Hallo BB,
wie Sie selbst schreiben, wurden die Kinder überwiegend von der Mutter erzogen.
Eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten beim Vater ist daher nicht möglich.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Die Zeit des Freiheitsentzuges kann im Versicherungsverlauf allenfalls als geklärte Lücke gespeichert werden. Rentenrechtlich ist diese Zeit unerheblich.