Sofern Sie deutscher Staatsangehöriger sind, können Sie freiwillige Beiträge auch aus Japan in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch unbedingt, sich durch eine der von "bekiss" genannten Stellen individuell beraten zu lassen, ob in Ihrem Fall eine freiwillige Versicherung sinnvoll ist.