Neben Beitragszeiten wegen Kindererziehung, die bei Ihnen bereits anerkannt sind, können Sie auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (10 Jahre) erhalten.
Für die Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten müssen dieselben Voraussetzungen wie für die Anrechnung einer Kindererziehungszeit erfüllt sein. Sie müssen während des gesamten Zeitraums vorliegen. Dies wird anhand des Vordrucks V800 geprüft. Berücksichtigungszeiten können Einfluss auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente und auf die Rentenhöhe haben.