Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Jetzt schlägt`s Dreizehn !!!???!!!

von Hansi09.09.2009 | 19:21
1557 Ansichten
21 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Um Meinen Status als Selbständiger zu klären überschüttet mich die Rentenanstalt mit Vordrucken. Leider hatte ich bisher keine Zeit diese auszufüllen - versteht eh keiner. Jetzt wird mir ein Ordnungsgeld angedroht. Geht das ???? Es handelt sich ja nicht um die Straßemverkehrsordnung sondern um die Rente ?!? Welche Grundlage soll es denn für solch einen Nonsens geben? Wenn ich nicht antworte sollen 700,- Euro fällig sein. Hallo ????? Verdiene mein Geld ja nicht im Schlaf !!!!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hansi,

es gibt eine Vielzahl von selbständig Tätigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. Die gesetzliche Rentenversicherung hat diese Versicherungspflicht kraft Gesetzes zu überprüfen und durchzuführen.

Sollten die Versicherten nicht ausreichend an der Klärung Ihrer eventuellen Versicherungspflicht mitwirken und damit der gesetzlichen Rentenversicherung unter Umständen zu zahlende Pflichtbeiträge vorenthalten, ist der gesetzliche Rentenversicherungsträger ermächtigt bzw. verpflichtet Zwangsmaßnahmen einzuleiten, damit die Versicherten Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Mitwirkung an der Klärung der Versicherungspflicht nachkommen. Sofern Sie Hilfe beim Ausfüllen der Vordrucke benötigen, können Sie sich jederzeit an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wenden.

20 Antworten

-_-am 09.09.2009 | 19:31
Da haben Sie ja Glück, dass Ihre Untätigkeit bisher nicht noch teurer wurde. Siehe §§ 111 - 113 Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__111.html Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2b und Nr. 3 mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und 9 bis 14 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 111 arbeiten die Behörden der Zollverwaltung, die Einzugsstellen und die Träger der Rentenversicherung zusammen, wenn sich im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Vorschriften des Sechsten Abschnitts ergeben. Sie unterrichten sich gegenseitig über die für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten notwendigen Tatsachen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/BJNR138450976.html#BJNR1384509… http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/i0_aufg…
Wer hilft einem Selbständigen ?am 09.09.2009 | 21:51
Hallo Hansi, auch für Selbständige die "hart" arbeiten um ihre Brötchen zu verdienenn gelten die Regelungen des Sozialgesetzbuches. Ich würde Ihnen empfehlen professionelle Hilfe zu nehmen, sofern Ihnen selbst die Regelungen des Sozialrechts nicht geläufig sind. Z.b. Steuerberater, oä. Wer hat Sie bei Ihrer Existenzgründung unterstützt ? - IHK ; Handwerkskammer oä. - auch dort gibt es Hilfe sofern man nicht weiß was in einem Vordruck erfragt wird. Also los, sonst wird es noch teurer.....
Stefanam 09.09.2009 | 21:57
Die Vordrucke sind in einer halben Stunde ausgefüllt, sie entscheiden selbst ob Ihnen für eine halbe Stunde Arbeit tatsächlich 700 EUR zuwenig sind.
Beamteram 10.09.2009 | 08:04
Also ich verdiene mein Geld im Schlaf ;o) Achtung : Das war ein Witz.....
Dipl. Ing Meieram 10.09.2009 | 07:57
Da nicht nur sie,sondern wir alle unser Geld nicht im Schlaf verdienen, gelten natürlich auch für uns alle die gleichen Gesetze. Ich denke, das es selbst auch Ihnen möglich sein wird, eine Beratungsstelle aufzusuchen, um sich dort die nötige Hilfe zu holen, damit sie Ihrer Pflicht nachkommen können. Das man sich vor 100 Jahren nicht um seine Altersvorsorge gekümmert hat, ist nachvollziehbar.Aber das man es in der heutigen Zeit derart schleifen lässt, das sogar ein Ordnugnsgeld angedrpht wird, ist für den normalen Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.
RentManam 10.09.2009 | 08:45
Genau, sie haben es genau erkannt. Die Rentenversicherung ist einfach nur neugierig. Deswegen werden Anfragen gemacht. Um bei der Rentenversicherung zu arbeiten, muss man einen Test machen, in dem beweist das man total neugierig ist. Nicht über die Gesetze lacht die ganze Welt, über sowas wie sie lacht die ganze Welt. Unglaublich.
Fritziam 10.09.2009 | 08:29
@ Beamter Summ Summm Summm du bist Fleisig wie eine Biene du bekommst den Tag schon Krummmmmmmm Dieses Land und viele seiner Gesetze darüber Lacht die Welt Was die DRV wissen will ist zum Teil reine Neugierde also aufgepast Private Daten sind deine Daten Das sieht leider fast jeder Beamter anders sie glauben ohne sie läuft in diesem Land nichts HÄ Hä Und wir Malocher bekommen/Halten dieses Land trotzdem sehr gut am Laufen
---am 10.09.2009 | 08:45
Genau!!! (Achtung: ironisch gemeint!)
Jochenam 10.09.2009 | 09:55
Hallo Keiner von der DRV die wollen möglichst alles wissen was die Politik ihnen ja auch ermöglicht hat und die dürfen auch fast alle Daten ohne Nachfrage Weiter geben (Finanzamt Arbeitsamt u.s.w)darum Vorsicht Prüfen sie ihre Angaben sehr genau SOVD VDK und der Rechtsanwalt Steuerberater hilft Nur nach Beratung ausfüllen Verlassen sie sich niemals nur auf die DRV (Siehe Bild in den Letzten Tagen) Noch ein Tipp am Rande Zahlen sie als Selbstständiger wen überhaubt nur das Nötigste in die Rentenkasse Kaufen Bauen sie sich in Deutschland ein Haus der Wert Bleibt auch bei einer Aktien Krise Erhalten Wegen Hartz und so weiter Natürlich nur im Angemessenen Rahmen (Sie könnten ja auch mal Pleite machen)
Hmmmam 10.09.2009 | 10:15
Ganz toller beitrag, vor allem Ihr Hinweis auf die Zeitung mit den 4 großen Buchstaben sagt schon alles aus.... Steuerberater und Rechtsanwalt, genau... Das "Nötigste" einzahlen wird wohl in Hansi`s Fall trotzdem teuer werden. Stichwort : Versicherungspflicht (Selbst. mit einem Auftraggeber) Noch ein Tipp : Bitte BILDen sie sich Ihre Meinung nicht ausschließlich aufgrund der Lektüre EINER "Zeitung"...
Koulchenam 10.09.2009 | 11:32
Es ist natürlich nervig, solche Anträge ausfüllen zu müssen, wenn man eigentlich in dieser Zeit Geld zu verdienen hat. Andererseits ist es wohl besser, das rechtzeitig zu machen, als viel Geld zu verlieren - wobei es allerdings keine Garantie dafür gibt, daß sich mit Hilfe z.B. des VdK, eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts zwangsläufig eine "echte" Selbständigkeit ergeben muß. Wo nach den fünf Kriterien eine Scheinselbständigkeit gegeben ist, dürfte es relativ schwierig sein, das Gegenteil zu beweisen. Der Hinweis "Nichts wie raus aus der GRV" ist mir viel zu pauschal gehalten. Je nach Gesundheitszustand würde ich mir SEHR genau überlegen, ob ich rausgehe - die (teilweise) Erwerbsminderungsrente wäre damit immerhin gefährdet. Und der Hinweis aufs Riestern, na ja. Die meisten (echten) Selbständigen können die Riester-Rente ja gar nicht aufbauen, höchstens die Rürup-Rente. Ich persönlich (als pflichtversicherte Selbständige, die daher riestern darf), werde nicht riestern. Sollte ich im Alter unter das Existenzminimum rutschen, würde die Riester-Rente voll auf die Grundsicherung angerechnet werden. Damit werden in gewisser Weise die Sparer bestraft, weil die, die nicht geriestert haben, trotzdem die volle Grundsicherung bekommen. Und von der Rendite her finde ich das Riestern auch nicht unbedingt prickelnd. Viele Grüße Koulchen
Riesteram 10.09.2009 | 11:46
"Ich persönlich (als pflichtversicherte Selbständige, die daher riestern darf), werde nicht riestern. Sollte ich im Alter unter das Existenzminimum rutschen, würde die Riester-Rente voll auf die Grundsicherung angerechnet werden." Wenn alle diese Einstellung haben und sonst keinen Ehrgeiz mehr, dann würde keiner mehr etwas für die private Altersvorsorge machen, denn auch alle anderen verfügbaren Ergebnisse aus privater Altersvorsorge würde ebenso in die Bedürftigkeitsprüfung bei der späteren Grundsicherung einfliessen. Über die fatale Wirkung dieser (Ihrer)Aussage will ich gar nicht reden. Vielleicht schafft man es ja gerade weil man zB geriestert hat, später nicht bedürftig zu sein und somit nicht Bittsteller (allg.Sprachgebrauch) beim Sozialamt werden zu müssen - auch ein Wert, den manche zu schätzen wissen. Immerhin sind es die künftigen Steuerzahler, die dafür arbeiten müssen, daß manche, die trotz Möglichkeit eben nicht für´s Alter gespart haben und sich auf den Staat verlassen haben.
Koulchenam 10.09.2009 | 12:03
Hallo Riester, ich weiß, daß meine Einstellung zum Riestern unsozial ist. Aber der Fehler liegt im System, das einige schamlos ausnutzen. Die, die ihr Leben lang arbeiten konnten und/oder wollten, unterstütze ich gern mit meinen Rentenversicherungsbeiträgen (ich bin pflichtversicherte Selbständige) und der Steuer, wenn sie trotz ihrer Arbeit nicht genug Einkommen fürs Alter haben. Die, die könnten, aber nicht wollen, aber auf gar keinen Fall! Glauben Sie mir, ich kenne genug Menschen im näheren Umfeld, die den A**** nicht hochkriegen und sich voll auf den Staat verlassen - also in der Konsequenz auf im Erwerbsleben stehende Trottel wie mich. Darin liegt der am Anfang von mir angesprochene Fehler im System. Im übrigen habe ich nie behauptet, nichts für meine Altersvorsorge zu tun. (Dem ist auch nicht so.) Die Riester-Rente ist nur aus meiner Sicht ein völlig unbrauchbares Produkt für die Selbständigen, die sie nutzen könnten. Wenn überhaupt irgendetwas Staatliches für mich infrage käme, dann Rürup wegen der Steuerersparnis. Ich halte mich aber für die Zusätze zur gesetzlichen Rente lieber an rein private Versicherungsprodukte, weil ich an die zur Not (mit Abschlägen) auch früher rankomme. Was hilft mir eine Zusatzrente in 25 Jahren, wenn ich jetzt pleite gehe, weil mein Unternehmen durch starr gebundene Vorsorgeaufwendungen keine Liquidität mehr hat? Gruß Koulchen
Riesteram 10.09.2009 | 12:36
Und weil´s andere Schmarotzer (die wird´s übrigens immer geben) gibt, machen Sie dann eben auf Ihre Art das Gleiche bzw. verleiten manchen dazu, der Ihren Aussagen Glauben schenkt??? An Rürup kommen Sie im Gegensatz zu Riester ÜBERHAUPT nicht ran!! Bei Riester können Sie auch bis zu 2100 Eur im Jahr steuerfrei ansparen, wollen Sie mehr dann Rürup mit allen Einschränkungen. Aber egal, was Sie tun: Alles was Ihnen im Alter wie auch immer zufließt sind Einnahmen, die genauso bei der Grunsdicherung anzugeben und anzurechnen sind wie Riester. Ich finde die Wirkung Ihrer Aussage im ersten Beitrag fatal! Ich hoffe, es überzeugt wenig Leute, auch wenn Sie´s vielleicht gar nicht so meinten.
Koulchenam 10.09.2009 | 12:53
Hallo Riester, wie jetzt - ich bin ein Schmarotzer, weil ich nicht riestere?! Würde mal sagen, Sie haben sich ein wenig zu sehr auf die Schiene Ihres Nicknames festgefahren ... Ganz im Ernst, ich kenne wenig Selbständige, die überhaupt Pflichtversicherungsbeiträge an die DRV zahlen - was ich tue! -, und ich hätte die Pflichtmitgliedschaft umgehen können, wenn ich nie einen Antrag gestellt hätte, in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden. Dafür hätte ich nur den zweiten Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Hauptschwerpunkt bezeichnen müssen, und dann hätte die Solidargemeinschaft keinen Cent an Rentenversicherungsbeiträgen von mir gesehen, weil ich mir eine private Versicherung mit besserer Rendite gesucht hätte! Bevor Sie mich also indirekt als Schmarotzer bezeichnen, sollten Sie schon mal nach der genauen Situation fragen. Ich bin übrigens der Meinung, es ist völlig okay, dezent darauf hinzuweisen, daß im Fall der Fälle die Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird (auch wenn das bei den anderen Renten ähnlich sein mag). Das ist nämlich ein Punkt, der nicht unbedingt jedem bekannt ist, wie sich immer mal wieder herausstellt. Wenn es "fatal" ist, Tatsachen aufzuführen - gebongt, dann habe ich eine fatale Aussage getätigt. Damit kann ich leben. Gruß Koulchen
Riesteram 10.09.2009 | 13:32
Sie haben mich leider nicht verstanden! Aber egal! Dieses besondere Hinweisen, daß Riester im Falle der Fälle auf eine evt.Grunsicherung angerechnet wird, hat eine schlimme Wirkung!!! Als wenn das etwas NEUES in unserem Sozialsystem ist. Hat man denn früher, wo die priv.Altersvorsorge in der Regel aus Lebensversicherung , priv.Rentenversicherung und Aktienfonds usw.bestand auch jedesmal darauf hingewiesen bzw. darauf hinweisen müssen, daß dies im Alter, sofern Bedürftigkeit entstünde, auf die Sozialhilfe anrechenbar ist????? Niemals!! Daher wirkt das explizite Hinweisen auf diesen völlig selbstverständlichen Sachverhalt bei Riester so, als wäre das Neu und "Wie konnte uns derStaat sowas nur verheimlichen!!???!!" Das ist es !!!! Ich hoffe, sie haben mich ein bißchen verstanden!! Stellen wir uns folgendes Beispiel vor: Gerade Selbständige haben aufgrund geringer Einzahlungen in die RV in der Regel kleinere Renten aus der GRV, dafür hoffentlich aber anderweitig für´s Alter vorgesorgt. Rente aus GRV mit 65:350,- Eur monatl. Dieser Selbständige hat, weil es "ja viel renditestärkere Wege" des Sparens gibt noch viel Geld in eine Private Rentenversicherung - steuerbegünstigt - eingezahlt und erhält daraus nun eine monatl.Privatrente von 700,- Eur. Was würde wohl der arbeitende (selbst. oder abhängig Besch.) Steuerzahler dazu sagen, wenn dieser Rentner noch 400 Eur(beispielhaft.Bedarf nach GsiG) monatl. vom Staat bekommen würde, da er ja bedürftig ist. Die Privatrente, woher und wie auch immer angespart, bliebe unberücksichtigt. Würden Sie das richtig finden??? Und: Wer mit 30 oder 40 (bei altersgerechter Gesundheit und Zustand) schon weiß bzw. davon ausgeht, daß er bestimmt bedürftig im Alter sein wird, der hat doch sämtlichen Ehrgeiz verloren. Wie heißt es so schön: Wer liegen bleibt, der hat schon verloren, wer aufsteht, hat eine Chance! Als Schmarotzer in dem Sinne, den Sie im Beitrag zuvor meinten, wollte ich Sie nicht bezeichnen. MfG
Stefanam 10.09.2009 | 19:10
Die Vordrucke sind übrigens sehr einfach und verständlich gehalten und überflutet wird man auch nicht. Man muss einen Vordruck einmal ausfüllen und zwar vollständig und richtig. Das wars. Eine halbe Stunde Arbeit, mehr nicht !
Jopiam 10.09.2009 | 20:44
Hallo Dabei lese ich diese Zeitung nie Trotzdem ist sie sehr sehr wichtig damit solche dinge einem breiten Publikum zugänglich gemacht wird PS So wie sie für die DRV eintreten denke ich mal sie arbeiten bei der DRV Leute Last euch bitte bitte immer zusätzlich mindestens bei der SOVD oder VDK Beraten bitte bitte Nur mal so als Anekdote die 4 Steuerfahnder die die CD mit den Extremen Hinterziehern Besorgt haben wurden versetzt Verrentet oder Entlassen (sie haben uns Miliarden an steuern Reingeholt)und die Abteilung macht jetzt BMW Bäcker Metztker Wirte soviel zu unserm Land
Hmmmam 11.09.2009 | 09:44
Ich sag ja garnichts gegen eine zusätzliche Beratung, nur ist es zwingend erforderlich, dass diese von einer KOMPETENTEN Stelle erfolgt. Zu Ihrem Hinweis mit dem VdK nur ein kleines Beispiel : Ein BU-Rentner (altes Recht) Jahrgang 1950, Schwerbehindert seit bald 20 Jahren (also Vertrauensschutz...) läßt sich von der DRV Bund eine Probeberechnung zwecks Umwandlung in die (ungekürzte) Altersrente mit 60 schicken. Da er Mitglied beim VdK ist geht er mit dieser Auskunft dort hin und erkundigt sich nochmals. In dieser Probeberechnung steht klipp und klar, dass mit 60 keine Abschläge weggehen und wie hoch die Rente ausfällt. Ganz eindeutig auf der allerallerallerersten Seite... Und was ist die schlaue Auskunft der "kompetenten" VdK-Frau (übrigens Chefin des dortigen VdK...) : "Nein nein, das stimmt nicht, da gehen noch 10,8 % Abzüge weg, sie bekommen kaum mehr als bisher." Prima Auskunft. Und nein, das ist kein Einzelfall, ich hatte schon etliche Versicherte in der Beratung, die von Ihrem VdK unvollständig oder komplett falsch "aufgeklärt und beraten" wurden... Und ja ich arbeite bei der DRV :o)
Nonsensam 11.09.2009 | 13:03
Nicht nur der VDK, auch die DRV selbst. Jüngste Beispiele muss ich hier ja nicht zitieren, oder ? Aber was soll ma(n)n schon von einer Anstalt halten, die Gerichtsurteile ignoriert bzw. selbst interpretiert. In meinem Falle - zugegeben nicht persönlich aufgesucht - wurde eine tel. Fragestellung nach den Rent. Abzügen in best. Konstellationen durch 4 DRV - Beratungsstellen - unterschiedlich beurteilt. Man kann nur hoffen, das Luxemburg der DRV des Öfteren einmal auf die Finger haut.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026