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Experten-Antwort

Jobcenter verweigert die Abmeldebescheinigung/ Ü-geld gesperrt

von Klaus 4507.06.2018 | 18:21
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8 Antworten

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Hallo, bin seit 3 Wochen in einer Beruflichen Reha, Teilhabe am Arbeitsleben über die Knappschaft Bahn See. Die DRV sperrt mir aber das Ü-Geld solange bis ich einen Aufhebungsbescheid vom Jobcenter vorlege, das ich keine Leistung mehr beziehe. Bin Jetzt seit 3 Wochen dran diese vom JC zu bekommen, aber die Reagieren nicht, war persönlich da, und schriftlich ( Verzichtserklärung geschrieben ) Telf. 3 mal. Nichts passiert. Habe sorge das ich am 01.07 kein Geld bekomme, habe schon für letzten Monat noch nichts bekommen. kann da die DRV nichts machen ??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus 45,

bitte fordern Sie bei der Agentur für Arbeit die notwendige Bescheinigung nochmals mit Nachdruck an (Zahlt die Agentur denn weiterhin Arbeitslosengeld?).

Bitten Sie gleichzeitig bei der Reha-Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers um Vorbereitung der Daten zur Berechnung des Übergangsgeldes (die Berechnungsgrundlage ist nicht das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld!). Falls die Agentur für Sie nicht mehr zahlt, bitten Sie um Überprüfung eines Vorschusses auf das zu erwartende Übergangsgeld.

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7 Antworten

DRVam 07.06.2018 | 21:14
Eigenverantwortung zeigen. Dann müssen Sie beim Jobcenter dranbleiben. Die DRV kann sich nicht auch noch um individuelle Bescheinigungen anderer Leistungsträger kümmern. Ist auch nicht Aufgabe der DRV.
Klaus 45am 09.06.2018 | 17:22
Vielen Dank, ich habe für Juni noch ALG 2 bekommen, das muss ich dann auch noch zurück zahlen, weil ich ja seit dem 20.5 Anspruch auf Ü-Geld habe. Aber ab dem 01.07. bin ich auf das Ü-Geld angewiesen. hab mich ja schon am 19.05. abgemeldet beim JC. Bin am Überlegen ob es sinn macht ab nächste Woche einen Anwalt einzuschalten wen das JC weiter nicht reagiert.
Klaus 45am 09.06.2018 | 17:26
Was heißt schon Eigenverantwortung zeigen......mehr als Anschreiben , Hingehen, Telf kann man nicht. Das ist schließlich der Job vom JC. Übb die DRV wir von unseren Beiträgen bezahlt, wie wäre es den mal wenn sich die Behörden austauschen würden...wenn man mal was Nachzahlen muss geht das komischerweise ohne Probleme :-(
Kaiseram 10.06.2018 | 08:14
Zitat von Klaus 45 anzeigen
Eigenverantwortung zeigen. Dann müssen Sie beim Jobcenter dranbleiben. Die DRV kann sich nicht auch noch um individuelle Bescheinigungen anderer Leistungsträger kümmern. Ist auch nicht Aufgabe der DRV.
Was heißt schon Eigenverantwortung zeigen......mehr als Anschreiben , Hingehen, Telf kann man nicht. Das ist schließlich der Job vom JC. Übb die DRV wir von unseren Beiträgen bezahlt, wie wäre es den mal wenn sich die Behörden austauschen würden...wenn man mal was Nachzahlen muss geht das komischerweise ohne Probleme :-(
Wenn Du Probleme mit dem Jobcenter hast, dann kläre die selbst mit dem Jobcenter. Wenn Dein Frisör Dir die Haare nicht vernünftig geschnitten hast, gehst Du auch nicht zum Bäcker, damit dieser das wieder in Ordnung bringt.
Klaus 45am 10.06.2018 | 13:29
Zitat von Kaiser anzeigen
Was heißt schon Eigenverantwortung zeigen......mehr als Anschreiben , Hingehen, Telf kann man nicht. Das ist schließlich der Job vom JC. Übb die DRV wir von unseren Beiträgen bezahlt, wie wäre es den mal wenn sich die Behörden austauschen würden...wenn man mal was Nachzahlen muss geht das komischerweise ohne Probleme :-(
Wenn Du Probleme mit dem Jobcenter hast, dann kläre die selbst mit dem Jobcenter. Wenn Dein Frisör Dir die Haare nicht vernünftig geschnitten hast, gehst Du auch nicht zum Bäcker, damit dieser das wieder in Ordnung bringt.
Ja is Klar :-) aber leider verlangt ja der Bäcker ( DRV) was vom Friseur ( JC ) daher ist das nicht mein Problem !!
Klaus 45am 11.06.2018 | 18:42
habe heute Kopie vom JC bekommen das fast das ganze ü-Geld mit dem JC verrechnet wird, so das ich am 01.07. kein Geld bekommen werde. Kann man bei der DRV ein Vorschuss/Kredit oder Kredit bekommen ? weil ich sonst absolut nichts zum Leben habe :-(
???am 11.06.2018 | 20:03
Sie können natürlich nach einem Vorschuss fragen. Ob und in welcer Höhe Sie den bekommen, liegt immer im Ermessen des Sachbearbeiters. Ich persönlich bin der Meinung, dass Ihnen ein Vorschuss nur sehr kurze Zeit hilft. Das Übergangsgeld kann ja nicht wesentlich höher als das Alg2 sein, wenn durch die Verrechnung kaum was übrig bleibt. Wenn die DRV Ihnen nun mal 500 € als Vorschuss geben würde, fehlen Ihnen diese 500 € Ende Juli für den August. Sie verschieben das Prooblem nur nach hinten.
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