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Experten-Antwort

Krankengeldbezugsdauer, Reha, Lohnfortzahlung

von Dirk223.05.2017 | 10:22
1016 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir bei der Beantwortung der folgenden Frage behilflich sein. Im Jahr 2014 war ich für 6 Wochen in der Reha. In diesem Zeitraum befand ich mich in der Lohnfortzahlung. Ich wurde arbeitsfähig aus der Reha entlassen und bin wieder arbeiten gegangen. D.h. ich habe in den oben genannten 6 Wochen kein Krankengeld erhalten. Seit 2016 bin ich aber krankgeschrieben. Das bedeutet, ich war im Jahr 2016 erneut 6 Wochen lang in der Lohnfortzahlung. Anschließend habe ich Krankengeld erhalten. Nun zur Frage: Krankengeld wird höchstens 78 Wochen lang gewährt. In den 78 Wochen sind auch die Zeiten der Lohnfortzahlung inbegriffen. Das Ganze ist in 48 Abs. 3 Satz 1 SGB V geregelt. Aber: Sind auch die 6 Wochen Lohnfortzahlung aus dem Jahr 2014 in den 78 Wochen enthalten? Ich stelle die Frage deshalb, weil ich im Rahmen der Rehamaßnahme in 2014 mit der Krankenkasse nichts zu tun gehabt hatte. D.h. ich hatte weder vor noch nach der Reha Krankengeld bezogen. Ich habe auch kein Übergangsgeld von der Rentenversicherung erhalten. Klar, ich befand mich in der Lohnfortzahlung, also hat der Arbeitgeber gezahlt. Wie schaut es jetzt mit der Höchstdauer des Krankengeldbezugs aus? Kann ich höchstens (78-6) Wochen = 72 Wochen oder (78-2*6) Wochen =66 Wochen Krankengeld erhalten? Danke für eure Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dirk2,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der Krankenversicherung zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie zur Beantwortung Ihrer Frage an Ihre zuständige Krankenkasse oder ein einschlägiges Forum zum Krankenversicherungsrecht verweisen muss.

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4 Antworten

Dirk2am 23.05.2017 | 10:47
An den Experten: Trotzdem danke für die Rückmeldung!
Dirk2am 23.05.2017 | 12:09
Ein paar zusätzliche Informationen: Der erste Tag der Entgeltfortzahlung war der 5. August 2014. An diesem Tag ist die Blockfrist ausgelöst worden. Die Blockfrist würde nach 3 Jahren, d.h. am 5. August 2017 enden. Heißt es, dass nach Ablauf des 5. August 2017 die neue Blockfrist beginnt? D.h. würden ab dem 5. August 2017 die 78 Wochen einen Reset erfahren?
Herz1952am 23.05.2017 | 15:00
Hallo Dirk, Die Blockfristen können Sie nur von Ihrer Krankenkasse erfahren. Es ist auch die Frage, ob die Blockfrist bei Ihnen auch maßgebend ist. Dies hängt nämlich auch davon ab, ob es Folgeerkrankungen waren, oder neue Erkrankungen. Die Bewertung durch die Krankenkasse, bzw. Durch die AU-Bescheinigungen sind da maßgebend.
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