Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten ?

von Sonja.P06.06.2011 | 13:49
2116 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, wie fließen eigentlich Kindererziehungszeiten in die Rentenzeiten ein ? Wir da der Mindestbeitrag eingezahlt wenn man in der Zeit nicht arbeitet oder mehr ? Wenn mehr, wie viel mehr ? 3 Jahre werden die maximal pro Kind eingezahlt richtig ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Kindererziehungszeiten erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Für ein Jahr der Kindererziehung ergeben sich damit 0,9996 Entgeltpunkte, was (fast) dem Wert entspricht, den ein Versicherter erhält, dessen Beitragsbemessungsgrundlage dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten in diesem Kalenderjahr entspricht.

Sind neben den Kindererziehungszeiten sonstige Beitragszeiten vorhanden, werden zu den Entgeltpunkten für sonstige Beitragszeiten 0,0833 Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten hinzuaddiert. Die sich hieraus ergebende Summe an Entgeltpunkten wird allerdings nur bis zum Erreichen der jeweiligen Höchstwerte nach Anl. 2b zum SGB VI berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

...am 06.06.2011 | 14:20
Kindererziehungszeiten erhalten für jeden Kalendermonat 0,0625 Entgeltpunkte. Dieser Wert ist mit dem aktuellen Rentenwert zu multiplizieren 27,47 € ab 01.07.2011 (West) und das ergibt dann die monatliche Rentensteigerung. Es können bei vorliegen aller Voraussetzungen maximal 36 Kalendermonate mit Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden. Der Wert entspricht einem Durchschnittsverdiener in Deutschland (ca. 30268 € Brutto in 2011)
...am 06.06.2011 | 14:25
Es muss monatlich 0,0833 Entgeltpunkte heißen. 0,0625 Entgeltpunkte sind es bei knappschaftlichen Rentenversicherung. Sry.
Humanitasam 06.06.2011 | 22:12
Zitat von Gender anzeigenausblenden
Sind neben den Kindererziehungszeiten sonstige Beitragszeiten vorhanden, werden zu den Entgeltpunkten für sonstige Beitragszeiten 0,0833 Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten hinzuaddiert. Die sich hieraus ergebende Summe an Entgeltpunkten wird allerdings nur bis zum Erreichen der jeweiligen Höchstwerte nach Anl. 2b zum SGB VI berücksichtigt.
Dabei würde mich interessieren, gibt es diesen Hinzuaddieren zu den sonstigen Beitragszeiten nur für die Frau die ein Kind geboren hat oder wird so auch beim Mann verfahren ? Was passiert bei einer Scheidung ? Behält die Frau diesen Bonus des Hinzuaddierens weiterhin und der Mann geht rententechnisch leer für seine Kinder aus ? Gender
Hallo Herr Gender! Die Frage von Sonja wurde doch von dem Experten schon beantwortet. Würde es nicht Sinn machen, Ihre Frage speziell für den morgigen Experten zu artikulieren? Welcher user dieses Forums soll Ihnen da heute Abend noch eine Antwort geben? Eine angenehme Nachtruhe!
Genderam 06.06.2011 | 21:20
Dabei würde mich interessieren, gibt es diesen Hinzuaddieren zu den sonstigen Beitragszeiten nur für die Frau die ein Kind geboren hat oder wird so auch beim Mann verfahren ? Was passiert bei einer Scheidung ? Behält die Frau diesen Bonus des Hinzuaddierens weiterhin und der Mann geht rententechnisch leer für seine Kinder aus ? Gender
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026