Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

krank in Reha, aber arbeitsfähig entlassen

von TE20.08.2016 | 14:20
5914 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen. Ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum bin, aber vielleicht kann mir jemand trotzdem antworten. Ich bin krankgeschrieben zur Reha und obwohl keine Besserung eingetreten ist, als arbeitsfähig entlassen worden. Der zuständige Doc hat mich genau 3 Minuten gesehen, kann also gar nicht vergleichen, ob es mir besser geht oder nicht. Nun bin ich sofort nach Entlassung von meiner Neurologin weiterhin AU. Jetzt verweigert mir die KK weiter Krankengeld zu zahlen und droht mit dem MDK. Soweit so (nicht) gut. Ich habe jetzt gehört, dass der Arzt der Reha jemanden, der krankgeschrieben "eingeliefert" wurde, nicht gesund schreiben kann. Stimmt das ? Und wenn ja, was kann man machen. Hoffe auf sinnvolle Antworten, vielen Dank.

24 Antworten

Schorscham 20.08.2016 | 15:01
Es liegt im Ermessen der Reha-Ärzte, ob sie ihre Patienten als arbeitsfähig oder als arbeitsunfähig entlassen Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, dürfen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt weiter krankschreiben lassen, sofern er Sie tatsächlich für AU hält. Ihre Krankenkasse hat aber wiederum das Recht, die Rechtmäßigkeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit vom MDK überprüfen zu lassen. Und wenn unterschiedliche Beurteilungen vorliegen, ist die Skepsis der Krankenkasse durchaus verständlich. Erst wenn der MDK festgestellt hat, dass offensichtlich keine AU mehr vorliegt, darf Ihre Krankenkasse die Krankengeldzahlungen einstellen. MfG
Schorscham 20.08.2016 | 15:10
Die Physiotherapeuten haben Sie bestimmt öfter und länger gesehen und dem Klinik-Arzt entsprechende Hinweise gegeben. MfG
Nahlaam 20.08.2016 | 16:02
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Der zuständige Doc hat mich genau 3 Minuten gesehen,
Die Physiotherapeuten haben Sie bestimmt öfter und länger gesehen und dem Klinik-Arzt entsprechende Hinweise gegeben. MfG
Oder es ist in dieser Einrichtung so, dass der überwiegende Teil, egal ob au angereist oder nicht, als arbeitsfähig entlassen wird. Das ist leider häufig der Fall. Haben Sie die Weigerung der Krankenkasse, weiter Krankengeld zu bezahlen, schriftlich oder etwa nur telefonisch erhalten? Sollten Sie einen schriftlichen Bescheid darüber haben, legen Sie Widerspruch ein, am besten mit der Unterstützung Ihres behandelnden Arztes und verlangen Sie, wenn der MDK die gesundheitlichen Voraussetzungen prüfen soll, eine Prüfung vor Ort und nicht nach Aktenlage. Dann muss der Sachverhalt neu überprüft werden und Sie werden ggfs. zu einem Termin beim MDK eingeladen. Selbst bei einer negativen Beurteilung des MDK können Sie mit Unterstützung durch Ihre behandelnden Ärzte noch etwas erreichen.
TEam 20.08.2016 | 17:42
Vielen Dank für die Infos. Ich habe die Weigerung schriftlich. Was ist oder wäre, wenn dieser Termin beim MDK sich wochenlang hinzieht ?? Ich bin jetzt schon wieder fast 3 Wochen daheim und es wird kein Krankengeld bezahlt. Egal, wie und wann entschieden wird, wird wenigstens das rückwirkende Geld ausbezahlt ? Ich kann nicht wochenlang ohne Einnahmen sein ! Vielen Dank im voraus.
Nahlaam 20.08.2016 | 17:54
Dann wird es aber Zeit für den Widerspruch. Am besten am Montag per Einschreiben auf die Post bringen (hiermit lege ich Widerspruch gegen die Versagung des Krankengeldes vom xy ein und fordere Sie auf, den Sachverhalt kurzfristig zu überprüfen). Vorab das ganze per Mail an die KK schicken, aber unbedingt per Post mit Einschreiben hinterher. Haben Sie den Reha-Bericht vorliegen? Schauen Sie sich den genau an und überprüfen Sie die dort gemachten Angaben, besonders zu Diagnosen, Einschätzungen aber auch zu den aufgeführten Anwendungen etc.
Herz1952am 20.08.2016 | 18:37
Wenn Sie Ihr Arzt weiterhin AU geschrieben hat (leider wird jetzt wohl eine Lücke entstanden sein), und Sie sind AU in Ihrer letzten Beschäftigung, müsste die Krankenkasse weiter KG bezahlen. Da gibt es schon Urteile drüber. Nehmen Sie sich möglichst sofort einen freien Renten- und Sozialberater, der zwar zunächst vielleicht Geld kostet, aber wenn er der fundierten Meinung ist, dass Ihnen KG zugestanden hätte, wird er dies der Krankenkasse mit Nennung des Urteiles mitteilen und die Krankenkasse zahlt Ihnen das Krankengeld und auch die Kosten des Schreibens. Die Kosten sind direkt von der Krankenkasse an den Berater zu zahlen. Diese brauchen Sie nicht von der KK "eintreiben". Zumindest sagt Ihnen der Berater ob dies so oder so ähnlich möglich ist.
Herz1952am 20.08.2016 | 18:49
Falls die Krankenkasse aber korrekt gehandelt hat, müssen Sie das Honorar des Beraters natürlich selbst bezahlen. Und das ist nicht niedrig.
Herz1952am 20.08.2016 | 19:05
Jetzt habe ich einen Fall, bei dem die RV-Klinik die Frau bis zu acht Wochen AU-schreiben wollte. für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt hat der AG LFZ geleistet. Kaum ist Sie über die 4 Wochen AU geschrieben, bittet die Krankenkasse um den Reha-Bericht. Sie will Ihr ja was Gutes tun, weil Sie vielleicht noch eine Reha-Maßnahme bräuchte. Wer soll diese dann wohl zahlen? Die Krankenkasse? bestimmt nicht. Wer soll das das Überbrückungsgeld zahlen? Die Krankenkasse als KG? Mit Sicherheit nicht, sondern wieder die RV. Was würde ein Schwabe sagen? Das ganze hat ein Geschmäckle (smile). Ich behaupte nur, dass die Krankenkassen das nicht im Sinne des Patienten und der Erwerbsminderung machen, sondern auf Kosten der RV z.B. 4 Wochen KG einsparen wollen. Die Krankenkassen sind überhaupt nicht in der Lage dies zu beurteilen. Gut, deswegen haben sie auch den Rehabericht angefordert. Aber bis dieser kommt, wird sie mit Sicherheit wieder arbeiten. Allerdings liegt der Krankenkasse weder der Krankenkausbericht vor (Zeitgründe), noch eine Anfrage bei der Ärztin. Sie wollte sogar unmittelbar nach der Reha wieder arbeiten. Davor haben Ihr die Ärzte aber abgeraten und sie musste es selbst einsehen. Sie geht seit dieser Zeit mal 2 Stunden in die Praxis um ihre Kollegin zu unterstützen. Mehr geht leider nicht. Was die Krankenkasse macht ist zwar korrekt, aber medizinisch völlig unsinnig. (gebrochener Wirbel mit Gefahr der Querschnittslähmung, operiert mit Metallstütze). Ihre Hausärztin hat Sie beruhigt und noch über den Betriebsurlaub AU- geschrieben. Sie darf in Urlaub fahren, weil das nicht so belastend ist, wie 8 Stunden sitzende Tätigkeit. Aber danach geht sie wieder "in die Vollen". Sie könnte auch schon in Rente gehen, will es aber nicht. Ach ja, die Klinik war von der DRV, Note: "sehr gut" von der Betroffenen beurteilt, obwohl Sie gar nicht hin wollte, sondern dachte, sie könne danach sofort wieder arbeiten. Im übrigen soll es öfter vorkommen, dass die Krankenkassen anders "denken" über eine drohende EM oder der einzusetzenden Maßnahme. Ich glaube auch, dass der erste Link von meinem Fake interessant sein dürfte. In erster Linie ist nämlich die Krankenkasse für die Heilung/Genesung zuständig. Aber, ob das in der Praxis überhaupt möglich ist, ist natürlich zweifelhaft. Der Patient hab außerdem in solchen Fällen auch keine finanziellen Nachteile (Nochmal "Urlaub", freie Kost und Logie und Übergangsgeld von der RV). Danach muss man weitersehen.
Herz1952am 20.08.2016 | 18:59
Habe nochmal nachgelesen. Es ist wohl doch keine Lücke entstanden. Sie haben gute Chancen. Bei mir war es so, dass die KK die AU des Arztes angezweifelt hat und ich war beim MDK. Dieser hat mich für Verweisungstätigkeiten fähig gesehen. Die Kasse hat das nicht überprüft, sondern hat mir auch das KG sofort eingestellt. Allerdings wurde ich zunächst telefonisch verständigt. Dabei hat mich die Mitarbeiterin gerade zu angefleht, ich sollte mich doch gleich beim Arbeitsamt melden, damit ich kein Geld verliere. Ich habe sie sogar angeschrien (dann tat sie mir leid, sie konnte ja nichts dazu, dass sie so handeln musste) und habe Ihr gesagt, dass ich Widerspruch einlege. Das ging auch glatt durch, nur durch ein Schreiben des Beraters an die KK. Mein Hausarzt hat mich natürlich auch weiterhin arbeitsunfähig geschrieben und gemeint, das sei sein Widerspruch. Ich war überzeugt, dass dies alleine auch nicht geholfen hätte. Wie sich die Dinge doch gleichen. Irgendwas ist faul bei den 118 Krankenkassen. Diesen Eindruck werde ich wohl nicht los.
Franz-Josefam 20.08.2016 | 19:23
Letztendlich müssen das die Versicherten mit ihren Beiträgen bezahlen, Herr Superschlau. Oder glauben Sie allen Ernstes, dass auch nur ein einziger KK-Vorstand dadurch ärmer wird? Und von der Verhätlnismäßigkeit der Mittel scheinen Sie auch noch nichts gehört zu haben. Wer jedes Mal gleich zum Anwalt rennt, nur weil er einen Versicherungsschaden geltend machen will, dann bleibt er sehr schnell auf den Anwaltskosten sitzen, wenn die Schadensmeldung auch ohne Anwalt möglich gewesen wäre. Es wird höchste Zeit, dass diese Selbstvertändlichkeit auch für Krankenkassen und Behörden gilt, damit skrupellosen Kostenproduzenten wie Ihnen endlich das Handwerk gelegt wird! Kopfschüttel.....
Herz1952am 20.08.2016 | 19:07
Ich habe Insiderinfos und weiß, was "Wettbewerb" im Gesundheitswesen "anrichten" kann. Es kann volkswirtschaftlich gesehen im Gesundheitswesen keinen Wettbewerb geben, dafür fehlen die Voraussetzungen. Sie können ja mal den § 51 SGB V googeln unter "Juri.de" finden Sie diesen und im Anschluss auch die Urteile. Die Krankenkassen werden mittlerweile wie ein Wirtschaftsunternehmen geführt, bei dem der Kranke auf der Strecke bleibt. Wenn Sie - was Ihnen nicht wünsche - eine oder mehrere Krankheiten haben, für die ein neues Medikament auf den Markt kommt mit weniger gefährlichen Nebenwirkungen und die Krankenkassen, bzw. Ihr Arzt sagt: das zahlt die Krankenkasse nicht, dann gehen Ihnen beide Augen auf. Aber ich kann Sie beruhigen, es gibt auch noch den § 31 Abs. 1, Satz 4 SGB V, nach dem Ihnen Ihr Arzt auch dieses Medikament auf KK-Kosten verordnen darf. Die Herstellerfirmen werden mit dem Argument "kein Zusatznutzen" im Preis gedrückt und stellen sogar den Vertrieb für Deutschland ein. Dann müssen Sie allerdings Ihren Arzt davon überzeugen, denn dieser hat Angst vor seinem Budget und vor dem Drängen der Krankenkasse, dass er doch ein "wirtschaftlicheres" Medikament verordnen soll. Gerade solche Fälle von K. sind auch schon von Politikern angeprangert worden, aber geschehen ist nichts. Mit solchen Vorgehensweisen können Krankheiten verstärkt werden, statt verbessert. Auch deshalb weil "die Krankenkassen" keine medizinische Erfahrung haben. Da ist meistens nicht einmal der medizinische Dienst eingeschaltet und schon geht der Druck los. Auch die Ärzte "hassen" die Krankenkassen, weil Ihnen nicht einmal medizinisch geglaubt wird, obwohl diese die besseren Erfahrungen und Kenntnisse haben. Die Ärzte haben nur zusätzlichen Verwaltungskram und müssen sich rechtfertigen. Dies mit einem "Leistungssystem", das diesem Begriff spottet. Es kann nämlich sein, dass sie mehr arbeiten aber nur die Hälfte ihrer Leistungen werden vergütet. Aber Sie können auch zu den Vorständen der Krankenkassen gehen, die wissen alles vorher, welche Untersuchungen (MRT z.B.) nötig oder unnötig gewesen wären. Die "dummen" sind damit ja "überfordert". Im übrigen werden solche Sachen an höchster Stelle, nämlich im Spitzenverband der Krankenkasse entschieden. Sie können auch sicher sein, dass kein einziger Vorstand einer Krankenkasse bei "seiner" Krankenkasse versichert ist. Das wäre möglich, als "freiwillig Versicherter" in der Gesetzlichen Krankenkasse mit Höchstbeitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze. Die sind alle privat versichert und die gesetzlich versicherten müssen um Medikamente kämpfen, die Privatversicherte ohne Nachfrage erstattet bekommen. Nicht zu vergessen: Die Leistungen bei den einzelnen Krankenkassen sind zu 99 % gesetzlich vorgeschrieben, wo wird dann wohl noch gespart? Bei den Ausgaben für gesetzlich Versicherte natürlich, egal um welchen Preis. Hier in unserem Bezirk hat eine Krankenkasse (AOK Bayern) einem Übergewichtigen die Lebensrettende Magenband-OP verweigert (Kosten 3000 Euro). Dafür starb der Patient nach 14 Tagen Koma, das mindestens 10.000 Euro an Behandlungskosten gefordert hat. Aber fairer Weise muss ich dazu erwähnen, dass nicht alle Krankenkassen nicht so handeln, insbesondere nicht die früheren "Ersatzkassen".
Herz1952am 20.08.2016 | 19:09
Da hat doch wieder dieser Troll in meinem Namen geschrieben. Sie müssten gegebenenfalls ein Beratungsgespräch zahlen, wenn keinen Erfolg sehen würde. Dann würde er auch nichts unternehmen. Außerdem rechnet er nur jede angefangene viertel Stunde. Die Krankenkasse hat für das Schreiben 400,-- Euro zahlen müssen, zuzüglich Mehrwertsteuer (was diese allerdings steuerlich nicht geltend machen kann). Aber bei Ihnen sehe ich beste Chancen. Bei einem Widerspruch wird Ihnen die Kasse das mit dem gleichen Argument ablehnen, mit dem diese Ihnen das KG gestrichen hat (vermute ich zumindest, das ist gängige Praxis).
Herz1952am 21.08.2016 | 13:37
Bei dem derzeitigen und schon vor 10 Jahren praktizierten Verfahren geht es darum, dass den Kranken zustehende Leistungen vorenthalten werden. Vergessen Sie nicht, dass auch die Ihre Beiträge gezahlt haben. Die Krankenkassen sind richtige Profis geworden in dieser Beziehung. Leider muss man manchmal so vorgehen und sich auch von Profis vertreten lassen. Den Rentenberater und Sozialberater (Krankenkassen) hat mir sogar ein Rechtsanwalt empfohlen. Sogar für meine Rentensache hat mir eine Sozialberaterin der Rehaklinik empfohlen, einen neutralen Berater zu nehmen, als ich ihr wahrheitsgemäß gesagt habe, dass ich mit größter Wahrscheinlichkeit nie mehr werde arbeiten können. Sie wollt mich dazu überreden, mich möglichst vor einem bestimmten Termin beim Arbeitsamt zu melden, dass ich noch 2 Jahre Arbeitslosengeld kassieren könne. Den Termin kannte ich auch. Aber die Gemeinschaft der Beitragszahler der AL-Versicherung sollte damit belastet werden. Ist das richtig? Am Anfang dieser Explosion von Krankenkassen gab es weit über 1000 Krankenkassen. Jede dieser Kassen kocht ihr eigenes Süppchen. Sie dachten das sei ein Geschäft. Aber nur solange Ihre gesunden Beitragszahler nicht krank geworden sind. Eine dieser Kassen wäre schon beim ersten Fall von Dialyse pleite gewesen. Es sind auch nicht unbedingt die Gehälter dieser Geldmanager, sondern auch dass jede Kasse ihr eigenes Equipment einrichtete (Hard- und teure Software). Aber die Manager wollen mit aller Gewalt ihre Positionen halten. Wenn ihre Kasse nicht gut dasteht, wird diese nämlich zu Recht von Amts wegen geschlossen. Aber solange die Beitragszahler gesund sind, werden sie die Betroffenen nicht verstehen. Ich bin in anderen Dingen auch ohne Anwalt klar gekommen, wo sogar ein Facharzt geglaubt hat, man müsste damit zum Sozialgericht gehen. Sie müssen sich auch einmal ausrechnen, was ein Verwaltungsangestellter die Stunde kostet. Nämlich, wie viele Stunden er tatsächlich leisten kann. Das Jahresgehalt einschließlich Urlaubslohn, Krankheit, Sonderzahlungen, Fortbildungsstunden, Sozialbeiträge des Arbeitgebers etc. evtl. noch sonstige Arbeitsplatzkosen müssen Sie dann durch die tatsächlichen Arbeitsstunden teilen. Dann werden Sie staunen. Ich habe das auch nicht geschrieben, um mit diesen 400 Euro anzugeben. Aber ohne diesen Berater hätte ich mein Recht nicht durchsetzen können. Da hat mir meine Erfahrung und mein Wissen einfach gefehlt, obwohl ich ahnte, dass das nicht mit rechten Dingen zuging. Aber gute selbständige Fachkräfte haben nun mal diesen hohen Stundensatz von 120,-- Euro. Ein Rechtsanwalt, der für Sozialrechtsfälle am wenigsten verdient kann sich nicht so weiterbilden bzw. einsetzen für seine Mandanten. Wer gegen das Vorgehen der Krankenkassen nichts unternimmt, hat schon von vorneherein verloren. Ich zahle übrigens auch noch gerne Beiträge zu meiner KV, hoffentlich sind es noch mehr, als ich im Monat für Medikamente benötige. Eine Krankenkasse meinte sogar, die Zusatzbeiträge sollten deswegen steigen, dass noch mehr Krankenkassen vom Markt verschwinden. Das sei von der Regierung so gewollt. Ich sage dazu, dass es gar nicht anders geht. Es sind noch mindestens 100 Kassen zu viel. Sparen kann man nämlich nur an den größten Ausgaben, und das sind die Ausgaben für Kranke. Die hohen Ausgabensteigerungen hängen natürlich auch in erster Linie mit dem Fortschritt im Gesundheitswesen zusammen. Hoffentlich sind Sie mal nicht gezwungen einen teuren Rechtsbeistand zu nehmen.
Schorscham 21.08.2016 | 13:56
Seit Einführung des Gesundheitsfonds und den damit verbundenen Einheitsbeiträgen, gibt es überhaupt keinen echten Wettbewerb mehr unter den Krankenkassen. Vorher war das anders. Die Krankenkassen durften damals ihre Beitragssätze selbst bestimmen und überboten sich gegenseitig mit Bonus-Angeboten, Extra-Leistungen oder Bargeldprämien. Heute ist das leider nicht mehr so, weil die Krankenkassen, die Überschüsse erwirtschaftet haben, per Gesetz Ausgleichszahlungen an die "ärmeren" Krankenkassen abführen müssen. Echter Wettbewerb geht anders! Beschweren Sie sich also besser beim Gesetzgeber über die gesetzlich eingeführten Sparzwänge der Krankenkassen, anstatt pauschal alle Krankenkassen als skrupellose Abzocker darzustellen. MfG
Schorscham 21.08.2016 | 16:05
Aha, Sie wollen also ernsthaft bestreiten, dass der GKV-Kundenservice vor Einführung des Gesundheitsfonds besser war und dass "gesunde" Krankenkassen "kränkelnde" Krankenkassen mit Ausgleichszahlungen unterstützen müssen? Wenn wirtschaftlich gesunde Krankenkassen Ausgleichsbeträge an ihre finanziell angeschlagenen Konkurrenten zahlen müssen, dann fehlt denen dieses Geld logischerweise für den Kundenservice und zwingt sie zu stärkeren Sparmaßnahmen in anderen Bereichen. Und für diese Sparzwänge ist selbstverständlich der Gesetzgeber verantwortlich. MfG
Schorscham 21.08.2016 | 16:23
Die Rahmenbedingungen werden von der Bundesregierung vorgegeben und die Selbstverwaltungen setzen diese nur um. Und das fällt denen nicht immer leicht, wie der Vorsitzende des gemeinsamen Bundesausschuss damals verlauten lies, als er im Auftrag des BMAS die Härtefallkriterien für Zuzahlungsbefreiungen neu definieren musste. (An diesen Hick-Hack kann ich mich noch sehr genau erinnern....) MfG
Herz1952am 21.08.2016 | 15:47
Schorsch, das haben Sie leider falsch verstanden. Das hat mit dem Gesundheitsfond nichts zu tun. Heute gibt es schon noch den Wettbewerb und dieser findet über die geringen Zusatzbeiträge statt, weil sie sonst von der Bildfläche verschwinden. Noch dazu müssen Sie die Ausgaben kürzen. Es besteht aber kein Zwang von der Politik. Das Organ der Krankenkassen sind die Selbstverwaltungen, in denen nur die Geldgeber etwas zu sagen haben, sonst praktisch niemand. (Außer gesunde Beitragszahler). Zum "Abzocken" sind die Krankenkassen aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen eben weil sie vom Markt verschwinden werden, wenn sie nicht bei den Patienten "sparen". Außerdem soll an teuren Medikamenten gespart werden, was ja eigentlich o.k. ist. Nur dadurch erhalten gesetzlich versicherte keine neuen, bessere innovative Medikamente mehr. Ist das o.k auf Kosten der Gesundheit zu sparen? Wenn ein Medikament, doch einen erheblichen Zusatznutzen hat, wird dieser einfach "übersehen". (zu teuer). Selbst mein Arzt hat mir mal vorgehalten, dass das Verbandsmaterial für meine offenen Beine (wirklich sau teuer), doch 7 Tage auf der Wunde bleiben kann. Ich dachte immer als Arzt müsste man lesen können. Es stand nämlich da: "Der Verband kann 1 bis 7 Tage draufbleiben, je nach Mazeration (Wundabsonderung)". Mir sagte die Krankenkasse sogar, dass sie teures und gutes Material bezahlt, wenn es der Arzt für nötig hält. Aber vermutlich hat nicht die KK ihm das gesagt, dass es nicht bezahlt wird, sondern seine "Kassenärztliche Vereinigung", die ja das Geld an die Ärzte verteilen muss. Wenn es nur 3 Krankenkassen gäbe, dann gäbe es wirklich weniger Konkurrenz und die Kassen hätten ziemlich die gleiche Kostenstruktur und bräuchten nicht gegeneinander zu kämpfen auf Kosten der kranken Versicherten. Es schließen sich ja auch immer mehr Krankenkassen zusammen, die damit leistungsfähiger werden. Jetzt kommt noch was "Dickes". Ärzte und Krankhäuser und Krankenkassen sind ganz scharf auf Diabetiker, weil sie für diese mehr abrechnen können. Gemeint sind "leichte" Diabetiker, bei den das Krankheitsrisiko nicht so hoch ist. Dafür bekommen auch die Krankenkassen mehr aus dem Gesundheitsfond. Was Wettbewerb betrifft: Dieser funktioniert zwischen den Kassen immer noch auf Kosten der Kranken. Diese haben in diesem Wettbewerb keine Teilnahmemöglichkeit, denn sie können sich Ihre Krankheiten und Medikamente und Behandlungen nicht frei raussuchen. Geld kennt eben keine Moral und manchmal auch die nicht, die über dieses Geld verfügen. Aber in Deutschland kostet ja auch ein kleiner Kratzer an der Stoßstange in Wagenfarbe ca. 500 Euro und jeder Autobesitzer zahlt das über seine Haftpflichtversicherung mit. Darüber wird aber nicht nachgedacht. Material ist eben mehr wert als das Wohlbefinden eines Kranken. Kürzlich soll die Krankenkasse einer Forumsteilnehmerin gesagt haben, sie wäre nicht kompetent genug ihre Krankheiten zu behandeln (Reha), sie soll eine DRV-Reha erhalten. Aber hallo! Da müsste ich ja meine Krankenversicherung kündigen und zur Rentenversicherung damit wechseln. Da bin ich dann besser aufgehoben. Vielleicht bekomme ich dann noch eine Reha von der RV damit ich noch wenigstens gesünder in die Altersrente wechseln könnte (smile). Im übrigen halte ich die Krankenversicherung für die beste Idee, die es gibt. Ich habe mich sogar darüber geärgert, dass ich durch das Verhalten der KK die Beitragszahler und auch mich selbst belasten musste. Wenn jemand glaubt die Krankenkassen entscheiden immer richtig, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann (smile). Das ist weder moralisch noch gesetzlich richtig, was die sich manchmal erlauben. Aber ich bekomme allmählich das Gefühl, dass doch die meisten Krankenkassen unter gewissen Bedingungen so handeln. Ich frage mich allerdings wieso. Den Kassen sind wohl eigene Anwälte zu teuer und wenn sich ein Versicherter aus Unwissenheit nicht wehrt, ist dieser auch nicht nötig. Außerdem würden die Anwälte auch raten, es erst einmal einfach zu versuchen. Wenn Sie meine Beiträge richtig gelesen hätten, wüssten Sie, dass die Mitarbeiter manchmal schon Skrupel haben. Es ist wirklich etwas faul im "Gesundheitsstaat". Ich fühle mich wie in einer Diktatur der (noch) Gesunden. Leider nicht nur ich. MfG
Herz1952am 21.08.2016 | 16:52
Ich habe nichts von Kundenservice gesagt, sondern hatte es von Leistungen, die eigentlich gesetzlich vorgeschrieben sind. Das ist kein Service, sondern Pflicht. Der "Kundenservice" hat so wie so nichts zu bestimmen, das sind nur noch Wunsch- und Antrags-Empfänger und Weiterleiter an die betreffende bestimmende Stelle, sonst nichts mehr. Deshalb wird auch daran gespart (Stichwort: Online). Es gibt auch heute noch irrsinnige Werbung der einzelnen Kassen. Unter anderem die "Gesundheitswatch", die eigentlich keinen nachweisbaren Nutzen hat. Auch ein Jogger mit normalem Cholesterinwert kann einen Herzinfarkt erleiden. Die Zahl der Herzinfarkte ist sogar gleich zwischen Menschen mit zu hohem Cholesterinwert und denen mit Normalwerten. Da ist noch zu viel unbekanntes dabei. Außerdem verfliegt die Begeisterung dafür relativ schnell seitens der Anwender. Auch der berühmte Satz der Krankenkassen "Es freut uns Ihre Angehörigen beitragsfrei mitversichern zu können" suggeriert, dass andere Kassen das nicht machen. Das sollte man bitte nicht verwechseln. Letzte Woche hat übrigens eine Kasse eine sogenannte Nicht-Wechselprämie oder Bonus - kann man nennen wie man will - an ein Mitglied zahlen wollen, das gekündigt hat. Das hat natürlich die andere Kasse mitbekommen und natürlich dagegen protestiert -zurecht - und auch anderen Kassen passte das natürlich nicht. Gesetzlich ist es auch verboten - wenn es denn öffentlich wird. Daran sieht man doch, wie hart der Kampf und jeden Beitragszahler geführt wird, von dem man natürlich glaubt, man profitiert davon. Soweit mir bekannt ist, ist auch die Mitgliederzahl relevant beim Griff in den "Topf". Der RSA, war vielleicht eine sehr gute Idee, aber daran liegt es nicht, dass der Konkurrenzkampf nicht gedämpft wurde. Vergleichen Sie auch bitte nicht den MDK mit den Gutachtern, die die RV einschaltet. Der MDK sollte eigentlich aus guten Gründen neutral sein. Das ist er beileibe nicht, sondern dient ausschließlich den Krankenkassen. Dagegen hatten natürlich die Krankenkassen etwas. Soll aber nicht heißen, dass nur falsche Gutachten ausgestellt werden. Mir wurde aber komischerweise vorgeworfen, dass ich noch keine Reha hatte und deshalb wollten sie (die KK) mich nicht, sondern: "Wir schicken Sie zum Arbeitsamt". Ich bin beileibe kein Einzelfall, auch nicht bei unserem örtlichen MDK. Die falsche Entscheidung hat die KK getroffen. Die hat sich nicht dafür interessiert, was der Gutachter geschrieben hat (soll prüfen, ob Verweisungstätigkeit möglich). Aber die ganze Sachlage ist viel zu komplex, dass jemand überhaupt voll durchblicken kann. Solche Schreiben mit Einstellung des KG gehen - soweit mir bekannt ist - ohne Rechtsbehelfsbelehrung raus. Das suggeriert wiederum, dass es nicht möglich ist, Widerspruch einzulegen. Es wird also wieder die Unwissenheit des Patienten ausgenutzt. Aber auch die Krankenkasse müsste sich eigentlich darüber im klaren sein, dass in solchen Fällen die Widerspruchsfrist (keine Belehrung) innerhalb eines Jahres möglich ist. In der Selbstverwaltung der Krankenkassen sitzen die Arbeitgeber mit 50 % und die Versicherten mit 50 %, obwohl die Versicherten mehr zahlen. Allerdings sind die Versicherten auch bei evtl. den gleichen Arbeitgebern beschäftigt. Genießen wir lieber noch den Rest des Sonntages. MfG
Schorscham 21.08.2016 | 18:28
Sie haben bestritten, dass die Krankenkassen unter einem nie zuvor dagewesenen Sparzwang stehen, seitdem der Gesundheitsfond eingeführt wurde. Auch haben Sie suggeriert, dass alleine die Selbstverwaltungen der Krankenkassen das Sagen haben und nicht der Gesetzgeber. Das sollten Sie auch mal tun.;-) Nicht der Kratzer kostet 500 Euro, sondern der Austausch der Stoßstange in Fahrzeugfarbe. Was das allerdings mit der gesetzlichen Pflicht-Krankenversicherung zu tun hat, verstehen vermutlich nur Sie.;-) Ich wünsche Ihnen ebenfalls einen schönen Rest-Sonntag!
TEam 21.08.2016 | 18:40
Ist ja unglaublich, was für einen "Zweikampf" zwischen Schorsch und Herz 1952 ich mit meiner Frage ausgelöst habe.
Punktrichteram 21.08.2016 | 18:55
Sieger nach Textanzahl und Textlänge ist eindeutig @Herz1952. Seine Text-Inhalte haben aber eher Stammtisch-Niveau und man muss schon viel Langeweile haben, wenn man diese meterlangen Endlos-Texte überhaupt vollständig liest.....;-)
Herz1952am 22.08.2016 | 21:27
Dann haben eben Ärztezeitungen und Gerichtsurteile Stammtischniveau (smile). Wer ist so dumm und liest diese auch, wenn sie denjenigen nicht interessieren (smile).
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026