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Experten-Antwort

Kleingewerbe bei Erwerbsminderungsrente

von Anke Drumm05.06.2016 | 10:31
1653 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme seit 2002 Erwerbsminderungsrente, bin nun 41 Jahre alt. Ich habe als Hobby Nähen für Meerschweinchen, so Kuschelsachen, und Pferdezubehör. Ich mache das aus Spaß und verkaufe die Sachen hin und wieder. Nun bin ich öfter schon angeschrieben worden, dass ich lieber ein Kleingewerbe anmelden sollte, auch wenn ich nicht viel verkaufe, nur um des Rechts willen. Nun macht sich mein Mann aber große Sorgen, dass mir die Rente (unbefristet) aberkannt werden könne, und ich wieder regelmäßig zur Prüfung muss. Ich nähe aber pro Woche nur 3-4 Stunden. Nicht mal jeden Tag. Wenn ich viel verkaufe, habe ich im Monat 50-60,-, meist aber nichts, doch ich habe immer Verkaufsanzeigen eingestellt. Muss ich da denn was beachten? Muss ich das melden beim Rententräger? Macht das das Gewerbeamt? Hinzuverdienergrenze habe ich bei 450,-, wenn ich das richtig gelesen habe. Niedersachsen volle Erwerbsminderung unbefristet. Ich würde mich riesig freuen, wenn ich eine Antwort bekäme. Ich bin hin und hergerissen, denn ich möchte nicht irgendwann ein Anwaltsschreiben bekommen, weil ich Anzeigen geschaltet habe. Auch wenn ich wenig verkaufe. MfG Anke Drumm

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anke Drumm,

ob es sich bei der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit um ein anmeldepflichtiges Gewerbe handelt, kann ich im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider nicht beantworten. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich direkt an Ihr zuständiges Gewerbeamt wenden.

Soweit sich dann herausstellen sollte, dass die Tätigkeit gewerblich ausgeübt wird, müssten Sie diese dann natürlich auch Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Bei dem von Ihnen beschriebenen Umfang und den Einnahmen aus der Tätigkeit gehe ich jedoch nicht davon aus, dass diese gewerbliche Tätigkeit (isoliert betrachtet) einen Einfluss auf die Ihnen bewilligte Erwerbsminderungsrente haben wird. Im Zweifel können/sollten Sie sich jedoch nochmals persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

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9 Antworten

Polliam 05.06.2016 | 11:02
Hallo, Wenn Sie Einnahmen aus einem Gewerbe erzielen, ist das DEM GRUNDE NACH dem - bei Bezug einer Rente dem Rentenversicherungsträger zu melden - dem Finanzamt zu melden - dem Gewerbsamt zu melden Das Gewerbeamt wird Ihre Mitteilungspflichten nicht übernehmen.
Herz1952am 05.06.2016 | 15:50
Passen Sie in erster Linie darauf aus, dass es nicht kommerzielle Firmen sind, die Sie abzocken wollen. Gemeinden machen das anschreiben gewöhnlich nicht. Es könnten auch "Abzockefirmen" sein, die Ihre Informationen aus Zeitungs(klein)-Anzeigen "beziehen". Auch ohne offizielle Gewerbe-Anmeldung betreiben Sie allerdings ein Gewerbe. Sollten keine zu versteuernden Einkünfte haben, bzw. weit unter dieser Grenze dafür liegen, interessiert es weder die Gemeinde (wegen der Gebühr von 20/30) Euro nicht, noch das Finanzamt, noch die Krankenkasse (bei dieser müssten Sie allerdings volle Beiträge zur KV und PV) selbst zahlen, wenn die monatliche Freigrenze von ca. 140 Euro überschritten wird. Sollte Ihre Gemeinde eine Anmeldung wünschen, dann machen Sie eben eine. Diese ist nämlich froh, dass sie in Ihrer Gewerbestatistik möglichst viele Gewerbebetriebe aufführen kann. Sie können mit dem Gewerbeschein auch bei "Selgros" einkaufen, allerdings (offiziell) nur für Ihren Gewerbebetrieb selbst. Die Rentenversicherung müssten Sie auch unterrichten. Das ganze ist praktisch nur Arbeitsbeschaffung in den jeweiligen Verwaltungen. Vielleicht können Sie das mit der Rentenversicherung schon in der örtlichen Rentenstelle abklären, wie Sie die "Anmeldung" bei der RV formulieren sollen, damit von vornherein Klarheit besteht über die formellen Überprüfungen. Die Kosten für die Anzeigen können Sie selbstverständlich von den Einnahmen abziehen. Gewerbesteuer fällt natürlich auch keine an. Falls die RV einen Steuerbescheid sehen wollte, wäre dies der "Gipfel der Verwaltungsvereinfachung" (grins).
W*lfgangam 05.06.2016 | 18:38
Hallo Anke Drumm, Gewerbe ...oder doch nur Liebhaberei?: http://www.lexexakt.de/glossar/gewerbe.php https://www.onlinesteuerrecht.de/home/index.php?option=com_conte… Hinweis zum zeitlichen Umfang der Tätigkeit: "Ich nähe aber pro Woche nur 3-4 Stunden." Diese handwerkliche Tätigkeit alleine ist nicht maßgebend, da auch der 'Verwaltungsaufwand' wie Ein- und Verkauf, Vermarktung, Buchführung etc. das Gesamtpaket der zeitlichen Betrachtung im Hinblick auf EM ausmachen. > Niedersachsen volle Erwerbsminderung unbefristet. Ganz wichtiger Hinweis von Ihnen ...im Lande der Sturmfesten und Erdverwachsenen schwanken die Hinzuverdienstgrenzen je nach Tidenhub - das wussten Sie noch nicht? ;-) Gruß w. PS: Sind Sie sicher, dass in Ihrem Namen kein "r" zu viel ist ?
W*lfgangam 05.06.2016 | 19:25
PS: Sind Sie sicher, dass in Ihrem Namen kein "r" zu viel ist ?
Wollen Sie damit an deuten, daß die Posterin dumm ist ? Unglaublich, so was !
...wir werden sehen/lesen, ob nur die Rechtschreibprüfung deaktiviert war, es sich um die üblichen Scherz-Fragen am WE handelt, oder Anke sich für die Informationen bedankt, gar mehr hinterfragt. Worauf tippen Sie? Wagen Sie eine An Deutung ... ;-) Gruß w.
SuchenUndFragenam 06.06.2016 | 09:51
Wenn man das Gewerbe anmeldet, wird ja nur der Gewinn versteuert (und auch bei der Rente angerechnet), und der dürfte bei den niedrigen Einnahmen so gut wie nix sein. Auf jeden Fall würde ich mal die laufenden Kosten und Einnahmen dokumentieren. Dann kann man jederzeit belegen, ob man übernhautp einen Gewinn (und eine Gewinnerzielungsabsicht) hatte.
Anke Drummam 08.06.2016 | 09:12
Ich habe nun genug Infos zur Verfügung, und werde das Ganze sein lassen, weil es sich nicht lohnt. Ich werde hin und wieder nähen, und wer Interesse hat, kann etwas nehmen. Und ich werde nicht mehr abgeben, als einen Wert von 50,- im Monat, wobei das ja schon viel ist. Ich finde es schade, dass auch hier, in einem Forum mit so ernsten Themen, solche Leute unterwegs sind, die einen als dumm bezeichnen. Schade, für mich heißt das, ich halte mich hier nicht länger auf. Ich denke aber, dass die Leitung des Forums darauf achten sollte, wer hier schreibt, und was. Ich kenne den W*lfgang nicht, und würde mir nicht anmaßen, ein Urteil über sein Geschriebenes, oder seinen Namen fällen. Mein Hobby, welches ich habe, weil ich sonst leider nichts mehr kann, bleibt mein Hobby!!! Danke an alle, die mir nette Ratschläge gaben!
Anke Drummam 08.06.2016 | 08:48
Ich bedanke mich für die Expertenanwort, die war wirklich hilfreich für mich. Die Bemerkungen ob ich dumm bin, nein, bin ich nicht, ich will mich nur schlau machen, bzw. absichern. Und ja, ich heiße wirklich so. Entschuldigung an den W*lfgang (was hat behindert, das o auszuschreiben?), dass ich nicht allwissend bin, und frage. Kommt sicherlich nicht wieder vor.
W*lfgangam 08.06.2016 | 19:58
Liebe Frau Anke Drumm, meine "PS-Bemerkung" nehme ich zurück, sorry dafür! Resultierte nur aus den Erfahrungen der letzten Jahre hier und ähnlich klingenden Spaßanfragen am WE - in Ihrem Fall habe ich mich geirrt. Gruß w. PS: ich kann "o", sogar ein seitenverkehrtes "o", oder eins mit Bauchnabel ʘ ;-) Als Name können Sie eintragen, was Sie wollen und aus gut 100.000 Zeichen auswählen. ABER, verwenden Sie _nie_ Ihren Realnamen!
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