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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten

von Barbara S.14.07.2014 | 21:57
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5 Antworten

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Bitte um Antwort ob ich mit meiner Info. richtig liege. Bin 59 geb. nicht schwerbeh., 2 Ki. habe wegen der Kinder damals 8 J. nicht gearbeitet. 1 Ki. 81 geb., 2 Ki. 85 geb., stimmt es das von 81- 95 , also 15 J. Anrechnungszeiten? Dann würde das neue Rentengesetz auch mir etwas bringen? Liege ich richtig das ich mit 64 J. u 2 mon. in Rente kann ohne Abschlag? Die 45 J. habe ich ja dann durch die Kinderzeiten? Gibt es diese Rente auch mit Abschlag? Danke Ihnen für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara S.!

Nach bisherigem Recht haben Sie für Ihre beiden Kinder - sofern Sie diese bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres erzogen haben - jeweils 12 Monate Kindererziehungszeiten und zusätzlich Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres erhalten.

Bei den Berücksichtigungszeiten gab es keine Änderung, aber die Kindererziehungszeiten wurden durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz auf 24 Monate pro Kind angehoben. Insofern profitieren Sie durch das neue Recht.

Die Erziehungszeiten können sowohl für die Wartezeit von 45 Jahren (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) als auch für die Wartezeit von 35 Jahren (Altersrente für langjährig Versicherte) berücksichtigt werden.

Ein Jahrgang 1959 hat bei Erfüllung der Wartezeit Anspruch auf AR für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 2 Monaten.

Altersrente für langjährig Versicherte steht abschlagsfrei mit 66 Jahren und 2 Monaten zu. Diese Rente kann mit 63 Jahren vorzeitig in Anspruch genommen werden. Der Abschlag beträgt dann 11,4 %.

Es wäre empfehlenswert, in ein paar Jahren eine Rentenauskunft zu beantragen, damit Sie sehen können, welche Wartezeit Sie wann erfüllen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 14.07.2014 | 22:34
Hallo Babara S. die abschlagsfreie Rente gibt es je nach Geburtsjahrgang ab diesem (angehobenen) Datum - bei Ihnen 64 + 2 - und keinen Monat früher. Später schon ...immer noch kein Abschlag ;-) Wenn Sie vor diesem Datum früher gehen wollen, 'fallen' Sie in einen anderen Rententopf/eine andere Rentenart rein. Mit nur 35 Jahren allgemeiner Versicherungszeiten ist auch weiterhin die 'Altersrente für (nur) langjährig Versicherte ab 63 möglich, mit 11,4 % Abschlag (3 Jahre und 2 Monate vorgezogen vor der Regelaltersgrenze). Wie Sie sagen, richtig, die Erziehungszeiten der Kinder bis zum 10. Lbj. zählen bei den 45 Jahren für die abschlagsfreie Rente (63 ff.) mit und decken alle 'Lücken' ab. Dennoch können Sie diese Rente erst ab 64 + 2 erhalten – ein 'Abschlag' für den früheren Beginn dieser Rente ist nicht möglich (siehe Abs. 3). Gruß w.
Barbara S.am 14.07.2014 | 22:53
Danke Ihnen Wolfgang, nur nochmal gefragt, hätte ich ohne das neue Gesetz länger arbeiten müssen?
W*lfgangam 14.07.2014 | 23:13
Hallo Barbara S. Ja, davor war die abschlagsfreie Rente an besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren ausschließlich erst ab 65 möglich. Jetzt gibt es den kleinen Korridor Jg. 51 - 63 vor 65 möglich, bei Ihnen eben mit 64 + 2 Gruß w. PS: 'Länger arbeiten' MUSS keine/r ...es sei denn, er/sie hätte gern _keine_ Rente ohne Abschläge und WILL früher aufhören und nimmt die Rente mit Abschlag inkauf, weil es auch so bis zur 'Kiste' reicht. Über die Differenzen früher/mit Abschlag und später/doch etwas deutlich mehr informieren Sie sich bitte in der nächsten gut sortierten Beratungsstelle.
CBam 15.07.2014 | 07:44
@W*lfgang, länger arbeiten MUSS man sehr wohl, wenn man sehr lange im öffentlichen Dienst tätig ist und ein halbes Jahr Kündigungsfrist einhalten muss. Ich begehre seit dem 1. Quartal, als der erste Referentenentwurf des RLV-Gesetzes noch das Maß aller Dinge war, einen tarifrechtlich möglichen Aufhebungsvertrag zum 31.08.2014 (da bin ich ca 64,5 Jahre alt), aber der Arbeitgeber mauert und verlangt de facto Arbeiten bis zum Ende des Schulhalbjahres Anfang 2015 (da bin ich dann schon 65+). Mein Arbeitsplatz hat "in den Pausen" einen Lärmpegel zwischen Preßlufthammer und mit Nachbrenner startendem Kampfjet. Ahnen Sie wo ich beschäftigt bin?
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