Hallo, Hortensie,
wir verweisen auf die bereits vorliegenden Beiträge. Um Lehrzeiten bei der Rentenberechnung höher bewerten zu können, wird bei der Antragstellung ein Nachweis über die Ausbildung benötigt. Die Krankenkasse teilt der Stelle, die den Rentenantrag bearbeitet, mit, wie Sie in der 2. Hälfte Ihres Erwerbslebens krankenversichert waren. Dies nimmt Einfluss auf Ihr Krankenverhältnis ab Rentenbeginn. Haben Sie früher Wechsel vorgenommen und waren in der Vergangenheit bei verschiedenen Krankenkassen, kann die jetzt aktuelle Krankenkasse, alles besser recherchieren und evtl. lückenlos feststellen, wie Sie in der Vergangenheit krankenversichert waren.