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kirchlicher Arbeitgeber und private Krankenversicherung

von Christiane25.08.2007 | 11:21
1474 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Expertenteam, ich werde nach meinem Theologiestudium zum 1.9 in den kirchlichen Dienst treten. Mein Bruttogehalt wird sich im ersten praktischen Jahr unter der Grenze von 47000 Euro belaufen. Kann ich mich trotzdem privat krankenversichern? Habe ich den Status wie ein Beamter?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

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8 Antworten

Schadeam 25.08.2007 | 12:01
das ist ein Forum der Rentenversicherung, bei dem Sie mit Ihrer Frage falsch sind. Weder die Frage ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, bzw. was möglich ist, noch die Frage ob Sie Beamtenstatus genießen, fällt unter diese Themengebiete. Zu Ihrem Status befragen Sie bitte Ihren künftigen Arbeitgeber, die Krankenkassen frage müssen Sie mit Krankenkassen klären.
Schiko.am 25.08.2007 | 12:33
Kaum vorstellbar, dass sie als beamtin gelten werden. Sie können auch in der gesetzlichen verbleiben, wenn die pflichtgrenze von monatlich 3.975, im jahr 47.700, überschritten wird Privatversicherung ist erst möglich bei mtl. mehr als 3.975 ( 47700 im jahr). Warum aber wollen sie die private kasse be- vorzugen ? M fG.
Christianeam 25.08.2007 | 17:22
DAnke für die NAchricht. Ich bin noch gesetzlich familienversichert. Eine private Versicherung würde ich der gesetzlcihen vorziehen.
Pro gesetzlicham 25.08.2007 | 19:53
Noch. Bis das Alter naht....
Kurtam 25.08.2007 | 19:15
Hallo Schiko, warum wohl ? Weil die private billiger ist
Kurtam 25.08.2007 | 20:08
Nun man kann aus der Ersparnis entsprechende Rücklagen bilden. Dann ist man auf Dauer gesehen immer noch günstiger versichert, und vor allem besser
Schiko.am 25.08.2007 | 20:43
Gestehe also, von privatversicherung nicht viel ahnung. Meine tochter, nunmehr 44 könnte sich jetzt freiwillig ver- sichern. Habe die beitragssätze ver- glichen und festgestellt, rechnerisch ist für sie die gesetzliche günstiger. Natürlich weiß ich auch, bei fälligkeit einer lebensversich- erung zahlt sie in der gesetzlichen den vollen bei- trag. MfG.
Mam 27.08.2007 | 15:41
Und "Wartezeit beim Arzt" wird ein Fremdwort bleiben ;-)
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