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Experten-Antwort

Kinderzuschlag

von Hermann30.07.2016 | 12:50
1281 Ansichten
6 Antworten

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Ich bin rentner und bekomme auch witwenrente. Meine Frau hatte nie gearbeitet und wir haben 6 Kinder für die sie Mütternrente bekam. meine Frau ist anfang 2014 gestorben. Hätte sie nicht für jedes Kind ein zuschlag von einen punkt bekommen müssen? oder wird der nur gutgeschrieben, wenn die mutter noch lebt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herrmann,

da Ihre Frau bereits Anfang 2014 verstorben ist, erhält sie keinen Zuschlag für Kindererziehung. Dieser wurde erst zum 01.07.2014 eingeführt. Allerdings erhöhte sich Ihre Witwenrente ab dem 01.07.2014 um die Zuschläge wegen Kindererziehung. Den bisherigen Antworten ist somit zuzustimmen.

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5 Antworten

Teklaam 30.07.2016 | 13:51
Den Zuschlag gibt es erst ab 01.07.2014. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Witwerrente hatten, zu fließt der Zuschlag in Ihre Witwerrente ein.
W*lfgangam 30.07.2016 | 17:59
Hallo Hermann, Ihre Witwerrente wird sich doch ab 01.07.2014 erhöht haben. Da die allerdings nur 60 % beträgt, wird aus dem 1 Punkt Zuschlag für jedes Kind nur 0,6 Punkte. Ihre Witwerrente wird um rd. 95 EUR Netto gestiegen sein ...richtig? Gruß w.
Konrad Schießlam 31.07.2016 | 09:28
Und so könnte die Berechnung aussehen: 30,45 West x 6 Entgeltpunkte Euro 182,70 zu 60% als Witwer 109,62 Brutto minus 8,40/2,35 11,78 Kr.PflV. ergibt 97,84 mehr Netto MfG.
W*lfgangam 31.07.2016 | 19:33
Euro 182,70
sofern die eigene Altersrente nicht bereits zu einem Kürzungsbetrag führt
Hallo th, KS hat es doch richtig dargestellt: 97,84 ...da sich die Altersrente/etwaiger Kürzungsbetrag nicht verändert hat, _ist_ das der Netto-Zuwachs bei der Witwerrente (von z.B. FRG und anderen Besonderheiten mal abgesehen). Gruß w.
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