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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo BB,
wie Sie selbst schreiben, wurden die Kinder überwiegend von der Mutter erzogen.
Eine Anrechnung der Kindererziehungszeiten beim Vater ist daher nicht möglich.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Die Zeit des Freiheitsentzuges kann im Versicherungsverlauf allenfalls als geklärte Lücke gespeichert werden. Rentenrechtlich ist diese Zeit unerheblich.
Hallo Petra,
den Ausführungen von "Schade" und "Beamter" können wir uns nur vollständig anschließen.
Grundsätzlich kann die übereinsimmende Erklärung beider Elternteile über die Zuordnung der KEZ nur für künftige Kalendermonate bzw. maximal für zwei Kalendermonate rückwirkend abgegeben werden.
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