Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kostenübernahme für Hilfsmittel für mehrer Personen

von Museum23.05.2017 | 14:57
1012 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, leider konnte mir über die Servicehotline nicht weitergeholfen werden. Wir möchten gerne ein Hilfsmittel beschaffen, welches von vier Mitarbeitern genutzt werden soll. Nun würde ich gerne wissen, ob es möglich ist ein Hilfsmittel für vier Antragssteller zu erhalten. Die Beantragung kann ja nur persönlich vorgenommen werden, aber kann auf Grundlage von vier Anträgen ein gemeinsames Gerät beschafft werden? Die Kosten für das Hilfsmittel betragen knapp 10.000 €, was pro Mitarbeitenden 2.500 € ausmachen würde. Wenn man bedenkt, dass durch dieses Hilfsmittel allen Mitarbeitenden eine Entlastung des Skelettsystems geboten würde, wäre die Fördersumme je Mitarbeiter sehr gering. Vielen Dank und viele Grüße Museum

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Museum,

die Deutsche Rentenversicherung kann als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes erbringen. Diese Leistungen umfassen auch Kosten für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung erforderlich sind, soweit eine Verpflichtung des Arbeitgebers oder der gesetzlichen Krankenversicherung nicht besteht. Zu den Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen gehören orthopädischer Fußschutz, orthopädische Arbeitsschuhe, orthopädische Fahrersitze, berufsbedingter Mehrbedarf von Hörhilfen und Arbeitsplatzausstattungen (wie zum Beispiel orthopädischer Bürostuhl, Hebehilfe). Eine Übernahme der Kosten für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen ist nur möglich, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den jeweiligen Versicherten erfüllt sind und keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Kostenübernahme für derartige Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen ist insoweit ein höchstpersönliches Recht bezogen auf den jeweiligen Arbeitnehmer/Versicherten. Die gemeinsame Nutzung der Hilfsmittel/technischen Arbeitshilfen durch mehrere Versicherte ist insoweit nicht möglich.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass nach den einschlägigen Arbeitsschutzgesetzen grundsätzlich der Arbeitgeber für die ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes zuständig ist. Dies betrifft alle Arbeitsmittel, auch und besonders die der Gesunderhaltung der Beschäftigten dienen. Als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kommen nur Hilfsmittel in Betracht, die ausschließlich individuell behinderungsbedingt erforderlich sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 24.05.2017 | 09:48
Nach Ihrer Schilderung habe ich den Eindruck, dass es eher um eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung geht als um ein Hilfsmittel, ohne das auf Dauer die Arbeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Diese Kosten sind jedoch dann vom Arbeitgeber zu finanzieren. Dass Sie 4 Arbeitnehmer haben, die aus gesundheitlichen Gründen alle auf genau das gleiche Hilfsmittel angewiesen sind und es sich teilen können, ist in der Praxis eher unwahrscheinlich.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026