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Kapital-Lebensversicherung steuerlich absetzen

von Nicole07.02.2007 | 09:10
2393 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, wo kann man die Kapital-Lebensversicherung in der Steuererklärung eintragen ? Bringt es überhaupt was ? Sie wurde bereits in den vor über 10 Jahren abgeschlossen ? Gruß Nicole

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gute Frage...:-)

Dem Grunde nach kann man Beiträge für vor 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen als Sonderausgaben steuerlich begünstigt zur Geltung bringen - Im Volksmund "von der Steuer absetzen".

Bis 2004 (alte Rechtslage) galt dafür ein Wert von 88 % der Beitragssumme für ein Jahr. Das neue Recht (seit 2005) sieht dafür im § 10 I Nr.3 Buchst. b EStG (lesen, ggf. via www.bundesrecht-juris.de) ebenfalls eine Möglichkeit der Absetzbarkeit vor.

Das neue Recht eröffnet dem Steuerpflichtigen aber generell für solche Sonderausgaben (dazu rechnen auch die Aufwendungen für Kranken-, Pflegeversicherung und Haftpflicht etc.) nur die Möglichkeit solche Aufwendungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.500 Euro abzusetzen. Der Höchstbetrag von 1.500 Euro gilt für Fälle, die einen Zuschuss zu den Aufwendungen zur KV/PV erhalten.

Dies - die max. 1.500 Euro/Jahr - kann bei hohen Renten und entspr. Aufwendungen für KV und PV dann sehr eng werden - was die Absetzbarkeit von Beiträgen zu einer "alten" Kapitallebensversicherung angeht.Es wird oft keine Luft zur Absetzbarkeit mehr vorhanden sein....

Dafür gibt es aber (voraussichtlich bis 2019) eine Günstigerprüfung mit dem Recht bis 12/2004 - wonach alle Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag (§ 10 III EstG a.F. )absetzbar waren. Dieser Höchstbetrag beträgt bei Arbeitnehmern, die im Jahr mehr als 19.175 Euro brutto verdienen 2001 Euro/Jahr - in anderen Fällen entsprechend mehr - maximal 5.069 Euro.

Wie sich nun die Absetzbarkeit von Beiträgen für die Kapitallebensversicherung bei Ihnen individuell auswirkt kann Ihnen das Finanzamt mitteilen (was in der Praxis nicht der Fall sein wird) oder der Lohnsteuerhilfeverein (was Geld/Beiträge kostet) oder ein Steuerberater (was noch mehr Geld kostet).

Die Beiträge für eine alte Kapitallebensversicherung wären in Zeile 75 im Hauptvordruck/Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung einzutragen - download auch via www.elster.de möglich.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Es verbleibt bei den bisherigen Ausführungen.

MfG

1 Antworten

Schiko.am 07.02.2007 | 18:07
Davon erzählen immer schon gerne versicher- ungsvertreter und anlage- berater. Wüßte man das jahres- brutto und den familien- stand kann man dies kostenlos erfahren.
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