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Kann eine Riester-Versicherung ins Minus rutschen?

von Angelika Hermannsdorfer30.05.2015 | 14:10
1075 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe meine Riester-Versicherung beitragsfrei gestellt. Dennoch wird sie über 30 Jahre weiterlaufen. Kann es nun sein, dass sie durch die jährlich anfallenden Verwaltungskosten ins Minus rutscht?

5 Antworten

KPJMKam 30.05.2015 | 15:47
Hallo. Google mal nach: Riester Rente Ratgeber. Unter beitragsfrei stellen wird alles beantwortet.
Angelika Hermannsdorferam 30.05.2015 | 17:37
Naja, so wirklich kann ich das da nicht herauslesen...
Schorscham 30.05.2015 | 17:45
Jein! Einerseits gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Garantieverzinsung, die je nach Abschlussdatum variiert, sowie eine Vorschrift, dass bei Fälligkeit mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen ausgezahlt werden müssen. Allerdings gibt es auch Verträge, die tatsächlich enorme Verwaltungskosten beeinhalten, sodass das vorhandene beitragsfrei gestellte Kapital durchaus schrumpfen könnte. Meinen Vertrag habe ich bereits ziemlich am Anfang abgeschlossen und deshalb profitiere ich, verglichen mit den heutigen Konditionen, von ganz beachtlichen Garantiezinsen. An Verwaltungskosten muss ich für den beitragsfrei gestellten Vertrag ganze 2,50 Euro/Jahr bezahlen. Deshalb ist mein Kapital in den letzten Jahren auch spürbar gestiegen, obwohl ich schon jahrelang keine Beiträge mehr einzahle. Wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht, erfahren Sie in den von Ihnen per Unterschrift akzeptierten AGBs. Ein "Minus" ist aber nicht möglich, sondern im ungünstigsten Fall eine "schwarze Null".;-)
KPJMKam 30.05.2015 | 20:54
Hallo Angelika. Dann folge mir mal unauffällig.http://www.riester-rente-ratgeber.de/riester-rente-beitragsfrei-… . Mehr gibt es dazu allgemein nicht zu sagen wenn man nicht den Vertrag genau kennt.
Horst L.am 31.05.2015 | 11:08
Die Garantie für die eingezahlten Beiträge gilt nur bei der ursprünglich vorgesehenen Fälligkeit. Auf jeden Fall ist beitragsfrei stellen in den ersten Jahren einer Laufzeit ein Verlustgeschäft, da Gebühren, (Vermittler-)Provisionen usw. in mehr oder weniger voller Höhe gleich zu Beginn der Laufzeit auf die Beiträge zugreifen. Diese Verrechnungsmöglichkeit hat der Gesetzgeber zwar eingeschränkt, besteht aber großenteils immer noch. Ob der Vertrag dann gleich ins Minus abrutschen muß, spielt da gar nicht so die Rolle.
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