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Klage beim Sozialgericht wegen Erwerbsminderunsrente

von luisia04.04.2010 | 14:20
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23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie läuft so eine Verhandlung beim Sozialgericht ab?War schon beim Gutachtern.Muss zu den Termin Persönlich erscheinen?Wie lange dauert so eine Verhandlung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Feli".

22 Antworten

Realistam 04.04.2010 | 14:51
Jeder Fall ist anders! Meine damalige Klage wurde auf dem Postwege erledigt. Ich selbst bekam nur Kopien des regen Schriftwechsels zwischen SG und DRV zur Kenntnisnahme übersandt. Der letzte Brief kam von der DRV und enthielt einen Bewilligungsbescheid. In anderen Fällen läuft es nicht so bequem. Da wird schon persönliches Erscheinen angeordnet und womöglich sogar im Beisein von neugierigen Zuschauern verhandelt. Holen Sie sich am Besten fachkundigen Rat vom SoVD (www.sovd.de) oder vom VdK (www.vdk.de), wenn Sie so unerfahren sind. Sie haben schließlich nur einen Schuss frei! MfG
Wissenderam 04.04.2010 | 15:13
Gegen neugierige Zuschauer hilft ein Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit, dem das Gericht stattgeben muß.
Heinz-Dieteram 04.04.2010 | 18:18
Außerdem wieviel Leute sind denn bei so einem Termin inj der Regel da ? Vielleicht 3-4 Rentner, die nichts besseres zu tun haben und die einen sowieso nicht kennen. Niemand kennt doch ihren Verhandlungstermin, es sei den Sie würden selbst den Termin im Verwanden/Freudeskreis bekannt machen - dann könnten tatsächlich ein paar mehr Leute auflaufen - auch solche die man zu so einem Termin nun überhaupt nicht gerne da haben will..
Stefanam 04.04.2010 | 17:43
Dem Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit muss nur stattgegeben werden "soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozeßbeteiligten, Zeugen oder durch eine rechtswidrige Tat ... Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde, soweit nicht das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt. " Das heisst, man kann nicht einfach zu jedem SG-Termin die Öffentlichkeit ausschließen, es müssen schon Gründe genannt werden .
Realistam 04.04.2010 | 18:53
Genau so hatte mir mein Anwalt das auch erklärt! MfG
Realistam 04.04.2010 | 19:33
Also von Ihnen brauchen weder mein Anwalt noch ich ganz bestimmt keine Belehrungen, Herr (Alles besser)Wissender! MfG
Wissenderam 04.04.2010 | 19:20
Krankheit ist genau der Bereich, der besonders geschützt ist, und um den geht es bei ner Erwerbsminderungsrente. Deshalb muß das Gericht ausschließen, wenn es beantragt wird. Vielleicht schaut Ihr Anwalt mal in die einschlägigen Kommentare zum GVG bzw. SGG.
Wissenderam 04.04.2010 | 19:53
Ich an Ihrer Stelle würde den Anwalt wechseln. "(2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 vorliegen und der Ausschluß von der Person, deren Lebensbereich betroffen ist, beantragt wird." Bei Krankheit überwiegt immer das Interesse des Betroffenen.
Realistam 05.04.2010 | 12:16
Falls es Ihnen entgangen sein sollte: Mein Fall ist bereits erledigt! (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Und zwar seit nahezu zehn Jahren! Und da es in meinem Fall keine mündliche Verhandlung gab, brauchte auch kein Öffentlichkeitsausschluss beantragt zu werden. Im Übrigen ist Ihre Aussage, dass solchen Anträgen IMMER stattgegeben wird, schlicht und einfach falsch! Ich habe als Zuschauer in anderen Verfahren schon zwei mal erlebt, dass die Richter dem Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit nur bedingt stattgegeben haben. Aber die hatten wahrscheinlich auch keine Ahnung, was? Mein Anwalt hat es bestimmt nicht nötig, sich von notorischen Besserwissern belehren zu lassen. Seine Erfolgsbilanzen sprechen für sich! MfG
Beobachteram 05.04.2010 | 13:21
@Realist Was " flippen " Sie eigentlich so aus ? Sind Sie krank ? Halten Sie sich mal etwas zurück. Ihr Wortwahl ist gewaltig neben der Spur und völlig unangemessen. @Wissender hat Sie persönlich doch gar nicht angriffen.
Stefanam 05.04.2010 | 13:33
Nicht in jeder Verhandlung zu einer Erwerbsminderungsrente geht es immer um die Einzelheiten einer Erkrankung. Viel häufiger geht es doch um Gutachten. Ich war schonmal Zuschauer beim Sozialgericht und bei den allermeisten Verhandlungen erfährt man als Zuschauer nicht welche Erkrankungen der Kläger hat.
Realistam 05.04.2010 | 13:38
Warum setzen Sie sich nicht mit dem (All)Wissenden an einen Stammtisch, falls Sie nicht ohnehin ein und dieselbe Person sind? Sie würden sich bestimmt herrlich verstehen und könnten völlig ungestört "fachsimpeln"! Im Übrigen brauche ich auch von Ihnen keine Belehrungen! MfG
Wissenderam 05.04.2010 | 14:18
Wenn ein Gericht den Ausschluß der Öffentlichkeit bei beabsichtigter Erörterung der Privatgeheimnisse des Betroffen nach Antrag nicht beschließt, können diese Fragen nicht erörtert werden, da sich das Gericht bzw. der Berichterstatter nach § 203 StGB strafbar machen würden. Der Vertreter der DRV übrigens auch. Schauen Sie mal unter § 203 StGB nach oder fragen Sie Ihren Anwalt. Spätestens nach Ablehnung des Ausschlußantrages wäre bei mir ein Befangenheitsantrag fällig, denn niemand kann als Kläger gezwungen werden seine Privatgeheimnisse der Öffentlichkeit preiszugeben. Gleiches gilt für Opfer von Straftaten in Strafverfahren. Da kann sogar der Täter ausgeschlossen werden, damit der Sachverhalt festgestellt werden kann.
Realistam 05.04.2010 | 14:39
Wie schön für Sie! MfG
Stefanam 05.04.2010 | 15:32
Und nochmals, es geht nicht in jeder Sozialgerichtsverhandlung um Privatgeheimnisse!
Wissenderam 05.04.2010 | 15:35
Das bestreite ich auch nicht, aber darum ging und geht es ja auch gar nicht. Nun is aber gut.
Realistam 05.04.2010 | 19:11
Ach nein, darum ging es also gar nicht, verstehe! Und warum sollte ich mir dann noch mal einen anderen Anwalt besorgen? Etwa weil er Stefans Aussagen bestätigt hat? Mehr habe ich nämlich gar nicht behauptet!
Feliam 06.04.2010 | 07:25
Wenn Sie persönlich zu dem Termin geladen werden, können Sie dort ganz allein hingehen. Wenn Sie ohnehin schon einen Anwalt beauftragt haben, wird der Sie natürlich begleiten. Im Termin wird, wenn es um die Erörterung des Sachverhaltes geht, der Fall noch einmal mit Ihnen durchgesprochen, Sie können Ihre Sicht der Dinge schildern und der Richter oder die Richterin, die mit den Beisitzern am Ende eine Entscheidung treffen muss, können sich ein Bild von der ganzen Angelegenheit machen und unklare Sachverhalte klären. Natürlich kann es auch sein, dass Ihnen entsprechende Hinweise gegeben werden, wie Ihr Fall steht oder was das Gericht noch an weiteren Ermittlungen vorsieht. Da im Sozialrechtsverfahren das Amtsermittlungsprinzip gilt, muss das Gericht alle Tatsachen, die für eine Entscheidung erheblich sind, selbst ermitteln. D.h. es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie sich nicht so gut in der rechtlichen Materie auskennen. Das Gericht wird Ihnen dann einen entsprechenden Hinweis geben, wie Sie sich verhalten sollten. Die Termine dauern in der Regel zwischen 15 und 60 Minuten und es sind meistens keine Zuschauer da, wenn es denn eine öffentliche Verhandlung ist. Erörterungstermine, in denen kein Urteil gesprochen wird, sind ohnehin nicht öffentlich.
TOTAL KRANKam 06.04.2010 | 13:30
Warum kann es in diesem Forum nicht möglich sein, einmal eine sachliche Diskussion zu führen. Ständig werden die USER direkt beleidigend und anmaßend ( sie, @User Realist sogar sehr sehr oft ). Ich stimme dem User Beobachter voll zu. Nicht der, der am lautesten schreit und die User persönlich beleidigt hat immer Recht, das sollten sie sich mal vor Augen führen. Ich denke, bei Ihnen liegen die Probleme weitaus tiefer. Wenn sie psychische Probleme haben, gehen sie zu einem Arzt. Aber hören sie endlich auf, hier immer so beleidigend und anmaßend zu werden. Woran liegt es wohl, das viele sehr gute und hilfsbereite User ( Schiko. um nur einen zu nennen ) nicht mehr Teil dieses Forums sind?? Ich denke die Frage liegt auf der Hand. Diese andauernden Beleidigungen sind einfach nur noch ätzend. Ich kann das verstehen, das man sagt, auf dieses niedrige Niveau lasse ich mich nicht herab, dann verzichte ich lieber auf das Forum. Diese andauernden Beleidigungen sind einfach nur noch ätzend. Und das wiederum trägt sicher nicht zur Qualität bei, im Gegenteil!!!! Denken sie einfach mal ein bisschen über sich nach.
Schwester Stefanieam 06.04.2010 | 14:08
Zunächst einmal wünsche ich Ihnen gute Besserung! Allerdings kann ich nicht erkennen, inwiefern der User @Realist beleidigend gewesen sein soll. Meines Erachtens hat er nur angemessen auf die belehrenden Äußerungen des Users @Wissender reagiert. Zumal dieser @Wissender ja selbst zugegeben hat, das Thema verfehlt zu haben. Tatsache ist nämlich, dass, entgegen der wiederkehrenden Behauptungen des Users @Wissender, die Öffentlichkeit NICHT immer ausgeschlossen wird! Und gegen Ihre offensichtliche Langeweile, User @TOTAL KRANK, empfehle ich Ihnen ein spannendes Buch oder ausgiebige Spaziergänge an der frischen Luft. Dann werden Sie sehr schnell lernen, dieses virtuelle Forum nicht allzu wichtig zu nehmen. Leute anzugreifen, die Sie noch nicht einmal kennen, und Ihnen sogar psychische Erkrankungen anzudichten, sind ebenfalls nicht die feine Art! Denken SIE einfach mal ein bisschen über SICH nach! Alles Gute!
TOTAL KRANKam 06.04.2010 | 15:22
Meines Erachtens hat er nur angemessen auf die belehrenden Äußerungen des Users @Wissender reagiert. Sehen sie, das ist Ihre Meinung, und meine und die ein paar anderer ist da eben anders. Das hier einige das Niveau auch nicht mehr schätzen und sich zurückziehen ist nun mal leider eine Tatsache. Vielen Dank für Ihre tollen Tips, der Nickname ist auch viel schöner, als der den sie sonst benutzen. Viele der User die dieses Forum nutzen sind verzewifelt und hoffen auf Hilfe...daher finde ich Ihren Satz... "werden Sie sehr schnell lernen, dieses virtuelle Forum nicht allzu wichtig zu nehmen. " doch sehr zweifelhaft.Schön das sie so schlau sind, und niemals Hilfe in solche ienm Forum suchen, aber es gibt genug die das tun.Daher wsollte man es auch ernst nehmen Ihnen wünsche ich nur das Allerbeste!
Schwester Stefanieam 06.04.2010 | 19:17
Lieber User @TOTAL KRANK, wer Probleme hat, bzw. eine befriedigende Antwort auf eine Frage haben will, der schildert hier, genauso wie in jedem anderen anonymen Forum auch, sein Anliegen, erhält die eine oder andere brauchbare Antwort und ist dann im Regelfall zufrieden oder genauso schlau wie vorher. Bei hilfreichen Antwortern bedankt man sich dann eventuell und alle anderen User ignoriert man ganz einfach. Dass man sich aber über den Stil einiger User dermaßen erregt wie Sie, kann ich keinesfalls nachvollziehen. Ich finde es sogar recht albern! Besonders deshalb, weil man überhaupt nicht wissen kann, wer sich in Wahrheit hinter einem bestimmten Nicknamen verbirgt. Ihnen dürfte doch wohl bekannt sein, dass sich hier Jeder jeden Namen zulegen kann, egal, ob der schon mal von jemand anderem verwendet wurde oder nicht. Sie selbst wechseln Ihre Namen doch ganz offensichtlich ebenfalls je nach Tageslaune, oder etwa nicht? Dabei gibt es doch so viele schöne Hobbys! LG
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