Hallo alphafrau 123,
wie lange die Bewilligungszusage gültig ist, ist davon abhängig, was für eine Leistung bewilligt wurde. Dies sollte aber u. U. aus dem Bescheid hervorgehen.
Sie schreiben, dass Sie erkrankt sind. Beziehen Sie Krankengeld? Wenn das so ist, werden Sie die Durchführung der LTA nicht einfach hinausschieben können, da die Krankenkasse Ihnen dann die Zahlung des Krankengeldes einstellen wird. Sie sind insofern in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt.
Falls Sie kein Krankengeld beziehen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reha-Träger auf und klären Sie mit ihm, wie lange die Zusage ausgesetzt werden kann.
Wenn Sie sich gesundheitlich nicht in der Lage zur Durchführung der LTA sehen, legen Sie unter Beifügung eines ärztlichen Attests Widerspruch gegen die Bewilligung der LTA ein.
Sollten Sie nach Durchführung der LTA keine Arbeit finden, müssten Sie ggf. Leistungen vom Arbeitsamt beantragen . Auch steht Ihnen dann frei, erneut einen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen, falls sich der Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert haben sollte.