Hallo Hansi,
es gibt eine Vielzahl von selbständig Tätigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. Die gesetzliche Rentenversicherung hat diese Versicherungspflicht kraft Gesetzes zu überprüfen und durchzuführen.
Sollten die Versicherten nicht ausreichend an der Klärung Ihrer eventuellen Versicherungspflicht mitwirken und damit der gesetzlichen Rentenversicherung unter Umständen zu zahlende Pflichtbeiträge vorenthalten, ist der gesetzliche Rentenversicherungsträger ermächtigt bzw. verpflichtet Zwangsmaßnahmen einzuleiten, damit die Versicherten Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Mitwirkung an der Klärung der Versicherungspflicht nachkommen. Sofern Sie Hilfe beim Ausfüllen der Vordrucke benötigen, können Sie sich jederzeit an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wenden.