Hallo, Anna,
wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Kinderrehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung vorliegen, ist eine Begleitung für die Dauer der Kinderrehabilitation bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr grundsätzlich möglich. Dies muss nicht mit einem separaten Formular beantragt werden. Sie können es aber bei der Antragaufnahme ansprechen, damit ein Hinweis im Antrag aufgenommen wird.