Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Krankengeld aus Teilzeitbeschäftigung + TEM

von Denise22.10.2017 | 12:26
746 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Ich war bis zum 31.12.16 krankgeschrieben und habe rückwirkend eine TEM Rente zum 01.07.16 bewilligt bekommen. Eine Nachzahlung gab es keine - allerdings verstehe ich nicht warum. Aufgrund meiner Erkrankungen habe ich meinen Vollzeitjob auf Halbtags reduziert und daraus wurde dann das Krankengeld berechnet und ausgezahlt. Warum wird mir dann die „Aufstockung“ zu der ich die TEM ja zähle nicht ausbezahlt? Ich bin seit dem 01.01.17 wieder gesundgeschrieben und arbeite Teilzeit. Da verdiene ich ja mehr als mein Krankengeld zuvor war und mir wird die TEM Rente ausbezahlt. Warum dann nicht während dem Krankengeldbezug? Muss ich der RV mitteilen dass sich das Krankengeld aus einer Teilzeitbeschäftigung berechnet hat? Oder macht das keinen Unterschied. Ich verstehe das irgendwie nicht und hoffe es kann mit jemand weiterhelfen (ggf. auch mit dem jeweiligen Gesetz) Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Denise,

der Grund könnte hier im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit liegen. Hierbei ergeben sich nämlich zwei mögliche Rechtsfolgen:

1. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird auf das Krankengeld angerechnet, wenn die Rente ab einem Zeitpunkt nach dem Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V). In diesem Fall würde die Krankenkasse beim Rentenversicherungsträger einen Anspruch auf Erstattung geltend machen.

2. Ist die Arbeitsunfähigkeit erst nach dem Rentenbeginn eingetreten wird dagegen das Krankengeld als Hinzuverdienst bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung berücksichtigt (§ 96a SGB VI). Dabei wird nicht die Sozialleistung selbst, sondern das zugrunde liegende Bemessungsentgelt der Hinzuverdienstgrenze gegenüber gestellt.

Davon ausgehend, dass die Krankenkasse hier einen entsprechenden Erstattungsanspruch geltend gemacht hat, sollten Sie sich bei evtl./vermuteten Fehlern hinsichtlich der Anrechnung der Erwerbsminderungsrente auf das Krankengeld zunächst an Ihre zuständige Krankenkasse wenden. Soweit Sie der Meinung sind, dass die Berücksichtigung Ihres Krankengeldes als Hinzuverdienst bei der Teilerwerbsminderungsrente fehlerhaft vorgenommen wurde, können Sie sich auch gern nochmals an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Deniswam 23.10.2017 | 15:03
Hallo Und danke für die prompte Antwort. Ich war krankgeschrieben und im Krankengeldbezug als ich rückwirkend die TEM Rente bewilligt bekam. Ich hatte mich wegen des Erstattungsanspruches bereits mit der KK in Verbindung gesetzt - allerdings wurde mir von dort keine Aufstellung bezüglich der Rückerstattung zur Verfügung gestellt. Lediglich der Zeitraum wurde mir mitgeteilt. Ich verstehe nicht warum die KK meine Rente quasi zurückbekommt wenn ich doch gesund arbeite und verdiene und auch meine TEM bekomme... Was soll ich genau bei der KK anfordern? Eine Berechnungsgrundlage? Eine Aufstellung? Gruß
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026