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Experten-Antwort

Keine unbefristete EM Rente da Verwaltung dagegen?

von Herz25.08.2018 | 21:15
678 Ansichten
25 Antworten
Ich hatte diese Woche endlich einen Gutachtertermin bei der DRV im Haus. Der Gutachter hat am Ende mit mir zusammen grob das Gutachten formuliert und gab noch Empfehlungen bekannt die er mit reinschreibt, da ihm bei der Untersuchung etwas aufgefallen ist bei den Reflexen die wohl auffällig war Pathologisch sagte er. Jedenfalls sagte er, er würde ja eine unbefristete Rente empfehlen aber schreibt 3 Jahre bis 2021 da die Verwaltung niemals mit einer unbefristet Rente mitgehen würde. Eine Reha verneint er da es bei mir nichts zu rehabilitieren gäbe oder durch Therapie zu verbessern oder ändern. Auch hätte die Verwaltung in der Akte dick unterstrichen, dass meine Schmerzstärke durch die Dauertherapie gesunken ist. Was ein Wink mit dem Zaunpfahl für ihn sein solle, dass ich doch dann wieder arbeiten könne. Jetzt frage ich mich wer da in der Verwaltung sitzt, sind das auch Ärzte oder sind das Verwaltungskräfte? Wenn selbst det Arzt des eigenen sozialmedizinischen Dienstes sagt da komme ich nicht gegen an egal was ich bei der Begutachtung feststelle, dann lösst das ja tief blicken. Liegt es vielleicht daran, dass ich erst Ende 20 bin? Muss ich dann 2021 alles nichteinmal machen Begutachtung usw?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2018 | 09:42

Nach geltendem Recht sind Rente wegen Erwerbsminderung grundsätzlich befristet zu gewähren, es sei denn, eine Besserung ist unwahrscheinlich. Die Verwaltung der DRV entscheidet über Ihren Rentenantrag auf Grundlage der Feststellungen des medizinischen Dienstes der DRV bzw. des begutachtende Arztes. Bei einem schlüssigen Gutachten wird dieses auch von der Verwaltung so berücksichtig.

24 Antworten

Leoam 25.08.2018 | 21:29
Die DRV ist nicht an das Gutachten gebunden. Und ja nach drei Jahren alles noch einmal! Meine erste Rente war auch befristet, die DRV lehnte zuerst ab, obwohl das Gutachten eindeutig war! Dieses Jahr wurde ich wegen der Verlängerung wieder Begutachtet, auch diesmal lies der Gutachter keine Zweifel offen, die DrV lehnte wieder erst ab. Erst im Widerspruch gab es eine EMR auf Dauer!
CANADA-1950am 25.08.2018 | 22:19
Guten Abend, 1. Der DRV-Gutachter kann/darf nur seine Empfehlung abgeben 2. Entscheidungen,treffen immer die Beamten der DRV-Verwaltung 3. Wenn der DRV-Gutachter aber in seiner Empfehlung schreibt,daß eine/weitere Rehe "sinnlos" wären und Sie als austherapiert gelten,werden die Beamten der DRV-Verwaltung dem auch Rechnung tragen........... MfG
Leoam 25.08.2018 | 21:29
Die DRV ist nicht an das Gutachten gebunden. Und ja nach drei Jahren alles noch einmal! Meine erste Rente war auch befristet, die DRV lehnte zuerst ab, obwohl das Gutachten eindeutig war! Dieses Jahr wurde ich wegen der Verlängerung wieder Begutachtet, auch diesmal lies der Gutachter keine Zweifel offen, die DrV lehnte wieder erst ab. Erst im Widerspruch gab es eine EMR auf Dauer!
Leoam 25.08.2018 | 21:29
Die DRV ist nicht an das Gutachten gebunden. Und ja nach drei Jahren alles noch einmal! Meine erste Rente war auch befristet, die DRV lehnte zuerst ab, obwohl das Gutachten eindeutig war! Dieses Jahr wurde ich wegen der Verlängerung wieder Begutachtet, auch diesmal lies der Gutachter keine Zweifel offen, die DrV lehnte wieder erst ab. Erst im Widerspruch gab es eine EMR auf Dauer!
Olga von der Wolgaam 25.08.2018 | 22:23
EM-Renten werden grundsätzlich befristet vergeben, Ausnahme nur, wenn bald die Altersrente möglich ist oder die Erkrankung nach dem Stand der Medizin nicht heilbar ist.
Herzam 25.08.2018 | 22:02
Aber wer in der Verwaltung sagt, nein das Gutachten beachten wir nicht? Ist ein wenig makaber, wenn es ein Verwaltungsangestellter ist. Es handelt sich ja auch nicht um elm externes Gutachten. Es war ja direkt beim sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung. Der Arzt hatte sein eigenes Zimmer mit Schild an der Tür. Wenn er sagt nach sozialmedizinischer Sicht ist eine Genesung unwahrscheinlich, Heilung Therapie etc können nicht erwartet werden oder bringen nichts daher volle EM unbefristet und jemand völlig Fachfremdes sagt äähhh nope. Verstehe wer will
Leoam 25.08.2018 | 22:33
Eine Rente, die unabhängig von der Arbeitsmarktlage gezahlt wird, kann bis zu 9 Jahre befristet werden, danach ist sie auf Dauer zu gewähren!
CANADA-1950am 25.08.2018 | 22:26
Vergessen, daß Sie,wenn Sie schreiben erst ca. 30.Jahre alt sind,mit zu 100% Sicherheit die nächsten 25.Jahre mit regelmäßigen Nach- kontrollen zu rechnen haben,versteht sich natürlich von selbst. Das muß aber zwangsläufig für Sie nichts negatives bedeuten. Wenn sich bei Ihren,in jungen Jahren schlechten Gesundheitszustand nichts gravierend ändert,wird sich auch bei der Vollen EM-Rente auf Zeit nichts ändern. MfG und alles Gute für Ihr weiteres Leben
Modi1969am 26.08.2018 | 10:42
Hallo, der Sachbearbeitung (Angestellte UND Beamte..) ist es völlig egal, ob der Rentenantrag bewilligt oder abgelehnt wird. Die Entscheidung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, wird von Medizinern getroffen. Grds. werden EM-Renten auf Zeit bewilligt (bis zu 3 Jahren), im begründeten medizin. Ausnahmefall auch direkt auf Dauer. Besteht die EM aus alleine medizinischen Gründen seit 9 Jahren, ist die Rente auf Dauer zu zahlen (Arbeitsmarktrenten sind immer zu befristen). Wenn sich der begutachtete Arzt so sicher war, dass volle EM auf Dauer vorliegt, liegt es wohl nur an seiner evtl. unzureichenden Begründung, wenn der Mediziner der DRV diesem Votum nicht folgt. Übrigens: es ist Ihr gutes Recht, gegen den Rentenbescheid - sofern er Ihren Erwartungen nicht entspricht, Widerspruch einzulegen. Dann wird die med. Entscheidung wieder überprüft...
Herzam 26.08.2018 | 10:59
Modi1969 schrieb

Hallo,

der Sachbearbeitung (Angestellte UND Beamte..) ist es völlig egal, ob der Rentenantrag bewilligt oder abgelehnt wird. Die Entscheidung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, wird von Medizinern getroffen.

Grds. werden EM-Renten auf Zeit bewilligt (bis zu 3 Jahren), im begründeten medizin. Ausnahmefall auch direkt auf Dauer. Besteht die EM aus alleine medizinischen Gründen seit 9 Jahren, ist die Rente auf Dauer zu zahlen (Arbeitsmarktrenten sind immer zu befristen).

Wenn sich der begutachtete Arzt so sicher war, dass volle EM auf Dauer vorliegt, liegt es wohl nur an seiner evtl. unzureichenden Begründung, wenn der Mediziner der DRV diesem Votum nicht folgt.

Übrigens: es ist Ihr gutes Recht, gegen den Rentenbescheid - sofern er Ihren Erwartungen nicht entspricht, Widerspruch einzulegen. Dann wird die med. Entscheidung wieder überprüft...

Wieso soll er Mediziner der DRV überzeugen? Er ist ein Mediziner der DRV. Er ist bei der DRV angestellt und arbeitet in der Abteilung sozialmedizinischer Dienst. Hat offensichtlich schon ein paar Jahre dort auf dem Buckel, wohl augenscheinlich ein paar Jahrzehnte. Er sagt sowas ja nicht nebenbei und grundlos oder weil er nicht weiß was er schreiben müsste um es unbefristet zu empfehlen. Weiterhin würde seine Meinung ja von anderen Gutachtern und Ärzten verschiedener Ämter und KH gestützt GdB 90 G B PG3. Alles kein Beweis für eine EM aber doch sicher triftige Indizien. Seit 2010 ging es nun stetig bergab bis zum jetzigen Zustand. Die Schübe hinterließen immer mehr ihre Spuren. Daher meine Frage, wer sitzt in der Verwaltung? Nochmal ein Arzt der anhand aller Berichte entscheidet oder Frau Schmidt gelernte Fachkraft Gesundheitswesen Bürokraft, weil beim Arzt des sozialmedizinischen Dienstes war ich ja.
CANADA-1950am 26.08.2018 | 11:09
Hallo, nochmal zum Verständnis 1.Der Gutachter der DRV kann nur eine/seine Empfehlung abgeben. 2.Entscheidungen in der Angelegenheit,obligt einzig und allein den Beamten der Verwaltung. MfG
CANADA-1950am 26.08.2018 | 11:29
Hallo, ob die Entscheidungsträger Juristen sind,kann ich abschließend auch nicht beantworten. Nur soviel.Der Gutachter,ob nun von der DRV oder andere,muß z.B. ein sogenanntes Positives Leistungsbild Negatives Leistungsbild abgeben. D.h. er muß explizit benennen,was Sie noch an Arbeit nach Ihren Gesundheitlichen Zustand noch machen koennten und was Sie im Gegenteil davon eben nicht mehr nach Ihren Gesundheitszustand leisten koennen. Dann ist auch von großer Bedeutung,ob der Gutachter,eventuell die ärztlichen Untersuchungsergebnisse Ihres Facharztes zustimmt. Wie z.B. das eine weitere Rehamaßnahme nichts mehr positives für Ihren Gesundheitszustand beitragen würde. Und/oder das Sie aufgrund Ihrer langen Leidensgeschichte austherapiert. Jedenfalls war es früher so gewesen und ich bezweifle,daß sich an dieser Praxis etwas grundlegendes geändert haben sollte. MfG
Dr. Schneideram 26.08.2018 | 11:11
" Daher meine Frage, wer sitzt in der Verwaltung?" Ein JURIST - und der hat immer die letzte Entscheidungsgewalt und kann alle anderen am Verfahren Beteiligten ( wie die Mediziner des sozial-med. Dienstes, Sachbearbeiter etc. ) überstimmen bzw. deren Empfehlung eben folgen oder auch nicht..
Schadeam 26.08.2018 | 11:57
Warten Sie doch erst mal ab, wie entschieden wird, bevor Sie schon über hätte, wenn und aber diskutieren. Was haben Sie eigentlich beantragt? Reha oder Rente?
Herzam 26.08.2018 | 12:30
Danke, das sind doch jetzt mal konkrete Antworten. Es gibt einen SB der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüft, den sozialmedizinischen Dienst der das Gesundheitliche prüft und einen entscheidungsbefugten Dritten der sm Ende alles bekommt und dann entscheidet ob und was.
Leserhamsteram 26.08.2018 | 15:24
Schorsch schrieb

Die "Entscheidungsträger" sind sind sowohl Sozialmediziner als auch Juristen.

Während der "Obergutachter" des hausinternen sozialmedizinischen Dienstes der DRV eine abschließende sozialmedizinische Einschätzung abgibt, bewertet ein Hausjurist der DRV die rentenrechtlichen Voraussetzungen.

Vorher verlässt kein schriftlicher Renten-/Ablehnungs-Bescheid das Haus.

MfG

Hallo, ob die Entscheidungsträger Juristen sind,kann ich abschließend auch nicht beantworten.
Die "Entscheidungsträger" sind sind sowohl Sozialmediziner als auch Juristen. Während der "Obergutachter" des hausinternen sozialmedizinischen Dienstes der DRV eine abschließende sozialmedizinische Einschätzung abgibt, bewertet ein Hausjurist der DRV die rentenrechtlichen Voraussetzungen. Vorher verlässt kein schriftlicher Renten-/Ablehnungs-Bescheid das Haus. MfG
Der Fall von Userin Leni wird äußerst interessant, wenn er wahr ist. Das Bundessozialgericht entscheidet, ob ihre Ansicht, nicht voll EM zu sein, richtig ist oder nicht in der Revision. Stellen Sie sich vor, Leni gelingt es auf diese Weise, die DRV zu zwingen, sie als nicht voll EM einzustufen. Persönlich: Können Sie sich, Schorsch, die Beweggründe von Leni vorstellen? Mir gelingt es nicht.
Herzam 26.08.2018 | 18:12
W*lfgang schrieb

Hallo Herz,

die Logik des Gutachters dahinter verstehe ich nicht. Entgegen seiner soz.-med. Überzeugung 'kuscht' er vor der Verwaltung - wohl (Erfahrungs)wissend, dass die Rente eh befristet wird ...warum steht er dann nicht zu seiner Prognose, wenn Sie einkassiert/befristet wird, sollte ihm das bei reinem Gewissen egal sein.

Nene, das sind Verwaltungsinterne Gründe, in die er selbst eingebunden ist - auch der will seine LOB auf dem Konto haben ;-)

Gruß

w.

Der Gutachter hat mit mir zusammen den Inhalt seines Gutachtens formuliert und eben gesagt eine unbefristete würde er empfehlen aber die Verwaltung würde da niemals mitgehen also macht er 3 Jahre
Hallo Herz, die Logik des Gutachters dahinter verstehe ich nicht. Entgegen seiner soz.-med. Überzeugung 'kuscht' er vor der Verwaltung - wohl (Erfahrungs)wissend, dass die Rente eh befristet wird ...warum steht er dann nicht zu seiner Prognose, wenn Sie einkassiert/befristet wird, sollte ihm das bei reinem Gewissen egal sein. Nene, das sind Verwaltungsinterne Gründe, in die er selbst eingebunden ist - auch der will seine LOB auf dem Konto haben ;-) Gruß w.
Wenn man darüber nachdenkt, klingt das sogar logisch. Wie gesagt er war sicher nicht den ersten Tag dort und kennt sehr sicher die Abläufe.
Herzam 26.08.2018 | 17:16
Warum abwarten? Der Gutachter hat mit mir zusammen den Inhalt seines Gutachtens formuliert und eben gesagt eine unbefristete würde er empfehlen aber die Verwaltung würde da niemals mitgehen also macht er 3 Jahre bis 2021 Rehaempfehlung macht er begründet Nein. Ich habe EM Rente beantragt. Eine Reha macht keinen Sinn, da es dadurch zu keinerlei Verbesserung der EM kommen kann, so sah es auch der Gutachter und die behandelnden Ärzte eh.
W*lfgangam 26.08.2018 | 17:48
Herz schrieb

Warum abwarten?

Der Gutachter hat mit mir zusammen den Inhalt seines Gutachtens formuliert und eben gesagt eine unbefristete würde er empfehlen aber die Verwaltung würde da niemals mitgehen also macht er 3 Jahre bis 2021 Rehaempfehlung macht er begründet Nein.

Ich habe EM Rente beantragt. Eine Reha macht keinen Sinn, da es dadurch zu keinerlei Verbesserung der EM kommen kann, so sah es auch der Gutachter und die behandelnden Ärzte eh.

Hallo Herz, die Logik des Gutachters dahinter verstehe ich nicht. Entgegen seiner soz.-med. Überzeugung 'kuscht' er vor der Verwaltung - wohl (Erfahrungs)wissend, dass die Rente eh befristet wird ...warum steht er dann nicht zu seiner Prognose, wenn Sie einkassiert/befristet wird, sollte ihm das bei reinem Gewissen egal sein. Nene, das sind Verwaltungsinterne Gründe, in die er selbst eingebunden ist - auch der will seine LOB auf dem Konto haben ;-) Gruß w.
W*lfgangam 26.08.2018 | 19:16
Herz schrieb

Warum abwarten?

Der Gutachter hat mit mir zusammen den Inhalt seines Gutachtens formuliert und eben gesagt eine unbefristete würde er empfehlen aber die Verwaltung würde da niemals mitgehen also macht er 3 Jahre bis 2021 Rehaempfehlung macht er begründet Nein.

Ich habe EM Rente beantragt. Eine Reha macht keinen Sinn, da es dadurch zu keinerlei Verbesserung der EM kommen kann, so sah es auch der Gutachter und die behandelnden Ärzte eh.

Hallo Herz, die Logik des Gutachters dahinter verstehe ich nicht. Entgegen seiner soz.-med. Überzeugung 'kuscht' er vor der Verwaltung - wohl (Erfahrungs)wissend, dass die Rente eh befristet wird ...warum steht er dann nicht zu seiner Prognose, wenn die einkassiert/befristet wird, sollte ihm das bei reinem Gewissen egal sein. Nene, das sind Verwaltungsinterne Gründe, in die er selbst eingebunden ist - auch der will seine LOB auf dem Konto haben ;-) Gruß w.
Anonym!am 26.08.2018 | 21:51
Ich rede mal Klartext. Der Gutachter hat blödsinn daher geredet. Juristisch gesehen, hat das letzte Wort die Verwaltung. Ich kenne jedoch keinen einzigen Fall, wo die Verwaltung schlechter entschieden hat wie der Arzt. Das ist auch logisch. Auch wenn es hier keine glauben mag, es geben keine Vorgaben, ob man zu viel oder zu wenig bewilligt hat. Es gab noch nie ein Anweisung dazu, auch nicht inodfiziell. Das ist auch logis h, weil die Rentenversicherung keine Sparziele für Leistungen von der Politik aufgebrummt bekommt. Es geben nur Sparziele für Verwaltungskosten, aber nicht für Kosten für Leistungen. Das was der Gutachter gesagt hat, ist nur seine persönliche Angst. Mut Gutachten verdient mein ein gutes Zubrot und kann damit auch gut werben. Da denkt sich halt der eine oder andere Arzt, dass wenn er zu großzügug ist, keine Aufträge bekommt.
Witzboldam 27.08.2018 | 07:03
...deswegen habe ich auch geträumt, dass die DRV jedes Mal abgelehnt hat obwohl die Gutachten etwas völlig anderes aussagten!
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