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Experten-Antwort

Kontogutschrift-Verbuchung auf den Namen eines Dritten

von Konrad Schießl04.01.2017 | 15:50
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18 Antworten

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Reichlich wurde das Thema vor einiger Zeit hier behandelt, leider finde ich die Einträge nicht mehr. Eine Löschung wäre mir unerklärlich,es weder politisiert, nach war es eine ungewünscht Steuerfrage. Auch" Schorsch" beteiligte sich an der Frage. Es ging sinngemäß darum ober der Kontoinhaber A verlangen kann, dass für ihn ein bestimmter Betrag auf Konto eines Dritten, lautend auf den Namen von A angewiesen werden kann. Sinn war es, somit konnte der Betrag für die Schulden des A die Bank nicht zur Tilgung verwenden. Ich machte die Probe aufs Exempel, der Verbuchung auf ein anderes Konto mit den Empfänger- name des richtigen Geldempfänger nahm den Betrag nicht an, wenn man so will, ist durch die IBAN für solche Machenschaften Einhalt geboten, auch wenn Andere das Gegenteil behaupten. Hoffe, wenigstens einer hat den Mumm , Stellung zu nehmen. MfG.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Konrad Schließl,

ich verstehe leider Ihre Frage nicht, evtl. könnten Sie dazu nochmal Stellung nehmen,

so dass ich Ihnen ggf. helfen kann?

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17 Antworten

Bernd1954am 04.01.2017 | 16:55
Konrad Schießlam 04.01.2017 | 17:53
Vielen Dank für Ihre Mühe, glaube aber es entstand ein Missverständnis . Ein User wollte wissen ob es möglich ist eine Geldüberweisung die ihm zusteht nicht auf sein Konto, vielmehr auf ein Konto eines Dritten anzuweisen.Wird nämlich der Betrag auf sein Konto überwiesen verrechnet seine Bank den Betrag mit seinem Schuldsaldo seiner Bank. Deshalb die Schlauheit, kommt der Betrag auf ein anderes Konto kann er den Betrag für sich ver- brauchen. Es tauchte nun die Frage auf, ob dies zulässig, oder überhaupt technisch möglich ist. Mehrere Antworten lauteten ja, soweit mit in Erinnerung sogar der Experte. Ich behauptete "Nein", da IBN die Buchung nicht zulässt, wenn man einerseits die Konto Nummer eines Dritten den Auftraggeber nennt, anderseits aber als Empfängername des richtigen Empfänger bei der Überweisung nennt. Hab dies heute sinngemäß als Probe ausgeführt, die Buchung kam nicht zustande. Was sonst nicht meine Art ist, nannte ich auch meine 4 Jahre Tätigkeit bei einer Bank, um meiner Ansicht Ausdruck zu verleihen, schleierhaft ist es mir, warum die Einträge glöscht wurden,schein- bar habe ich da Jemanden auf die Füße getreten. MfG.
Schorscham 04.01.2017 | 19:10
http://blog.spk-schaumburg.de/2013/01/was-passiert-bei-fehlerhaf… Zitat: "Ein Abgleich, ob der Name des Empfängers und die Kontoangaben zueinander passen, findet nicht statt." Wenn Ihre Bank das trotzdem gemacht hat, ist das noch lange kein Regelfall. MfG
Tante Charlieam 05.01.2017 | 08:28
So wie ich das verstehte mein Konrad Schießl ob es möglich ist die eigene Rentenzahlung z. B. auf das Bankkonto eines Bekannten laufen zu lassen. Grundsätzlich ist das möglich. Dafür gibt es in dem Formblatt R0985 extra einen Punkt 4, wo die Bank dies bestätigen muss: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Es gibt einige Fallkonstelationen wo sowas Sinn macht. Z. B. gibt es Menschen die im Ausland leben, aber z. B. die Rente nicht auf ein Ausländisches Konto haben möchten (die Überweisungsgebühren sind sehr hoch) und in Deutschland ein eigenes Konto zu unterhalten wäre auch zu teuer. Also bittet man den Neffen, Onkel, Nachbarn das Geld anzunehmen und man holt es sich bei gegenseitigen Besuchsreisen. Bis vor kurzem war es noch so, dass nicht jeder in Deutschland ein Konto eröffnen konnte. Erst seit Einführung der Pflicht durch die Banken, hat sich dies geändert. Also hat man z. B. kein Konto bekommen, ließ man die Zahlung auf's Konto des Bruders oder einer anderen Person gehen. Ich verstehe die Problematik, dass hier Potential für nun ja "Kriminelle Energie" ist. Allerdings kann die DRV nicht jeden Menschen komplett durchleuchten bevor Rentenzahlungen/Übergangsgeldzahlungen getätigt werden. Das würde den Rahmen sprengen. In jedem Rentenbescheid steht ein Passus der sinngemäß lautet: Wenn du irgendwo Schulden hast, von denen wir nichts wissen, bist du verpflichtet den Schuldner über die Rentenzahlung zu informieren. Mit dem R0985 sichert sich die DRV ja dahingehend ab, dass die Bank, die das Geld bekommt, von dem Umstand weiß und bestätigt, dass Zahlungen auf ein Konto gehen, dass dieser Person nicht gehört. Und zum technischen Verständnis: wir praktizieren das hier seit Jahren. Ist zwar nicht die Regel, den die meisten haben ein eigenes Bankkonto und in Zukunft werden es wohl noch mehr. Aber Außnahmen bestätigen die Regel. Und die Zahlungen (zumindest die, die ich angewiesen habe) sind immer angekommen. Es gibt hier nämlich auch technische Lösungen, damit Rückbuchungen wegen dem "falschen" Namen nicht passieren.
Konrad Schießlam 05.01.2017 | 09:52
Nochmals für Experten und Andere. Vor Wochen wurde hier das Thema behandelt, die zahlreichen Eingaben sind scheinbar gelöscht worden, auch "Schorsch"lieferte hierzu einen Beitrag. Es ging überhaupt nicht um grundsätzliche Verbuchung, vielmehr um eine Einzelgutschrift. Der richtige Empfänger wollte den Betrag nicht auf sein Konto um damit zu vermeiden, dass der Betrag mit seiner Schuld verrechnet wird. Deshalb kam auf die Idee , den Auftraggeber zu bitten, den Betrag auf Konto seines Freundes zu überweisen. Natürlich kann der Auftraggeber an das ihm genannte Konto von meinetwegen Huber überweisen. Aber der Auftraggeber muss .den Empfängernamen Meier nennen. Dies beißt sich, die Buchung wird technisch abgewiesen, da die angegebene Kontonummer mit den Namen nicht identisch ist. Das Wort "Abgleichung" gibt es sei IBAN nicht mehr, die Technik lässt dies nicht zu. Alles Andere ist hinfällig, natürlich musste auch meine Frau vor langer Zeit schriftlich einverstanden sein, dass Ihre Rente auf mein Konto überwiesen wird, dies ist dadurch erledigt, seit Jahres lautet das Konto" Konrad oder Maria". MfG.
Konrad Schießlam 05.01.2017 | 10:33
Lieber Schorsch, meine Bank hat das nicht gemacht, vielmehr war die meine Arbeitsstelle. Vor Jahrzehnten im Zeitalter der Lochkarten musste ich als Buchhalter jede Buchung auf Kontokarte abhaken. Eine Gutschrift für Ehefrau-vor der Scheidung- wurde mit den Namen der Ehefrau auf das Konto des Ehemannes überwiesen, der Ehemann hat den Betrag abgehoben,meine Bank musste der Ehefrau, durch meine Schuld den Betrag erstatten. Dies ist nun nicht mehr möglich bei IBAN, wird ein Betrag auf ein angegebenes Konto überwiesen, der Empfängername ist aber nicht der Name des Kontoinhabers, ist die Verbuchung des Betrages nicht möglich. Immer wieder die Frage, aus welchem Grunde wurde der Beitrag mit mehreren Stellungnahmen gelöscht. MfG.
Rentensputnikam 05.01.2017 | 13:01
Ich könnte mir vorstellen, dass der Beitrag gelöscht wurde, da es sich hier nicht vordergründig um ein Thema des Rentenrechts handelt.
Konrad Schießlam 05.01.2017 | 13:18
Da freue ich mich ja aber, dass mindestens 100 Eintragungen zum Steuerrecht von mir, zwar beanstandet, aber nicht gelöscht wurden. Schade nur, dass Sie zum Thema hier keine Aussage machten, trotzdem Danke für die Wortmeldung. MfG.
Neutrale Mitleserinam 05.01.2017 | 13:42
Der "Rentensputnik" gibt selten brauchbare Ratschläge. Meistens verweist er die Fragesteller ziemlich hochnäsig darauf, dass sie im falschen Forum unterwegs sind, obwohl deren Anliegen von anderen Usern kompetent geklärt wurden.
Rentensputnikam 05.01.2017 | 20:13
@:Neutrale Mitleserin: Im Gegensatz zu Ihrem völlig nutzlosem Kommentar, ist jeder meiner Kommentare und der meisten anderen hier zumindest zielführend. In diesem Forum geht es nun mal um rentenrechtliche Fragen. Steuerrechtliche oder andere Fragen ohne direkten Bezug zum Rentenrecht oder zur Altersvorsorge gehören nicht hier hin. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen die entsprechenden Antworten der Experten. Sie scheinen ja eine Person zu sein, die ihre Brötchen beim Frisör holt. Seien Sie so freundlich und teilen Sie mir eine Ihrer erkenntnisreichen Kommentare hier im Forum aus der Vergangenheit mit, ich kann mich leider an keinen erinnern.
Klausiam 05.01.2017 | 20:18
@Rentensputnik: Nicht aufregen! Sie haben ja recht, aber leider sind nichtssagende Kommentare wie von der neutralen Mitleserin nicht verboten.
Neutrale Mitleserinam 05.01.2017 | 20:25
IHRE größtenteils oberlehrerhaften Kommentare sind zielführend? Etwas mehr Bescheidenheit stünde Ihnen ganz gut. Wie Sie meinem Nicknamen entnehmen können, beschränke ich mich weitestgehendst aufs Mitlesen. Haben Sie ein Problem damit oder verstößt das gegen irgendeine Forumsregel?
Neutrale Mitleserinam 05.01.2017 | 20:30
Seltsam, wie sich die Schreibstile von @Rentensputnik und @Klausi ähneln. Sind die beiden etwa verwandt?;-)
Rentensputnikam 05.01.2017 | 20:54
@Klausi: Was Ihre Meinung über die "Neutrale Mitleserin" angeht, könnten wir tatsächlich miteinander verwandt sein. Seelenverwandt?
Klausiam 05.01.2017 | 20:49
@Neutrale Mitleserin: Ich wüsste nicht, dass ich mit Rentensputnik verwandt bin, aber es passt zu Ihnen, bei Kritik entsprechende Mutmaßungen anzustellen. Wie schon erwähnt, machen Sie bitte Ihrem Namen alle Ehre und beschränken sich aufs mitlesen. Danke für Ihre Kooperation und Ihr Schweigen
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