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Experten-Antwort

KK /Rente?

von Felix02.10.2016 | 10:56
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8 Antworten

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Hallo, was wäre wenn man Krankgeschrieben ist und Krankengeld erhält und der Zeitpunkt Altersrenten eintritt ? Wie verläuft der Übergang in Rente ? Welcher Leistungsträger ist dann zuständig ? MfG Felix

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Felix,

grundsätzlich endet die Zahlung des vorherigen Leistungsträgers mit dem 01. des Monats, in dem die laufende Rentenzahlung einsetzt oder ab 01. des Monats nach Erhalt des Rentenbescheides, wenn eine Nachzahlung zur Verfügung steht, die dann im Rahmen eines Erstattungsanspruches mit dem vorhergehenden Leistungsträger abgerechnet werden kann.

Sofern das Krankengeld bereits vor Beginn der Rente ausläuft, sollte man sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, damit eine Versorgung sicher gestellt ist.

Diese kann Sie ggfs. nach Feststellung Ihres Gesundheitszustandes auch schon vor Erreichen der Altersgrenze auffordern, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Der Altersrentenantrag sollte ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden, damit eine nahtlose Zahlung möglich ist.

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7 Antworten

Klugpuperam 02.10.2016 | 11:07
Hallo Felix, Sie vereinbaren einen Termin für eine Rentenatragsaufnahme bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle. Im Antrag geben Sie an, dass Sie Krankengeld beziehen. Und das war es eigentlich schon.
William 02.10.2016 | 11:33
Ein Anspruch auf Rente besteht nur dann, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Der Anspruch auf Krankengeld entfällt mit dem Tag, ab dem die (Altersvoll-) Rente beginnt (immer zum 01. eines Monats.). Für die Krankengeldzahlung ist die Krankenkasse zuständig. Für die Rentenzahlung ist die Rentenversicherung zuständig. (Welchen Hintergrund hat Ihre letzte Frage?)
W*lfgangam 03.10.2016 | 13:06
Hallo Felix, dann wägen Sie natürlich zunächst aus finanzieller Sicht ab, was höher ist - KG laufen lassen oder Rentenantrag stellen ...oder unter Berücksichtigung von Rentenabschlägen nachrechnen lassen, ob auch ein etwas kleines KG sich später in höherer Rente/verminderter Abschlag auszahlt, wann sich das rechnet. Gruß w.
Felixam 03.10.2016 | 14:03
Was aber ist wenn man von der KK schon ausgesteuert ist ? Mfg Felix
Felixam 03.10.2016 | 17:40
GroKoam 03.10.2016 | 19:19
Hallo, was wäre wenn man Krankgeschrieben ist und Krankengeld erhält und der Zeitpunkt Altersrenten eintritt ? Wenn von KK Ausgesteuert !!! Wie verläuft der Übergang in Rente ? Welcher Leistungsträger ist dann zuständig ? MfG Felix
Bist Du besoffen?
W*lfgangam 03.10.2016 | 20:12
Hallo Felix, dann müssen Sie ihre Frage anders stellen und nicht den Eindruck erwecken, als wäre beides/Wahlrecht möglich! Bei 'Aussteuerung' haben Sie bereits ein Schreiben Ihrer KK erhalten, wann 'Aussteuerungs-Termin' ist/war, mit dem Hinweis, sich _umgehend_ mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzten. Hat aber mit Ihrer Ausgangsfrage soo rein noch gar nichts zu tun. Vielleicht überraschen Sie die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt mit Ihrem Besuch und klären dort die Fragen ab, die Sie wirklich betreffen/wie es weiter geht/wo es klemmt :-) Gruß w.
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