Hallo Emma,
wenn Sie schreiben, dass Ihre [kleine Witwenrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witwenrente.html im April 2022 endet, beziehen Sie diese wohl seit 2020.
Die Anhebung der Altersgrenzen für die große Witwenrente ist vom Todesjahr des Versicherten abhängig und würde - das Jahr 2020 zugrundegelegt - in Ihrem Fall bedeuten, dass die Altersgrenze tatsächlich mit 45 Jahren und 9 Monaten erfüllt ist.
Ob Sie damit dann bereits im Oktober 2020 diese Altersgrenze erreicht haben, lässt sich hier nicht überprüfen, daher sollten Sie unbedingt Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger aufnehmen und dort erfragen, ob die kleine Witwenrente bereits in die große Witwenrente umgewandelt werden kann.
Wie von G.W. bereits zutreffend bemerkt, wird für die eigentliche Antragstellung der Vordruck R0505 benötigt.
Dieser steht Ihnen auf der Internetseite der DRV zur Verfügung, eine Antragstellung oder postalische Zusendung des Formulares ist aber auch über das Servicetelefon der DRV möglich: 0800-1000 4800.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung