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Experten-Antwort

Kontenklärung

von Hortensie14.08.2018 | 11:02
347 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe einen Termin vor Ort zur Beantragung meiner Rente für besonders langjährig Versicherte und habe auch die 45 Jahre erfüllt. Muss ich vorher noch eine Kontenklärung machen? Ich habe meine Unterlagen überprüft und dort wird auch das Datum der 45 Jahre so bestätigt. Warum muss ich zur Beantragung meiner Rente meinen Lehrvertrag mitbringen und Bestätigung der Krankenkasse ab 1989? Danke für Ihre Antwort. Ihre Hortensie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Hortensie,

wir verweisen auf die bereits vorliegenden Beiträge. Um Lehrzeiten bei der Rentenberechnung höher bewerten zu können, wird bei der Antragstellung ein Nachweis über die Ausbildung benötigt. Die Krankenkasse teilt der Stelle, die den Rentenantrag bearbeitet, mit, wie Sie in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens krankenversichert waren. Dies nimmt Einfluss auf Ihr Krankenverhältnis ab Rentenbeginn. Haben Sie früher Wechsel vorgenommen und waren in der Vergangenheit bei verschiedenen Krankenkassen, kann die jetzt aktuelle Krankenkasse, alles besser recherchieren und evtl. lückenlos feststellen, wie Sie in der Vergangenheit krankenversichert waren.

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3 Antworten

santanderam 14.08.2018 | 11:10
Lehrvertrag-damit er als solches im Versicherungslauf gekennzeichnet wird. Kranken-Versicherungskarte aktuell ( nicht seit 1989 ). Geburtsurkunde von mindestens einem leiblichen Kind ( sofern vorhanden ) wegen Pflegeversicherung. Personalausweis.
chiam 14.08.2018 | 12:50
Bei der Krankenkasse geht es darum, eine Versicherungspflicht als Rentner festzustellen (sog. KVdR). Andernfalls muß man sich freiwillig versichern, was ungünstiger sein kann, insbesondere, wenn es neben der Rente noch andere Einkünfte gibt. Die Voraussetzung für die KVdR ist, daß man die zweite Hälfte des Erwerbslebens überwiegend (mindestens 90%) gesetzlich versichert war. Für Kinder gibt es u.U. eine „Zeitgutschrift“.
Kaiseram 14.08.2018 | 13:36
Man bittet Dich bestimmt nicht grundlos die Unterlagen mitzubringen. Bei der Antragstellung wird Dir dann schon erläutert, warum die Unterlagen mitzubringen sind. Muss man immer alles hinterfragen? Ein schreckliche Charaktereigenschaft.
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