Hallo Klaus 45,
bitte fordern Sie bei der Agentur für Arbeit die notwendige Bescheinigung nochmals mit Nachdruck an (Zahlt die Agentur denn weiterhin Arbeitslosengeld?).
Bitten Sie gleichzeitig bei der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers um Vorbereitung der Daten zur Berechnung des Übergangsgeldes (die Berechnungsgrundlage ist nicht das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld!). Falls die Agentur für Sie nicht mehr zahlt, bitten Sie um Überprüfung eines Vorschusses auf das zu erwartende Übergangsgeld.