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Zur Experten-Antwort springenHallo Kurtie,
weisen Sie Ihren Rentenversicherungsträger bitte auf § 25 SGB X hin. Insbesondere auf den Abs. 2 dort und damit die Möglichkeit medizinische Unterlagen/Gutachten an den Hausarzt zu übersenden, der Ihnen dann auch gleich die Übersetzung des medizinischen Fachvokabulares mitliefert.
Mit freundlichen Grüßen
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