experten-Antwort

Ist nach Aussteuerung noch AU-Bescheinigung nötig? Und wenn man später EM-Rente braucht?

von Eva Jaksch20.12.2016 | 17:13
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3 Antworten

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Hallo, nach 78 Wochen Krankengeld nun "ausgesteuert". Nun brauche ich doch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vom Arzt? Oder doch? Was, wenn ich mich erstmal "freiwillig krankenversichere" sich aber herausstellt, dass ich immer noch krank bin? Sollte ich dann Erwerbsminderung beantragen? Oder schon vorher? Brauche ich für EU-Rente wieder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eva Jaksch,

aus Sicht der Rentenversicherung sollten Sie sich weiterhin lückenlos Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen lassen, wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. So können Ihnen nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld Anrechnungszeiten in Ihrem Rentenversicherungskonto anerkannt werden (wenn keine Lücke von mindestens einem Kalendermonat zwischen dem Ende der letzten Beschäftigung und den Zeiten der der Arbeitsunfähigkeit / des Krankengeldbezuges liegt).

Wenn Sie sich darüber hinaus für erwerbsgemindert halten, sollten Sie umgehend einen Rentenantrag bei der Rentenversicherung stellen. In diesem Fall können Sie zudem bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Die Agentur zahlt bei Bestehen von voller Erwerbsminderung nämlich solange Arbeitslosengeld, bis der Rentenversicherungsträger über die (mögliche) Erwerbsminderung entscheiden hat. Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist, dass Sie die Anwartschaftszeit in der Arbeitslosenversicherung erfüllt haben. Sie müssen übrigens die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht vor der Agentur für Arbeit "verstecken", denn diese haben keinen negativen Einfluss auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung.

Sollten Sie nicht mehr arbeitsunfähig sein, sollten Sie sich ebenfalls bei der Agentur für Arbeit melden, wenn Sie nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Die Agentur für Arbeit prüft dann, ob Sie einen "normalen" Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

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2 Antworten

Herz1952am 20.12.2016 | 17:46
Sie sollten umgehend (sofort) EM-Rente noch vor der Aussteuerung beantragen. Sie sollten sich weiterhin AU-Bescheinigungen ausstellen lassen, diese jedoch nicht beim Arbeitsamt abgeben, sonst entfällt (bei Bedarf, also, wenn Sie nicht mehr sofort arbeiten können, bzw. weiterhin AU sind), das ALG 1 für die sog. "Nahtlosigkeitsregelung". Heißt: Krankengeld, ALG 1, Rente. Den Rentenantrag beim Arbeitsamt vorlegen und sich mit dem sog. "Restleistungsvermögen" einer "Vermittlung" zur Verfügung stellen. Die Vermittlung wird allerdings ruhen, bis über den Rentenantrag entschieden ist. (keine Rente, volle EM-Rente, teilweise EM-Rente, Arbeitsmarktrente). Näheres einfach mal abwarten nach Rentenantragsstellung Einen Rentenantrag können Sie bei Ihrer Gemeinde stellen oder auch bei der nächsten Beratungsstelle der RV. Sie sind dann weiterhin versichert (ALG 1) und später natürlich über eine evtl. Rente. Das ganze Prozedere entfällt natürlich, wenn Sie nach der "Aussteuerung" wieder voll arbeitsfähig sind, aber nur dann. Gruß
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