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Krankengeld BG ausgeschöpft

von Caro19.06.2009 | 12:49
3566 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte vor 3 Jahren einen Arbeitsunfall und Krankengeld von der BG bekommen. Ich kann immer noch nicht arbeiten.Die BG zahlt aber nun nicht mehr und meint ich sei gesund. Wie soll ich mich verhalten? Habe ich eventuell Anspruch auf Leistungen der Deutschen Rentenversicherung, oder falle ich nun bei beiden raus, weil bei Arbeitsunfällen die BG zuständig ist?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Caro,

wenn Sie tatsächlich immer noch wegen der Folgen des Arbeitsunfalles krank sind, dann ist das für die Rentenversicherung ein sog. Leistungsausschlussgrund, d.h. durch die Rentenversicherung kann keine Rehabilitation gewährt werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Caro,

ein Arbeitsunfall bzw. eine Berufkrankheit schließen nicht automatisch eine Erwerbsminderungsrente der DRV aus. Allerdings muß das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechend eingeschränkt sein. Woher die Einschränkung stammt, ist für die Rentengewährung egal.

10 Antworten

Caroam 19.06.2009 | 14:54
aufgrund eines Gutachtens und meiner Blutwerte.
dirkam 19.06.2009 | 14:16
Wie kommt die BG denn darauf, dass Sie wieder gesund sind? Grundlos bestimmt nicht!
Nixam 19.06.2009 | 13:57
Hallo Caro! Wenn die BG das Krankenkgeld eingestellt hat, dann müssen Sie dagegen Widerspruch erheben; notfalls bis vor dem Sozialgericht klagen. Ausserdem sollten Sie es mit einem Antrag auf BG-Rente versuchen und bei Ablehnung ebenfalls dagegen Widerspruch erheben. Die Rentenversicherung kann Ihnen da keine Rente etc gewähren, weil das ein Fall von der Unfallversicherung ist. Sie würden immer an die BG verwiesen werden, wenn Sie beim RV-Träger einen Antrag stellen sollten. Viele Grüsse Nix
KSCam 19.06.2009 | 15:02
Sollten Sie allerdings erwerbsgemindert sein, wäre eine Rente durch die DRV möglich, sofern Sie auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Allerdings sind die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung unterschiedlich definiert.
dirkam 19.06.2009 | 15:03
Wenn das Gutachten Ihrer Meinung nach falsch ist, können Sie es angreifen. Das wäre aber nur dann ratsam, wenn es wirklich falsch ist. Manche Leute fühlen sich nämlich kränker, als sie in Wirklichkeit sind!
dirkam 19.06.2009 | 15:19
www.sovd.de www.vdk.de
caroam 19.06.2009 | 15:08
Hätte ich eventuell einen Rentenanspruch? Wielange steht mir denn Verletztengeld zu? habe ich "Nur" Ansprüche gegenüber der BG oder kann ich mich auch an die Deutsche Rentenversicherung bzw. meine gesetzliche Krankenkasse wenden?
Nixam 19.06.2009 | 19:25
Hallo Caro! ich habe Ihnen doch schon geschrieben: Ein Anspruch auf Rente bei der Deutschen Rentenversicherung entfällt für Sie, weil Sie einen ARBEITSUNFALL hatten UND FÜR DIESEN IST NUR DIE BERUFSGENOSSENSCHAFT ZUSTÄNDIG!!!!! Ein Anspruch bei der Deutschen Rentenversicherung entfällt vollständig, wenn die Leiden aufgrund eines Arbeitsunfalls eingetreten sind!!!! Sie können in IHrem Fall also nur mit der Berufsgenosschaft um eine Rente kämpfen. Bei der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie eine "Ablehnung wegen BG-Leiden". Nix
Schadeam 20.06.2009 | 10:53
Wie kommen Sie zu dieser Ansicht? Bekommt ein Dachdecker, der bei der Arbeit vom Dach fällt und querschnittsgelähmt im Koma liegt, etwa keine Rente von der DRV?
Ajaxam 22.06.2009 | 15:55
Verletztengeld bekommt man i.d.R. so lange wie Krankengeld, also 78 Wochen - die BG hat aber die Möglichkeit, längere Zeit zu leisten, wobei 3 Jahre schon "das Ende der Fahnenstange" sind. Eine Chance, Krankengeld von der Krankenkasse zu bekommen, haben Sie definitiv nicht. Sollten Sie sich noch nicht gesund und arbeitsfähig fühlen, stellen Sie nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt einen Antrag auf EM-Rente beim Rentenversicherungsträger und einen Antrag auf Gewährung von Verletzten(Unfall)rente bei Ihrer BG. Melden Sie sich unverzüglich bei der AfA bis über beide Verfahren entschieden ist.
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