Hallo Moderlies-chen,
wie bereits von KSC erwähnt, hat die Krankenkasse die Möglichkeit, Sie aufzufordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Wenn die Rentenversicherung im Reha-Verfahren feststellt, dass Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, kann dies zu einer Rentenzahlung mit Abschlägen führen.
Sollten Sie eine entsprechende Aufforderung nicht erhalten, wird die Krankenkasse Sie rechtzeitig informieren, wann der Krankengeldanspruch endet.