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Kosten Widerspruchbescheid

von Rieke14.10.2020 | 13:29
292 Ansichten
4 Antworten

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Hallo! Ich habe gegen meinen Rentenbescheid Widerspruch eingelegt. Heute kam die Ablehnung. Darunter steht, es fallen jetzt Kosten an. Was kommt da auf mich zu?

4 Antworten

-am 14.10.2020 | 13:47
Hallo Rieke, Sie meinen vermutlich die Kostengrundentscheidung: Alle Widerspruchsbescheide enthalten diese. Hier geht es um die Kosten, die Ihnen ggf. durch das Widerspruchsverfahren entstanden sind (Porto, Kopierkosten, Fahrtkosten, Honorar für einen von Ihnen bestellten Anwalt usw.). Wenn Ihr Widerspruch durch den Widerspruchsbescheid zurückgewiesen wird, steht dort immer der Satz "Kosten werden nicht erstattet". Sollten Ihnen also Kosten entstanden sein, müssen Sie diese selbst tragen.
Ouzam 14.10.2020 | 13:47
Im SGB gilt der Grundsatz der Kostenfreiheit. Sie müssen also idR keine Verfahrenskosten tragen. Natürlich entstehen dennoch welche die mit dem Kostenbescheid benannt werden aber dort steht in 99,99 % der Fälle, dass Sie keine Kosten zu tragen haben. Weiterhin geht es dann um die Kosten ggf. eines Rechtsbeistands. Dieses werden getragen sofern dieser Notwendig war ansonsten müssen Sie das allein tragen. Jedoch die eigentlichen Verfahrenskosten dürften für Sie 0 € betragen außer Sie sind ein ganz schlimmer Finger.
Genaueram 14.10.2020 | 13:32
In Ihrem Widerspruchsbescheid steht bestimmt nicht nur, dass Kosten anfallen. Sie sollten schon den genauen Text zitieren!
Riekeam 14.10.2020 | 15:37
Danke! Ausser Porto und Telefongebührwn hatte ich nichts investiert. Schade nur, dass sowohl der Berater vom VDK, als auch die Mitarbeiterin der DRV, von einem Berechnungsfehler gesprochen hatten und dringend zum Widerspruch geraten hatten. Viel Aufwand, auch für die DRV, für nix.
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