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Experten-Antwort

Krankengeld

von Moderlies-chen09.09.2016 | 17:41
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5 Antworten
Hallo ,ich habe Fragen an euch Experten. Habe vor Mitte 2017 mit 63 in Rente zu gehen alle Vorraussetzungen sind dafür erfüllt. Nun bin ich schon seit Monaten krangeschrieben und werde auch noch längere Zeit weiter Krankengeld erhalten. Kann man mich vorher Zwangsverrenten und dann mit Abzügen ? Krankengeld erhält man für jede Krankheit für 78 Wo. Meine Krankenmeldug läuft auf zwei verschiedene Diagnosen bekommt man dann Krankengeld doppelt solange? Für jede Krankheit 78 Wo. ? MfG Moderlies-chen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.09.2016 | 08:52

Hallo Moderlies-chen,

wie bereits von KSC erwähnt, hat die Krankenkasse die Möglichkeit, Sie aufzufordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Wenn die Rentenversicherung im Reha-Verfahren feststellt, dass Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, kann dies zu einer Rentenzahlung mit Abschlägen führen.

Sollten Sie eine entsprechende Aufforderung nicht erhalten, wird die Krankenkasse Sie rechtzeitig informieren, wann der Krankengeldanspruch endet.

4 Antworten

KSCam 09.09.2016 | 19:27
Von 2 x 78 Wochen Krankengeld dürfen Sie träumen, der Traum wird aber kaum in Erfüllung gehen. Aber das klären Sie bitte nicht im Rentenforum sondern bei Ihrer Krankenkasse, die DRV ist fürs KG nicht der richtige Ansprechpartner. Am Montagmorgen die Kasse anrufen und 5 Min. später haben Sie Klarheit. Den Begriff Zwangsverrentung gibt es in keinem Gesetz. Die Kasse könnte Sie jederzeit - falls man Sie dort für erwerbsgemindert hält - auffordern einen Antrag auf Reha zu stellen. Und würde die DRV dann zur Erkenntnis gelangen, dass Sie mit oder ohne Reha ohnehin erwerbsgemindert sind, würde dieser Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden. In so einem Fall wären Sie dann halt EM Rentnerin.....was allerdings auch wiederum nicht allzu tragisch wäre, weil auch die EM Rente für eine heute schon über 62 Jährige kaum noch Abschläge hat, deshalb wohl höher wäre als die AR für langjährig Versicherte und kaum geringer als die AR für besonders langj. Versichert.
W*lfgangam 09.09.2016 | 20:55
Schorsch schrieb

Woher wissen Sie das?[/quote]Hallo Schorsch,

es gibt Erkrankungen, die unterliegen einem langen Heilungsprozess ...und das muss nicht mal Chemo sein. Ob am Ende dieser Phase ein Besserung eintreten kann, ist völlig offen....

[/quote]

Wie Recht Sie mal wieder haben.;-)

Allerdings ist das Krankengeld schneller futsch als manche Leute glauben, wenn die eventuelle Aufforderung der Krankenkasse zur medizinischen- oder beruflichen Rehabilitation den gewünschten Erfolg hat.

Als "erfahrener Dauerkranker" weiß ich genau wovon ich rede.;-)

MfG

Hallo Schorsch, es gibt Erkrankungen, die unterliegen einem langen Heilungsprozess ...und das muss nicht mal Chemo sein. Ob am Ende dieser Phase ein Besserung eintreten kann, ist völlig offen. Von daher ist die (mir wohl bekannte) Aussage 'das wird noch lange laufen/bis zur Aussteuerung' verständlich und aus ähnlichen Fällen nachvollziehbar - und die KK hat bereits ergebnislos alle Trümpfe gezogen, so dass es anschließend noch ins ALG gehen kann. Läuft das KG bis zum ungekürzten Rentenbeginn, ist die Sache gelaufen ...andernfalls tanzt man/frau halt noch ein wenig mit dem Arbeitsamt mit. Gruß w.
Schorscham 09.09.2016 | 20:05
Woher wissen Sie das? Wie @KSC bereits erwähnte, darf Sie Ihre Krankenkasse zu einem Reha-Antrag auffordern. Und wenn die Reha-Ärzte zu dem Ergebnis kommen, dass Sie rentenrelevant erwerbsgemindert sind, kann das zu einer vorzeitigen Verrentung führen. Wenn mehrere Diagnosen zeitgleich bestehen, wird für MAXIMAL 78 Wochen Krankengeld gezahlt. Wenn allerdings während des KG-Bezuges die Diagnose geändert wird, kann das tatsächlich zu einem erneuten KG-Anspruch führen, da die ursprüngliche Erkrankung wegfällt und dafür eine neue Erkrankung eintritt. Dieser Fall ist zwar sehr selten, ist mir persönlich aber tatsächlich schon mal passiert. MfG
Schorscham 10.09.2016 | 02:11
W*lfgang schrieb

Hallo Schorsch,

es gibt Erkrankungen, die unterliegen einem langen Heilungsprozess ...und das muss nicht mal Chemo sein. Ob am Ende dieser Phase ein Besserung eintreten kann, ist völlig offen. Von daher ist die (mir wohl bekannte) Aussage 'das wird noch lange laufen/bis zur Aussteuerung' verständlich und aus ähnlichen Fällen nachvollziehbar - und die KK hat bereits ergebnislos alle Trümpfe gezogen, so dass es anschließend noch ins ALG gehen kann. Läuft das KG bis zum ungekürzten Rentenbeginn, ist die Sache gelaufen ...andernfalls tanzt man/frau halt noch ein wenig mit dem Arbeitsamt mit.

Gruß

w.

Woher wissen Sie das?
Hallo Schorsch, es gibt Erkrankungen, die unterliegen einem langen Heilungsprozess ...und das muss nicht mal Chemo sein. Ob am Ende dieser Phase ein Besserung eintreten kann, ist völlig offen....
Wie Recht Sie mal wieder haben.;-) Allerdings ist das Krankengeld schneller futsch als manche Leute glauben, wenn die eventuelle Aufforderung der Krankenkasse zur medizinischen- oder beruflichen Rehabilitation den gewünschten Erfolg hat. Als "erfahrener Dauerkranker" weiß ich genau wovon ich rede.;-) MfG
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