Hallo Caro,
wenn Sie tatsächlich immer noch wegen der Folgen des Arbeitsunfalles krank sind, dann ist das für die Rentenversicherung ein sog. Leistungsausschlussgrund, d.h. durch die Rentenversicherung kann keine Rehabilitation gewährt werden.
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Hallo Caro,
wenn Sie tatsächlich immer noch wegen der Folgen des Arbeitsunfalles krank sind, dann ist das für die Rentenversicherung ein sog. Leistungsausschlussgrund, d.h. durch die Rentenversicherung kann keine Rehabilitation gewährt werden.
Hallo Caro,
ein Arbeitsunfall bzw. eine Berufkrankheit schließen nicht automatisch eine Erwerbsminderungsrente der DRV aus. Allerdings muß das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechend eingeschränkt sein. Woher die Einschränkung stammt, ist für die Rentengewährung egal.
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