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Können diese Zeiten in den Versicherungsverlauf aufgenommen werden???

von BB22.03.2007 | 09:37
1921 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich hab da mal zwei Fragen zwecks Versicherungsverlauf: Also zum einen: Folgender Fall: Ein Ehepaar hat drei Kinder (alle vor 1992 geboren). Die Frau hat sich die Rentenzeiten nach Eheschließung auszahlen lassen. Da beide in der eigenen Landwirtschaft tätig sind, kamen keine Beitrags-/Beschäftigungszeiten oder andere rentenrelevanten Zeiten mehr dazu (Ehefrau hat somit keinerlei Zeiten in ihrem Versicherungsverlauf). Der Ehemann hat genügend Zeiten im Versicherungsverlauf, um die allgemeine Wartezeit zu erfüllen. Jetzt meine Frage, können die drei Jahre Kindererziehungszeiten auch im Versicherungsverlauf des Ehemannes angerechnet werden, auch wenn überwiegend die Frau die Kinder erzogen hat??? Und dann noch meine Zweite Frage: Ein Versicherter hat in seinem Versicherungsverlauf eine Lücke von vier Wochen. In dieser Zeit war er inhaftiert wegen Führerscheinentzug (1963) gibt es eine Möglichkeit, diese vier Wochen in den Versicherungsverlauf aufzunehmen? Ich bedanke mich schon mal im Vorraus für jede Antwort! Grüße BB

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 22.03.2007 | 09:51

Hallo BB,

wie Sie selbst schreiben, wurden die Kinder überwiegend von der Mutter erzogen.

Eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten beim Vater ist daher nicht möglich.

Zu Ihrer zweiten Frage:

Die Zeit des Freiheitsentzuges kann im Versicherungsverlauf allenfalls als geklärte Lücke gespeichert werden. Rentenrechtlich ist diese Zeit unerheblich.

Moderatoren-Antwortam 23.03.2007 | 10:25

Hallo Petra,

den Ausführungen von "Schade" und "Beamter" können wir uns nur vollständig anschließen.

Grundsätzlich kann die übereinsimmende Erklärung beider Elternteile über die Zuordnung der KEZ nur für künftige Kalendermonate bzw. maximal für zwei Kalendermonate rückwirkend abgegeben werden.

5 Antworten

BBam 22.03.2007 | 10:58
Hallo Experte also vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das mit den Kindererziehungszeiten hatte ich bereits vermutet, wollte mich diesbezüglich allerdings nochmals absichern. Vielen Dank nochmals für Ihre Hilfe! Wünsche noch einen schönen Tag BB
Petraam 22.03.2007 | 18:02
Wie lange können wir entscheiden, ob die Zeiten mir oder meinem Mann zugeordnet werden? Wie werden die Zeiten berücksichtigt, wenn wir ins Ausland verziehen?
Schadeam 23.03.2007 | 07:25
ohne nähere Information über Geburtsdaten der Kinder, bisherige Tätigkeit von Ihnen und Ihrem Mann, Angabe des Staates, in den Sie ziehen wollen, dortige Tätigkeit, etc. müsste man einen Roman schreiben, um dieses Thema vernünftig abzudecken. Und das sprengt den Rahmen des Forums. Da gibts nur folgenden Rat: Sie nehmen sich die Zeit für ein gemeinsames Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der RV, lassen sich zu diesem Thema beraten und treffen dann Ihre Entscheidung. Das wäre auch deshalb vernünftig, weil vor einem Verzug ins Ausland die deutschen Zeiten geklärt werden sollten (wenn Sie das erst später angehen, wenn Sie im Ausland wohnen, haben Sie sicher weitere Wege und mehr Umstände.
Petraam 23.03.2007 | 07:49
Vielen Dank. Was ist mit den Experten? Schlafen die oder haben die keine Lust zu antworten?
Beamteram 23.03.2007 | 08:10
ja erwarten Sie eine Antwort Mitten in der Nacht oder Punkt 8 Uhr? Die Experten sind i.d.R. auch Mitarbeiter der DRV, die Feierabend, Arbeitszeiten und ein Leben außerhalb der Rente haben. Also bitte etwas Geduld, die melden sich schon noch.
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