Hallo Pitti,
die DRV wird den Arbeitgeber nicht auffordern.
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Hallo Pitti,
die DRV wird den Arbeitgeber nicht auffordern.
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=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=28171 Hinweis - Abstrakt: Die RV an sich fordert niemanden auf Beiträge zu zahlen - außer bei Selbständigen. Bei Arbeitgebern macht das entweder die Einzugsstelle (Krankenkasse) oder die Betriebsprüfung. Da eine Betriebsprüfung der RV spätestens alle vier Jahre durchgeführt wird, ist im letzterem Falle wohl nichts mehr zu holen.Danke für den Link. So, wie ich das jetzt verstanden habe, fallen aber, wenn der Arbeitgeber die fehlenden Zuschläge der Lohnfortzahlungen und Urlaube nachzahlt, SV-Beiträge an, da sie nicht tatsächlich geleistet worden. Also, würden sie sich auf die Rente auswirken?
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