Kapitallebensversicherung: Rentenauszahlung vor offiziellem Rentenbeginn
21.11.2022, 14:29
von
Kameliendame
Ich habe eine Kapitallebensversicherung, die zum 31.12.23 fällig wird. Dann bin ich jedoch noch voll berufstätig bzw. wechsle später in die ATZ.
Kann ich trotzdem diese Rente beziehen und wie würde diese dann besteuert? Mit meinem vollen Steuersatz?
Herzlichen Dank.
21.11.2022, 14:42
von
Abschläge
Ob und in welcher Höhe diese Rente aus der Lebensversicherung zu besteuern ist, erfahren Sie direkt beim Anbieter, bei einem Steuerberater oder auch bei einem Lohnsteuerverein.
Welche Einkünfte Sie später neben eines ATZ-Vertrages haben dürfen, vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
21.11.2022, 15:46
Experten-Antwort
Hallo Kameliendame,
auch bei steuerrechtlichen Fragen müssen wir leider passen.
"Abschläge" hat Ihnen schon geschrieben, an wen Sie sich wenden können.
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
21.11.2022, 15:49
von
Klugpuper
Höchstwahrscheinlich ein Altvertrag, höchstwahrscheinlich steuerfrei bei Einmalzahlung. Rentenfaktor ausrechnen (lassen) und mit Einzahlung in Rentenversicherung (V0210) vergleichen.
21.11.2022, 16:14
von
Abschläge
Zitiert von: Klugpuper
Höchstwahrscheinlich ein Altvertrag, höchstwahrscheinlich steuerfrei bei Einmalzahlung. Rentenfaktor ausrechnen (lassen) und mit Einzahlung in Rentenversicherung (V0210) vergleichen.
Viel zu kompliziert... Die anbietende LV kann die Unterschiede (Kapitalauszahlung vs Rentenzahlung) anhand der vorhandenen Unterlagen darstellen. Und dies vermutlich sogar auch noch schriftlich, so dass man dann bei jemand steuerlich versierten sich ausrechnen lassen kann, was da dann an 'Steuerzahlung' zu erwarten ist (oder ggfs. auch eben nicht).
Zu berücksichtigen wäre auch noch die KV/PV-Pflicht. Hierzu erteilt die zuständige Krankenkasse Auskunft.