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Experten-Antwort

Krankenkasse bei ATZ

von Hans Jost15.11.2016 | 17:32
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Guten Abend, vielleicht kann mir jemand bei dieser Frage helfen. Komme mit meiner Bezügestelle nicht klar. Mein ATZ-Vertrag ging bis 31.10.16, ich gehe aber erst ab 1.1.17 in Rente. In diesen 2 Monaten bin ich bei meiner Frau mitversichert, ich scheide aus dem Erwerbsleben aus. Habe Post von meiner Bezügestelle, für Beschäftigte die nicht nach der Freistellungsphase aus dem Erwerbsleben ausscheiden gilt der volle Beitragssatz der Krankenkasse. Als Stichtag wurde der 1.10.15 festgelegt. Verstehe ich dieses Schreiben so das ich 1 Jahr Beiträge -Krankenkasse nachbezahlen soll? Aber das trifft doch auf mich nicht zu, ich nehme ja nach dem 31.10.16 keine Arbeit mehr an. Sollte mir jemand in diesem Forum helfen, Danke im vorraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans Jost,

bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an Ihre zuständige Krankenkasse und lassen sich die Vorschriften, nach denen die Berechnung der Krankenkassenbeiträge erfolgen soll, erläutern.

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4 Antworten

W*lfgangam 15.11.2016 | 18:41
Hallo Hans Jost, wovon will die Bezügestelle (ich nehme an, Sie meinen Ihr 'Personalbüro' und nicht etwas eine Stelle, die für Beamte/Bezüge zuständig ist) denn Beiträge abziehen, wenn weder ein Beschäftigungseinkommen vorliegt, noch das Beschäftigungsverhältnis am 01.11.2016 besteht?. > Habe Post von meiner Bezügestelle, für Beschäftigte die nicht nach der Freistellungsphase aus dem Erwerbsleben ausscheiden gilt der volle Beitragssatz der Krankenkasse. Mag vielleicht ein vorsorglicher Hinweis sein, auf was, erschließt sich mir nicht. > In diesen 2 Monaten bin ich bei meiner Frau mitversichert Dann hatten Sie bereits Kontakt mit der KK Ihrer Frau und die Sache ist geklärt. Sie rutschen dort für 2 Monate in die Familienversicherung, bevor Sie die Pflichtversicherung durch die Rente wieder einfängt. Ggf. bei der FamilienKK noch mal nachfragen und mit der Post von der Bezügestelle konfrontieren. Weiter Fragen ansonsten hier: http://www.krankenkassenforum.de/ Gruß w. Anekdote: Ging genau um diese 2 Monate verschobenen Rentenbeginn nach ATZ. FamilienKK meinte "Sie sind doch sowieso noch 1 Monat nachgehend bei Ihrer KK versichert, den 1 Monat dann bei uns, dass lohnt den Aufwand nicht, das 'überbrücken' Sie einfach". Schön wärs, da die eigene KK einen zur freiwilligen KV oder KV für sonstige Versicherte auffordern muss, mein Versicherter/meine Beiträge ...es sei denn, die sehen genauso einfach/weg.
Hans Jostam 15.11.2016 | 19:15
Danke ihnen Wolfgang, ich glaube das kommt daher, ich habe vor kurzem von der Lohnstelle Bescheinigungen gebraucht, betr. Antrag ALG1 , was aber abgelehnt wurde mit Sperrfrist. Ich verzichte jetzt 2 Monate auf Einkommen. Deshalb kann ich doch keine Nachzahlung haben betr. Krankenkasse.
W*lfgangam 15.11.2016 | 19:41
Hallo Hans Jost, Sperrfrist nach ATZ: hier finden Sie Hinweis in der Grundsatzanweisung der BA, dass ggf. kein Sperrfrist nach ATZ zu 'verhängen' ist. Vielleicht daher einen Widerspruch gegen die BA-ALG-Ablehnung versuchen und sich dabei auf deren eigene Verfahrensweise zu berufen. https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/document… Gruß w.
kein Experte, aber...am 16.11.2016 | 12:31
Hallo Hans, so rein gefühlstechnisch würde ich behaupten, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber mit diesem Schreiben nur mitteilt, dass ab dem 01.11.2016 keine Sozialversicherungsbeiträge (hier Krankenkasse) mehr hälftig übernommen werden. Der Arbeitgeber geht davon aus, dass Sie die nächsten 2 Monate (bis zur Rente) freiwillig bei der KK versichert sind und teilt Ihnen das so nur mit. Wo dieses Datum 01.10.2015 herkommt??? Keine Ahnung ;-0 HabenSie mal in Ihrer "Bezügestelle" nachgefragt?? VG
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