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Experten-Antwort

Krankenkasse

von Hans-Georg Dezeti19.10.2012 | 10:27
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, gehe als zur Zeit privat Krankenversicherter in 1 Jahr in Altersrente und erwarte ca. 1.000 € Rente. Werde ich dann automatisch gesetzlich krankenversichert? Ich frage, weil ich bei meiner Rente die hohen KV-Beiträge dann nicht mehr zahlen kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1.Als Rentner erhalten Sie einen Zuschuss zur Krankenversicherung vom Rentenversicherungsträger, wenn sie entweder

- als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder

- privat bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind.

2. In der KVdR wird derjenige pflichtversichert, der einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) bestanden hat.

3. Sie sollten sich außerdem an Ihre zuständige Krankenversicherung wenden zwecks weiterer Beratung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Schießl Konradam 19.10.2012 | 10:58
Wenn Sie von bisher hohen Beitrag sprechen für die Krankenversicherung, sind Sie versichert., Bei 1000 Rente ohne sonstige Einnahmen werden für RV. und Pflegeversicherung mtl. 10,15% = 101,50 Beitrag fällig. Der Zahlbetrag( Kontogutschrift) ermäsigt sich auf 898,50 monatlich.
Hans-Georg Dezetiam 19.10.2012 | 11:11
hallo Herr Konrad, meine Frage war, bin ich dann wieder gesetzlich krankenversichert? Oder wie kann ich es dann werden? Zahle jetzt für die private KV fast 500 €. Danke für die Antwort
B2am 19.10.2012 | 11:36
Mit den Angaben ist eine Auskunft nicht sicher möglich, aber sehr wahrscheinlich werden Sie nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung können. Material zum Nachlesen finden sie unter folgendem Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Nachfragen zur möglichen Pflichtversicherung sollten Sie ggf. an ihre letzte gesetzliche Krankenversicherung richten
B´sonam 19.10.2012 | 11:58
Wer sein Leben lang aus der allgemeinen Sozialversicherung (hier KV) ausgestiegen ist (und entsprechende Vorteile der PKV genoßen hat), dem ist auch im Alter eine Rückkehr in den weichen (und vor allem billigeren) Schoß der gesetzlichen KV nicht möglich. Und das ist in meinen Augen auch richtig so.
Hamburgerinam 19.10.2012 | 11:48
Nein, automatisch kommt man als Rentner als Privatversicherter nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Sh. hier: "Als Pflichtmitglied in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) zählen Sie, wenn Sie innerhalb der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens zu mindestens 90% in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren - und zwar unabhängig davon, ob Sie dort freiwillig- oder pflichtversichert waren oder kostenlos über die Familienversicherung für Ehepartner. Das sollten Sie also zuerst klären, ob Sie diese Anforderung erfüllen. Wenn Sie kein Pflichtmitglied werden können, sollten Sie folgende Möglichkeiten prüfen bzw. Angebote einholen und vergleichen: - als freiwilliges Mitglied in die KVdR (Achtung: evtl. Anrechnung von priv. Einnahmen) - weiter in der privaten KV bleiben und zum Basistarif wechseln und somit den Beitrag reduzieren. Bei den Beitragsvergleichen sollte man dann noch beachten, welche Zuschüsse genau die Rentenversicherung bezahlt. Hier noch mal die "Langfassung": http://www.dewion.de/krankenversicherung/private_krankenversiche…
Tom Waitsam 19.10.2012 | 11:29
In der PV gibt es auch gesetzlich vorgeschriebene Tarife, welche auch Sie bezahlen können. Diese umfassen sicherlich keine Luxusleistungen mehr aber Standardleistungen, wie sie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich sind. Sprechen Sie Ihren Krankenversicherer an!
Kirschsafttrinkeram 19.10.2012 | 14:20
Was im Klartext heißt: Gewinne selbst einstecken und Verluste der Versichertengemeinschaft aufdrücken. Der Versichertengemeinschaft, die ja auch von ihren Betriebsrenten volle Sozialversicherungsbeiträge - selbst auf privat finanzierte Anteile der Betriebsrente - abzuführen hat, freut sich darüber ungemein.
Klaus-Peteram 19.10.2012 | 12:01
Es gibt aber nun schon Möglichkeiten als Rentner noch in die KVdR zu kommen, obwohl man vorher langjährig privat versichert war und die Bedingungen der Vorversicherungszeit in der gestez. Krankenversicherung eigentlich nicht erfüllt har. " Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung : Seit dem Gesundheits-Reformgesetz ist die Rückkehrmöglichkeit für "Ältere Versicherte" in die gesetzliche Krankenversicherung eingeschränkt (siehe auch Rentner). Voraussetzung für eine Rückkehr ist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Dauer von mindestens 90 % in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens. (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Aber es gibt trotz der gesetzlichen Regelung mehrere Möglichkeiten, wie privat versicherte Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können. Und das völlig legal. Die Möglichkeiten: 1. Gut verdienende (privat versicherte) Arbeitnehmer reduzieren spätestens zwölf Monate vor dem Termin, zu dem sie sich zur Ruhe setzen wollen, ihre Arbeitsstunden so, dass ihr Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Dann werden sie krankenpflichtversichert. Und wenn dann der Ruhestand erreicht und die Rente zugebilligt ist, führen sie die Versicherung freiwillig weiter - bis ans Lebensende. Ausnahme: Wer sich früher einmal von der Versicherungspflicht hat "befreien" lassen, kann diese Möglichkeit nicht nutzen. Eine solche Befreiung wird zum Beispiel auf Antrag ausgesprochen, wenn der Verdienst früher bei einer der jährlichen Anhebungen der Versicherungspflichtgrenze unter den neuen Grenzwert gesunken ist, der Arbeitnehmer aber seinen privaten Krankenversicherungsschutz aufrechterhalten hat. (Siehe: Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ) 2. Arbeitnehmer geben spätestens zwölf Monate vor Beginn ihrer Altersrente ihr Arbeitsverhältnis auf und melden sich arbeitslos. Der Bezug des Arbeitslosengeldes begründet eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Anschluss daran kann die Versicherung freiwillig aufrecht erhalten werden. 3. Ein Arbeitnehmer, der über die der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient und deshalb krankenversicherungsfrei ist, hat einen Ehepartner, der einer gesetzlichen Krankenkasse angehört. Beendet nun der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis, so ist er ohne Einkommen. Dadurch wird er automatisch bei der Krankenkasse des Ehepartners "familienversichert" - und zwar kostenlos. Einen Monat später geht er wieder ein Arbeitsverhältnis ein (und sei es beim selben Arbeitgeber). Da dadurch ein Einkommen über der Geringverdienergrenze erzielt würde, wäre damit die kostenfreie Familienversicherung beendet. Doch hat der Arbeitnehmer das Recht, sich - aufgrund der vorherigen Familienmitversicherung - freiwillig weiter zu versichern - unabhängig davon, wie lange die Mitversicherung bestanden hat. " http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00001195.htm
Klaus-Peteram 19.10.2012 | 14:27
" Gewinne selbst einstecken und Verluste der Versichertengemeinschaft aufdrücken." Das ist nun aber in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft auch so der Fall ... z.b. die Banken machens doch vor wie es geht.
Hamburgerinam 19.10.2012 | 17:45
Das mag evtl. funktionieren, dass man durch diese Konstrukte wieder in die GKV kommen kann, verlassen würde ich mich darauf nicht. Denn m.E. nach müssen trotzdem die Vorversicherungszeiten erfüllt sein, damit man dann in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner eintreten kann ! Was, wenn jemand nun den größten Teil seines Erwerbslebens in der privaten KV war ?
Hamburgerinam 19.10.2012 | 18:34
Dann möchte ich doch noch was ergänzen: http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkas… Bevor dann eine freiwillige Mitgliedschaft in der KVdR angedacht ist, sollte man sich z.B. ein Beratung bei der Verbraucherzentrale gönnen.
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