Evtl. kann die Ausländerbehörde Auskunft darüber geben, unter welchen Voraussetzungen in den 70er-Jahren ein "zukunftsoffener" Aufenthaltstitel zu bekommen war und/oder ob die ausgeübte Beschäftigung einen Rückschluss zulässt, dass der Aufenthaltstitel "zukunftsoffen" gewesen sein muss.