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Experten-Antwort

Kindererziehung

von Brigitte18.04.2013 | 08:26
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4 Antworten

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Hallo, ich habe gestern diesen Wulst an Zetteln für die Konto-Klärung bekommen und bin mit mancher Fragestellung total überfordert, obwohl ich selbst in einer Behörde arbeite :-( Ich habe 1 Kind. War ca. 1 Jahr zu Hause und arbeite seitdem (nun 11 Jahre) halbtags. Die Erziehung erfolgte zusammen mit meinem Mann, die Haupterziehung liegt bei mir. Wann füllt man den Fragebogen V800 aus? (Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten - Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung) 3 Jahre Erziehungszeiten sind bei mir in der Aufstellung enthalten, aber wie ist das mit der Anrechnung auf 10 Jahre? Bringt das in meinem Fall was? Wer kann das beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Neben Beitragszeiten wegen Kindererziehung, die bei Ihnen bereits anerkannt sind, können Sie auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (10 Jahre) erhalten.

Für die Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten müssen dieselben Voraussetzungen wie für die Anrechnung einer Kindererziehungszeit erfüllt sein. Sie müssen während des gesamten Zeitraums vorliegen. Dies wird anhand des Vordrucks V800 geprüft. Berücksichtigungszeiten können Einfluss auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente und auf die Rentenhöhe haben.

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3 Antworten

oder soam 18.04.2013 | 10:09
Jahrgang 1970 - richtig?! Neben den Vordrucken haben Sie i.d.R. auch umfangreiche Erläuterungen erhalten - LESEN! Wenn schon 3 Jahre Kindererziehung im Konto enthalten sind, dann haben Sie den V800 doch schon einmal ausgefüllt - machen Sie es einfach so wie damals! Ob die Berücksichtungszeiten etwas bringen zeigt die Zukunft - schaden werden sie wahrscheinlich nicht (ggf. wird Ihr Rentenkonto bei BÜZ neben kleineren Pflichtbeiträgen sogar aufgebessert). Im Zweifelsfall wenden Sie sich mit den Unterlagen an Ihre örtliche Beratungsstelle der DRV oder an die zuständige Stelle in Ihrem Rathaus (z.B. Versicherungsamt) - dort wird Ihnen schnell und kostenlos geholfen; vielleicht sogar freundlich und zuvorkommend...?! ;-)
Brigitteam 18.04.2013 | 11:01
Jg 70 ist richtig. Ich habe es vorsichtshalber ausgefüllt und war dann bei der netten Dame zur Bestätigung der Personendaten. Natürlich habe ich die ellenlangen Erläuterungen gelesen, meine Frage wurde da aber nicht beantwortet, aber jetzt weiß ich ja Bescheid. Danke ;-)
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