Hallo,
ob die Entscheidungsträger Juristen sind,kann ich abschließend
auch nicht beantworten.
Nur soviel.Der Gutachter,ob nun von der DRV oder andere,muß
z.B. ein sogenanntes
Positives Leistungsbild
Negatives Leistungsbild
abgeben.
D.h. er muß explizit benennen,was Sie noch an Arbeit
nach Ihren Gesundheitlichen Zustand noch machen koennten
und was Sie im Gegenteil davon eben nicht mehr nach
Ihren Gesundheitszustand leisten koennen.
Dann ist auch von großer Bedeutung,ob der Gutachter,eventuell
die ärztlichen Untersuchungsergebnisse Ihres Facharztes zustimmt.
Wie z.B. das eine weitere Rehamaßnahme nichts mehr positives
für Ihren Gesundheitszustand beitragen würde.
Und/oder das Sie aufgrund Ihrer langen Leidensgeschichte
austherapiert.
Jedenfalls war es früher so gewesen und ich bezweifle,daß sich
an dieser Praxis etwas grundlegendes geändert haben sollte.
MfG