Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kontenklärung

von Pitti09.03.2015 | 12:42
1017 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe folgende Frage zur Kontenklärung. Mein Arbeitgeber zahlt bei Lohnfortzahlung und Urlaub keine Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, sondern nur den Grundlohn. Leider habe ich das erst nach 7 Jahren erfahren, dass es nicht rechtens ist. Ich hatte ihn aufgefordert, dies beim Steuerbüro nachprüfen zu lassen. Er ist bisher dem nicht nachgekommen. Da ich jetzt die Unterlagen zur Kontenklärung erhalten habe und dadurch bei der Lohnabrechnung Beträge fehlen, frage ich hiermit, wie ich mich verhalten soll. Wie ich im Internet gelesen habe, besteht auch Sozialversicherungspflicht für o.g. Zuschläge. Oder sehe ich das falsch? Kann die DRV ihn dazu auffordern, diese Beiträge nach zu zahlen ? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung. Pitti

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

5
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pitti,

die DRV wird den Arbeitgeber nicht auffordern.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pitti,

die DRV wird den Arbeitgeber nicht auffordern.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pitti,

die DRV wird den Arbeitgeber nicht auffordern.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pitti,

die DRV wird den Arbeitgeber nicht auffordern.

Expertenantwort · 5Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pitti,

die DRV wird den Arbeitgeber nicht auffordern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Matze72am 09.03.2015 | 12:58
Zum Thema Sonn- Feiertag- und Nachtzuschläge (SFN) empfehle ich meinen eigenen (ausfürlichen) Beitrag unter diesem Link https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Hinweis - Abstrakt: Die RV an sich fordert niemanden auf Beiträge zu zahlen - außer bei Selbständigen. Bei Arbeitgebern macht das entweder die Einzugsstelle (Krankenkasse) oder die Betriebsprüfung. Da eine Betriebsprüfung der RV spätestens alle vier Jahre durchgeführt wird, ist im letzterem Falle wohl nichts mehr zu holen.
SaschaKam 09.03.2015 | 13:11
Hallo Pitti, gemäß § 4 Abs. 4 EntgFG kann von der gesetzlichen Regelung (Lohnausfallprinzip) durch Tarifvertrag abgewichen werden und z. B. auf den Grundlohn abgehoben werden. Sind sie sicher, dass bei Ihnen keine solche tarifliche Regelung gilt? Sollten Ihnen die Zuschläge zustehen, wären sie voll steuer- und SV-pflichtig; steuer- und SV-frei dürfen sie nur sein, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-/Feiertags-/Nachtarbeit gezahlt werden.
Pittiam 09.03.2015 | 23:00
Nein, es liegt kein Tarifvertrag vor.
Pittiam 09.03.2015 | 23:27
=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=28171 Hinweis - Abstrakt: Die RV an sich fordert niemanden auf Beiträge zu zahlen - außer bei Selbständigen. Bei Arbeitgebern macht das entweder die Einzugsstelle (Krankenkasse) oder die Betriebsprüfung. Da eine Betriebsprüfung der RV spätestens alle vier Jahre durchgeführt wird, ist im letzterem Falle wohl nichts mehr zu holen.
Danke für den Link. So, wie ich das jetzt verstanden habe, fallen aber, wenn der Arbeitgeber die fehlenden Zuschläge der Lohnfortzahlungen und Urlaube nachzahlt, SV-Beiträge an, da sie nicht tatsächlich geleistet worden. Also, würden sie sich auf die Rente auswirken?
Pittiam 09.03.2015 | 23:56
O.K. Danke Ich hätte noch folgende Frage: Wenn der Arbeitgeber die fehlenden Zuschläge der Lohnfortzahlungen und Urlaube nachzahlt (somit wären sie ja voll SV-pflichtig), würden dann diese Zuschläge (dadurch höheres Bruttoeinkommen) bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden? Gruß Pitti
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026