Hallo User Vater 1308,
wie die User bereits erwähnt haben, prüft die Deutsche Rentenversicherung nur, ob das Kind als Begleitperson mit in die Maßnahme genommen werden kann.
Wer das Sorgerecht für das Kind hat, wird nicht geprüft.
Da innerhalb von 14 Tagen eine Entscheidung über einen Reha-antrag getroffen werden muss, kann auch nicht über ein Gericht geklärt werden, wer das Sorgerecht hat.
Aus dem Sachverhalt geht nicht hervor, ob die Eltern geschieden sind oder getrennt leben. Die Tatsachen, die im Reha-antrag gemacht wurden, wird von der Deutschen Rentenversicherung als gegeben angenommen, denn der Antragsteller unterschreibt, dass alle Angaben nach besten Wissen gemacht wurden.
Es spielt für die Deutsche Rentenversicherung keine Rolle, aus welchem Grund die Maßnahme beantragt wurde, sei es ein Entzug auf Grund von Alkoholsucht oder sei es wegen eines orthopädischen Leidens.
Die Eltern müssen selbst untereinander klären, was für das Kind sinnvoll ist.