Nach geltendem Recht sind Rente wegen Erwerbsminderung grundsätzlich befristet zu gewähren, es sei denn, eine Besserung ist unwahrscheinlich. Die Verwaltung der DRV entscheidet über Ihren Rentenantrag auf Grundlage der Feststellungen des medizinischen Dienstes der DRV bzw. des begutachtende Arztes. Bei einem schlüssigen Gutachten wird dieses auch von der Verwaltung so berücksichtig.
Hallo,
der Sachbearbeitung (Angestellte UND Beamte..) ist es völlig egal, ob der Rentenantrag bewilligt oder abgelehnt wird. Die Entscheidung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, wird von Medizinern getroffen.
Grds. werden EM-Renten auf Zeit bewilligt (bis zu 3 Jahren), im begründeten medizin. Ausnahmefall auch direkt auf Dauer. Besteht die EM aus alleine medizinischen Gründen seit 9 Jahren, ist die Rente auf Dauer zu zahlen (Arbeitsmarktrenten sind immer zu befristen).
Wenn sich der begutachtete Arzt so sicher war, dass volle EM auf Dauer vorliegt, liegt es wohl nur an seiner evtl. unzureichenden Begründung, wenn der Mediziner der DRV diesem Votum nicht folgt.
Übrigens: es ist Ihr gutes Recht, gegen den Rentenbescheid - sofern er Ihren Erwartungen nicht entspricht, Widerspruch einzulegen. Dann wird die med. Entscheidung wieder überprüft...
Hallo,
ob die Entscheidungsträger Juristen sind,kann ich abschließend
auch nicht beantworten.
Nur soviel.Der Gutachter,ob nun von der DRV oder andere,muß
z.B. ein sogenanntes
Positives Leistungsbild
Negatives Leistungsbild
abgeben.
D.h. er muß explizit benennen,was Sie noch an Arbeit
nach Ihren Gesundheitlichen Zustand noch machen koennten
und was Sie im Gegenteil davon eben nicht mehr nach
Ihren Gesundheitszustand leisten koennen.
Dann ist auch von großer Bedeutung,ob der Gutachter,eventuell
die ärztlichen Untersuchungsergebnisse Ihres Facharztes zustimmt.
Wie z.B. das eine weitere Rehamaßnahme nichts mehr positives
für Ihren Gesundheitszustand beitragen würde.
Und/oder das Sie aufgrund Ihrer langen Leidensgeschichte
austherapiert.
Jedenfalls war es früher so gewesen und ich bezweifle,daß sich
an dieser Praxis etwas grundlegendes geändert haben sollte.
MfG
Die "Entscheidungsträger" sind sind sowohl Sozialmediziner als auch Juristen.
Während der "Obergutachter" des hausinternen sozialmedizinischen Dienstes der DRV eine abschließende sozialmedizinische Einschätzung abgibt, bewertet ein Hausjurist der DRV die rentenrechtlichen Voraussetzungen.
Vorher verlässt kein schriftlicher Renten-/Ablehnungs-Bescheid das Haus.
MfG
Der Fall von Userin Leni wird äußerst interessant, wenn er wahr ist. Das Bundessozialgericht entscheidet, ob ihre Ansicht, nicht voll EM zu sein, richtig ist oder nicht in der Revision. Stellen Sie sich vor, Leni gelingt es auf diese Weise, die DRV zu zwingen, sie als nicht voll EM einzustufen. Persönlich: Können Sie sich, Schorsch, die Beweggründe von Leni vorstellen? Mir gelingt es nicht.Hallo, ob die Entscheidungsträger Juristen sind,kann ich abschließend auch nicht beantworten.Die "Entscheidungsträger" sind sind sowohl Sozialmediziner als auch Juristen. Während der "Obergutachter" des hausinternen sozialmedizinischen Dienstes der DRV eine abschließende sozialmedizinische Einschätzung abgibt, bewertet ein Hausjurist der DRV die rentenrechtlichen Voraussetzungen. Vorher verlässt kein schriftlicher Renten-/Ablehnungs-Bescheid das Haus. MfG
Hallo Herz,
die Logik des Gutachters dahinter verstehe ich nicht. Entgegen seiner soz.-med. Überzeugung 'kuscht' er vor der Verwaltung - wohl (Erfahrungs)wissend, dass die Rente eh befristet wird ...warum steht er dann nicht zu seiner Prognose, wenn Sie einkassiert/befristet wird, sollte ihm das bei reinem Gewissen egal sein.
Nene, das sind Verwaltungsinterne Gründe, in die er selbst eingebunden ist - auch der will seine LOB auf dem Konto haben ;-)
Gruß
w.
Wenn man darüber nachdenkt, klingt das sogar logisch. Wie gesagt er war sicher nicht den ersten Tag dort und kennt sehr sicher die Abläufe.Der Gutachter hat mit mir zusammen den Inhalt seines Gutachtens formuliert und eben gesagt eine unbefristete würde er empfehlen aber die Verwaltung würde da niemals mitgehen also macht er 3 JahreHallo Herz, die Logik des Gutachters dahinter verstehe ich nicht. Entgegen seiner soz.-med. Überzeugung 'kuscht' er vor der Verwaltung - wohl (Erfahrungs)wissend, dass die Rente eh befristet wird ...warum steht er dann nicht zu seiner Prognose, wenn Sie einkassiert/befristet wird, sollte ihm das bei reinem Gewissen egal sein. Nene, das sind Verwaltungsinterne Gründe, in die er selbst eingebunden ist - auch der will seine LOB auf dem Konto haben ;-) Gruß w.
Warum abwarten?
Der Gutachter hat mit mir zusammen den Inhalt seines Gutachtens formuliert und eben gesagt eine unbefristete würde er empfehlen aber die Verwaltung würde da niemals mitgehen also macht er 3 Jahre bis 2021 Rehaempfehlung macht er begründet Nein.
Ich habe EM Rente beantragt. Eine Reha macht keinen Sinn, da es dadurch zu keinerlei Verbesserung der EM kommen kann, so sah es auch der Gutachter und die behandelnden Ärzte eh.
Warum abwarten?
Der Gutachter hat mit mir zusammen den Inhalt seines Gutachtens formuliert und eben gesagt eine unbefristete würde er empfehlen aber die Verwaltung würde da niemals mitgehen also macht er 3 Jahre bis 2021 Rehaempfehlung macht er begründet Nein.
Ich habe EM Rente beantragt. Eine Reha macht keinen Sinn, da es dadurch zu keinerlei Verbesserung der EM kommen kann, so sah es auch der Gutachter und die behandelnden Ärzte eh.
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