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Kindererziehung in Deutschland Wohnzeiten in Australien

von Babette11.05.2007 | 09:40
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Deutsche,geboren 1943 in München. Vom 1.8.1960 bis 24.10.1965 habe ich in München gearbeitet. (Ich glaube ich habe mir damals meine Rentenbeiträge zurückzahlen lassen (keine Unterlagen mehr).) Ich habe aber in Deutschland 2 Kinder erzogen. Tochter geboren am 12.9.1965 Sohn geboren am 5.10.1966 1983 bin ich nach Australien umgezogen (ausgewandert) und lebe seitdem ununterbrochen dort. Kann ich nächstes Jahr mit Alter 65 hier eine Deutsche Rente erwarten. ( ? 2 Kinder = 2 Jahre Pflichtbeiträge) ( ? 24 Jahre Wohnzeiten in Australien = Erfüllung der Wartezeiten für Altersrente)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Anspruch auf Rente kann nur entstehen, wenn Sie die Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.

Durch die Kindererziehung haben Sie bereits 24 Monate erworben. Sie haben die Möglichkeit mit freiwilligen Beiträgen einen Rentenanspruch zu erwerben. Der Mindestbeitrag beträgt monatlich 79,60 Euro. Inwieweit die Zeiten in Australien anerkannt werden können, sollte direkt mit der zuständigen Verbindungsstelle abgeklärt werden. Im Verhältnis zu Australien ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Bitte wenden Sie sich an die beiden Bundesträger, wenn Sie zuletzt dort versichert waren. Bei den Regionalträgern ist die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen für Australien zuständig.

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