Hallo Herrmann,
da Ihre Frau bereits Anfang 2014 verstorben ist, erhält sie keinen Zuschlag für Kindererziehung. Dieser wurde erst zum 01.07.2014 eingeführt. Allerdings erhöhte sich Ihre Witwenrente ab dem 01.07.2014 um die Zuschläge wegen Kindererziehung. Den bisherigen Antworten ist somit zuzustimmen.