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Experten-Antwort

krankengeld 10-wochen-frist reha

von Sabine Richter27.08.2013 | 13:42
1870 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe eine 10 Wochen Frist von der Krankenkasse erhalten einen Antrag zur reha zustellen dies habe ich vor ca 3 Wochen gemacht. Jetzt habe ich von der LVA ein schreiben erhalten das ärztlichebefunde noch fehlen mein Arzt ist aber im Urlaub und die 10 Wochen Frist läuft dann ab. Die LVA hat mir auch eine Frist von 6 Wochen gegeben was zählt den nun damit ich keine Sperre bekomme zwecks Krankengeld?? Bitte um hilfe

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit der Antragstellung haben Sie die Frist eingehalten. Es besteht also kein Grund zur Sorge.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Richtig, Sie haben ja den Antrag auf die Reha rechtzeitig gestellt. Dass dieser Antrag zunächst unvollständig war, ist irrelevant, wenn Sie innerhalb der 6 Wochen den Befundbericht abgeben. Wenn Sie die sechs Wochen eventuell nicht einhalten können, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger. Auch dann wird man eine Lösung finden. Also, keine Sorge.

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3 Antworten

Riekeam 27.08.2013 | 14:30
Nein. Entscheidend ist das Datum der Antragstellung. Alles andere was sich danach durch was auch immer bezügloich der Bearbneitung des Antrages verzögert ist nicht mehr ihr Bier.
Sabine Richteram 27.08.2013 | 19:43
Vielen herzlichen Dank für die antworten!! Damit es keine Missverständnisse gibt die 10-wochen-frist ist bei mir abgelaufen. Ich habe wie gesagt vor Ablauf der 10-wochen-frist den Antrag der Rentenversicherung abgegeben. Das Schreiben der Rentenversicherung Kamm aber jetzt es steht drin für die Entscheidung zur reha Fällt der ärztlicher befundbericht und mir dafür eine Frist gesetzt von 6 Wochen. Habe ich das richtig verstanden ich muss mir keine sorgen das mein krankengeld eingestellt wird (obwohl die 10-wochen-frist der krankenkasse abgelaufen ist und ich zuvor einen unvollständigen Antrag abgegeben habe) ? Das heisst (was für mich zählt jetzt das ich die 6-Wochen Frist) der Rentenversicherung einhalte und innerhalb dieser 6 Wochen die fehlende ärztliche befundbericht abgebe ? Mach mir sorgen da mein auch Arzt im Urlaub.. Ich freue mich über jede Nachricht Danke
Sabine Richteram 27.08.2013 | 19:43
Vielen herzlichen Dank für die antworten!! Damit es keine Missverständnisse gibt die 10-wochen-frist ist bei mir abgelaufen. Ich habe wie gesagt vor Ablauf der 10-wochen-frist den Antrag der Rentenversicherung abgegeben. Das Schreiben der Rentenversicherung Kamm aber jetzt es steht drin für die Entscheidung zur reha Fällt der ärztlicher befundbericht und mir dafür eine Frist gesetzt von 6 Wochen. Habe ich das richtig verstanden ich muss mir keine sorgen das mein krankengeld eingestellt wird (obwohl die 10-wochen-frist der krankenkasse abgelaufen ist und ich zuvor einen unvollständigen Antrag abgegeben habe) ? Das heisst (was für mich zählt jetzt das ich die 6-Wochen Frist) der Rentenversicherung einhalte und innerhalb dieser 6 Wochen die fehlende ärztliche befundbericht abgebe ? Mach mir sorgen da mein auch Arzt im Urlaub.. Ich freue mich über jede Nachricht Danke
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