Guten Tag, wie viel wird beim Krankengeld in die Rentenversicherung eingezahlt ? Ist das der Mindestsatz ? Ich glaube beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um den Mindestsatz der eingezahlt wird. ?
Rudolf
06.06.2011, 15:50
Experten-Antwort
Grundlage für die Beiträge einer Person, die durch den Bezug von Krankengeld in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig wird, ist grundsätzlich 80 % des dem Krankengeld zu Grunde liegenden Arbeitsentgelts.