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Experten-Antwort

Klage auf Erwerbsminderungsrente und Teilhabe am Arbeitsleben

von alphafrau 12326.05.2018 | 10:37
777 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin erkrankt und mir wurde Teilhabe Am Arbeitsleben bewilligt. Meine Frage ist, muß ich das sofort machen oder gibt es da Verjährungsfristen??? Gleichzeitig läuft eine Klage wegen Erwerbsminderungsrente. Mir wäre es lieber erst einmal die Klage abzuwarten und eventuell dann später Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Bzw. Was ist wenn ich Teilhabe am Arbeitsleben mache, aber danach doch aufgrund meiner Erkrankung keine Arbeit finde???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo alphafrau 123,

wie lange die Bewilligungszusage gültig ist, ist davon abhängig, was für eine Leistung bewilligt wurde. Dies sollte aber u. U. aus dem Bescheid hervorgehen.

Sie schreiben, dass Sie erkrankt sind. Beziehen Sie Krankengeld? Wenn das so ist, werden Sie die Durchführung der LTA nicht einfach hinausschieben können, da die Krankenkasse Ihnen dann die Zahlung des Krankengeldes einstellen wird. Sie sind insofern in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt.

Falls Sie kein Krankengeld beziehen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reha-Träger auf und klären Sie mit ihm, wie lange die Zusage ausgesetzt werden kann.

Wenn Sie sich gesundheitlich nicht in der Lage zur Durchführung der LTA sehen, legen Sie unter Beifügung eines ärztlichen Attests Widerspruch gegen die Bewilligung der LTA ein.

Sollten Sie nach Durchführung der LTA keine Arbeit finden, müssten Sie ggf. Leistungen vom Arbeitsamt beantragen . Auch steht Ihnen dann frei, erneut einen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen, falls sich der Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verschlechtert haben sollte.

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2 Antworten

Schadeam 26.05.2018 | 11:16
Was ist denn genau im LTA Bescheid bewilligt worden? LTA dem Grunde nach ohne bestimmte Aussagen zur Art der LTA? Oder eine bestimmte Art der LTA, Umschulung, ein Kurs, Einarbeitungszuschuss? Oft steht im LTA Bescheid auch drin wie lange der gültig ist. Allgemein kann man sagen, dass die DRV keinen zwingt LTA auch zu machen - das passiert freiwillig. Also ist es zunächst mal Ihre Entscheidung ob Sie das machen oder (vorerst noch) nicht. Allerdings hält die DRV sie wohl nicht für erwerbsgemindert, ist also der Meinung dass Sie grundsätzlich arbeiten können und deshalb kein Rentenfall sind und deshalb wurde LTA bewilligt. Ob Ihre Cancen auf dem Arbeitsmarkt nach Ende des Klageverfahrens mit abgelehnter Rente höher sind als heute, müssen Sie beurteilen - keiner hier weiß wie alt Sie sind. Andererseits werden Sie kaum einen Arbeitgeber finden solange Sie eine Klage wegen EM laufen haben - kaum eine Firma sucht Mitarbeiter die eine Klage führen, weil sie nicht arbeiten können. Die Lage können nur Sie selbst mit Hilfe Ihrer Ärzte einschätzen.
???am 27.05.2018 | 17:23
"Meine Frage ist, muß ich das sofort machen oder gibt es da Verjährungsfristen???" Verjährungsfristen nicht direkt, die DRV wird aber auch nicht die nächsten 5 Jahre auf Sie warten. Sinnvoll wäre sicher, nach einem Gespräch mit Ihren Ärzten, auch ein Gespräch mit einem Reha-Fachberater. Dann wissen Sie schon mal, ob die Leistungen der DRV für Sie interessant sind und können auch alle Ihre Frage besprechen. "Mir wäre es lieber erst einmal die Klage abzuwarten und eventuell dann später Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen." Sie können jederzeit den Antrag zurücknehmen und später wieder neu stellen. "Bzw. Was ist wenn ich Teilhabe am Arbeitsleben mache, aber danach doch aufgrund meiner Erkrankung keine Arbeit finde???" Dann hat sich an Ihrer Stuation nichts geändert.
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