Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Kapital-Lebensversicherung steuerlich absetzen

von Nicole07.02.2007 | 09:10
2387 Ansichten
3 Antworten
Hallo, wo kann man die Kapital-Lebensversicherung in der Steuererklärung eintragen ? Bringt es überhaupt was ? Sie wurde bereits in den vor über 10 Jahren abgeschlossen ? Gruß Nicole

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 07.02.2007 | 09:55

Gute Frage...:-)

Dem Grunde nach kann man Beiträge für vor 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen als Sonderausgaben steuerlich begünstigt zur Geltung bringen - Im Volksmund "von der Steuer absetzen".

Bis 2004 (alte Rechtslage) galt dafür ein Wert von 88 % der Beitragssumme für ein Jahr. Das neue Recht (seit 2005) sieht dafür im § 10 I Nr.3 Buchst. b EStG (lesen, ggf. via www.bundesrecht-juris.de) ebenfalls eine Möglichkeit der Absetzbarkeit vor.

Das neue Recht eröffnet dem Steuerpflichtigen aber generell für solche Sonderausgaben (dazu rechnen auch die Aufwendungen für Kranken-, Pflegeversicherung und Haftpflicht etc.) nur die Möglichkeit solche Aufwendungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1.500 Euro abzusetzen. Der Höchstbetrag von 1.500 Euro gilt für Fälle, die einen Zuschuss zu den Aufwendungen zur KV/PV erhalten.

Dies - die max. 1.500 Euro/Jahr - kann bei hohen Renten und entspr. Aufwendungen für KV und PV dann sehr eng werden - was die Absetzbarkeit von Beiträgen zu einer "alten" Kapitallebensversicherung angeht.Es wird oft keine Luft zur Absetzbarkeit mehr vorhanden sein....

Dafür gibt es aber (voraussichtlich bis 2019) eine Günstigerprüfung mit dem Recht bis 12/2004 - wonach alle Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag (§ 10 III EstG a.F. )absetzbar waren. Dieser Höchstbetrag beträgt bei Arbeitnehmern, die im Jahr mehr als 19.175 Euro brutto verdienen 2001 Euro/Jahr - in anderen Fällen entsprechend mehr - maximal 5.069 Euro.

Wie sich nun die Absetzbarkeit von Beiträgen für die Kapitallebensversicherung bei Ihnen individuell auswirkt kann Ihnen das Finanzamt mitteilen (was in der Praxis nicht der Fall sein wird) oder der Lohnsteuerhilfeverein (was Geld/Beiträge kostet) oder ein Steuerberater (was noch mehr Geld kostet).

Die Beiträge für eine alte Kapitallebensversicherung wären in Zeile 75 im Hauptvordruck/Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung einzutragen - download auch via www.elster.de möglich.

MfG

Moderatoren-Antwortam 09.02.2007 | 10:06

Es verbleibt bei den bisherigen Ausführungen.

MfG

1 Antworten

Schiko.am 07.02.2007 | 18:07
Davon erzählen immer schon gerne versicher- ungsvertreter und anlage- berater. Wüßte man das jahres- brutto und den familien- stand kann man dies kostenlos erfahren.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026