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Oder es ist in dieser Einrichtung so, dass der überwiegende Teil, egal ob au angereist oder nicht, als arbeitsfähig entlassen wird. Das ist leider häufig der Fall. Haben Sie die Weigerung der Krankenkasse, weiter Krankengeld zu bezahlen, schriftlich oder etwa nur telefonisch erhalten? Sollten Sie einen schriftlichen Bescheid darüber haben, legen Sie Widerspruch ein, am besten mit der Unterstützung Ihres behandelnden Arztes und verlangen Sie, wenn der MDK die gesundheitlichen Voraussetzungen prüfen soll, eine Prüfung vor Ort und nicht nach Aktenlage. Dann muss der Sachverhalt neu überprüft werden und Sie werden ggfs. zu einem Termin beim MDK eingeladen. Selbst bei einer negativen Beurteilung des MDK können Sie mit Unterstützung durch Ihre behandelnden Ärzte noch etwas erreichen.Der zuständige Doc hat mich genau 3 Minuten gesehen,Die Physiotherapeuten haben Sie bestimmt öfter und länger gesehen und dem Klinik-Arzt entsprechende Hinweise gegeben. MfG
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