Hallo Anke Drumm,
ob es sich bei der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit um ein anmeldepflichtiges Gewerbe handelt, kann ich im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider nicht beantworten. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt an Ihr zuständiges Gewerbeamt wenden.
Soweit sich dann herausstellen sollte, dass die Tätigkeit gewerblich ausgeübt wird, müssten Sie diese dann natürlich auch Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Bei dem von Ihnen beschriebenen Umfang und den Einnahmen aus der Tätigkeit gehe ich jedoch nicht davon aus, dass diese gewerbliche Tätigkeit (isoliert betrachtet) einen Einfluss auf die Ihnen bewilligte Erwerbsminderungsrente haben wird. Im Zweifel können/sollten Sie sich jedoch nochmals persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.