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Experten-Antwort

KEZ

von Jenny27.11.2014 | 18:16
1509 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Weiß jemand wieviele Kindererziehungszeiten im englischen Rentensystem mir gutgeschrieben werden, da meine Tochter in England geboren und bis zum 3. Lbj dort aufgewachsen ist. Von der deutschen RV sind diese Zeiten laut Bescheid nicht anrechnungsfähig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jenny,

bitte wenden Sie sich an den britischen Rentenversicherungsträger, um Ihre Frage fachgerecht zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

KSCam 27.11.2014 | 21:49
Wie wäre es mit folgendem Vorschlag: Sie fragen ganz einfach direkt bei der britischen Sozialversicherung an - dann erhalten Sie eine Antwort von der zuständigen Stelle. Wenn Sie mehrere Jahre in GB gelebt haben, sollten Sie es doch schaffen einen Brief an die Sozial security zu schreiben.
W*lfgangam 27.11.2014 | 21:26
Hallo Jenny, mehr, als in diesem Merkblatt steht, werden Sie hier nicht erfahren können: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Da hilft nur direkter Kontakt mit http://www.hmrc.gov.uk/ vielleicht finden Sie da mehr Info zu Ihrer Ausgangsfrage. Gruß w.
KSCam 27.11.2014 | 21:49
Wie wäre es mit folgendem Vorschlag: Sie fragen ganz einfach direkt bei der britischen Sozialversicherung an - dann erhalten Sie eine Antwort von der zuständigen Stelle. Wenn Sie mehrere Jahre in GB gelebt haben, sollten Sie es doch schaffen einen Brief an die Sozial security zu schreiben.
Najaam 28.11.2014 | 09:45
Ich lese hier hauptsächlich mit, um zu sehen, wie Menschen miteinander umgehen. W*lfgang behandlt Fragesteller mit Respekt und Wuerde, manchmal auch mit ner Prise Humor. Ihre Antwort deutet auf Herablassung und Geringschätzung hin. Schade!
FC Phönixam 28.11.2014 | 10:41
Ich denke KSC wollte ihn nur die offensichtliste aller möglichen Lösungen für eine sachgerechte und kompetente Antwort Ihrer Frage vor Augen halten.
Najaam 28.11.2014 | 11:34
Der erste Satz weißt auf diese möglichste Lösung hin, der zweite Satz ist eigentlich unnötig, finden Sie nicht?
GroKoam 28.11.2014 | 13:30
Ich denke KSC wollte ihn nur die offensichtliste aller möglichen Lösungen für eine sachgerechte und kompetente Antwort Ihrer Frage vor Augen halten.
Der erste Satz weißt auf diese möglichste Lösung hin, der zweite Satz ist eigentlich unnötig, finden Sie nicht?
Das einzig Unnötige sind solche Beiträge wie Ihrer.
Najaam 28.11.2014 | 15:28
dito
W*lfgangam 28.11.2014 | 15:42
...kann man bei KSC eigentlich nicht sagen, er geht nur sehr sparsam mit Smilies um Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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