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Experten-Antwort

Krankenkasse für verstorbenen Ehemann

von Maria Tambor29.10.2017 | 21:58
12157 Ansichten
12 Antworten
Hallo, eine Bekannte hat mir gestern fassungslos bei Kaffee und Kuchen erzählt, dass sie sowohl für sich, als auch für Ihren verstorbenen Ehemann von der Rente Abzüge an die Krankenkasse und Pflegekasse hat. Ich habe ihr das nicht geglaubt und mir noch gestern die Rentenbescheide angeschaut. Auch ich muss von meiner Witwenrente Beiträge für meinen Mann bezahlen, obwohl der lange tot ist. Dass kann es doch nicht sein, das mann in diesem Land noch für Verstorbene Krankenbeiträge zahlen muss, aber die Flüchtlinge bekommen das alles umsonst, kostenlos Zahnersatz etc. Dass kann es echt nicht sein. Und bald noch der Familiennachzug. Für deren Frauen und Kinder ist dann eine kostenlose Versicherung möglich? Ich bin echt fassungslos und verärgert. Wofür hat mein Mann 45 Jahre gearbeitet? Ist das rechtens mit denn Beiträgen für Verstorbene? Wie kann ich mich dagegen währen? Danke Maria Tambor

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2017 | 08:18

Hallo Maria Tambor,

Sie zahlen aus der Witwenrente natürlich nicht Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Ihren verstorbenen Mann, sondern für sich selbst.

Die Krankenkassen erheben aus allen Renten, die ein Rentner bezieht, prozentual anteilig einen Beitrag.

Derjenige, der auch noch eine Betriebsrente bezieht, zahlt dann auch noch anteilige Beiträge aus dieser Betriebsrente. Wird zusätzlich auch noch eine Witwenbetriebsrente gezahlt, dann hat man vier Renten und zahlt anteilig aus allen vier Renten Beiträge zur Krankenversicherung.

Sie können sich die Berechnungsgrundlagen natürlich auch nochmal von Ihrer Krankenkasse erläutern lassen.

11 Antworten

Rufusam 29.10.2017 | 22:42
Das sind keine Beiträge für den Verstorbenen, sondern es werden die eigene Rente wie auch die Witwenrente als Einkommen angerechnet und dafür Beiträge zur Sozialversicherung erhoben. Was das nun mit den Flüchtlingen zu tun hat, wissen wahrscheinlich nur die AfD oder NPD. Manchmal hilft einfaches Denken.
Robinéam 29.10.2017 | 22:43
Sämtliches Einkommen muss verbeitragt werden. Sie zahlen keine Beiträge für einen Toten, sondern Beiträge für Ihre Witwenrente. Natürlich müssen Sie auch Beiträge für Ihre Altersrente entrichten, ganz klar. Nachlesen können Sie dies im Sozialgesetzbuch fünftes Buch (SGB V) Jedoch handelt es sich hier um eine Thematik die nichts mit Rente zu tun hat. Stellen Sie Ihre Frage im richtigen Forum, nämtlich einem das sich mit Themen der Krankenkasse beschäftigt.
Maria Laacham 29.10.2017 | 22:54
Ich hoffe Ihnen hat der Kaffee und Kuchen geschmeckt. Ich frage mich warum gestern und nicht heute (Sonntag)? Ja es ist alles rechtens. Am besten Sie wandern aus, dann werden keine Beiträge fällig.
Angelaam 30.10.2017 | 07:50
"Währen" meine Güte. Einfach die Witwenrente ablehnen und schon mußt Du keine KK - Beiträge zahlen.
Alice Höckeam 30.10.2017 | 19:20
Das ist dummes Zeug! Das ist ja auch nicht so. Aha, Sie sind also neidisch auf Flüchtlinge. Das ist an Zynismus und Dummheit nicht zu toppen. Nein, Sie können aufatmen! Für den KV-Schutz der nachgekommenen Angehörigen sind die Flüchtlicnge selbst verantwortlich. Noch Fragen? Etwa, warum Witwen Anspruch auf eine Versichertenrente haben, obwohl sie dafür nicht einen einzigen Euro an Beiträgen entrichtet haben? Oder haben Sie schon mal etwas davon gehört, dass Witwen von Arbeitnehmern und Arbeitslosengeldbeziehern nach dem Tod des Mannes weiterhin seinen Arbeitslohn oder sein Arbeitslosengeld erhalten? Anstatt sich über Ihre geschenkte Witwenrente zu freuen, regen Sie sich darüber auf, dass Sie auch noch GKV-Beiträge davon abführen müssen? Unverschämter gehts wirklich nicht. Kopfschüttel....
Hansiam 30.10.2017 | 20:16
Maria, sie werden wirklich ungerecht behandelt. Sie erhalten nur zwei Renten und müssen davon auch noch Krankenkassenbeiträge zahlen. Es wäre doch viel gerechtet, wenn Sie alle Leistungen der Krankenkasse erhalten würden, aber keine Beiträge zahlen müssten. Mit den Füchtlingen haben sie auch recht. Die wohnen in einem komfortablen Kuppeldachzelt im Massenlager, erhalten Sozialhilfe und haben endlich mal Ruhe vor ihrer Familie, weil die nicht nachkommen darf. Die könnten doch von der Sozialhilfe sicherlich auch Krankenversicherungsbeiträge zahlen! Oder das zerbombte Haus in Syrien verkaufen. Dann hätten die auch Geld für Krankenversicherungsbeiträge. Wahrscheinlich haben die sogar eine dicke Auszahlung von der Lebensversicherung erhalten, als ihre Frauen oder Männer im Krieg erschossen wurden. Das ist einfach ungerecht. Denen geht es so gut und Ihnen so schlecht!
W*lfgangam 30.10.2017 | 20:48
Hansi schrieb

Maria, sie werden wirklich ungerecht behandelt.

Sie erhalten nur zwei Renten und müssen davon auch noch Krankenkassenbeiträge zahlen. Es wäre doch viel gerechtet, wenn Sie alle Leistungen der Krankenkasse erhalten würden, aber keine Beiträge zahlen müssten.

Mit den Füchtlingen haben sie auch recht. Die wohnen in einem komfortablen Kuppeldachzelt im Massenlager, erhalten Sozialhilfe und haben endlich mal Ruhe vor ihrer Familie, weil die nicht nachkommen darf. Die könnten doch von der Sozialhilfe sicherlich auch Krankenversicherungsbeiträge zahlen! Oder das zerbombte Haus in Syrien verkaufen. Dann hätten die auch Geld für Krankenversicherungsbeiträge. Wahrscheinlich haben die sogar eine dicke Auszahlung von der Lebensversicherung erhalten, als ihre Frauen oder Männer im Krieg erschossen wurden.

Das ist einfach ungerecht. Denen geht es so gut und Ihnen so schlecht!

...vergessen Sie den Ironie-Tag/Smiley nicht, sonst werden Sie hier verbal gepfählt. Auch wenn das keine Garantie ist, dass Ihre Aussage mit den 'Zwischentönen richtig' gelesen wird. Gruß w. PS: Die Ausgangsfrage ist nicht neu/wird immer wieder gestellt - mangels Unkenntnis eben (KV/PV-Pflicht besteht auf _alle_ dafür pflichtigen Einnahmearten bis zur Beitragbemessungsgrenze/hier 4350 EUR in 2017) ...und im Käffchen in dem Alter ist ja nicht mal mehr aufputschendes Koffein in dieser Runde zum eigenen Nachdenken enthalten – bei den meisten aus der Sammeltasse Schlürfenden geht dann die 'Meinungshoheit' einfach durch ;-)
Jonnyam 30.10.2017 | 21:06
Maria, Wie wäre es denn, wenn Sie das nächste Mal beim Kaffeetrinken folgende Situation diskutieren: Frau A ist ledig und erhält 1500 Euro an eigener Rente. Frau B ist Witwe und erhält 1500 Euro nur als Witwenrente, eine eigene Rente wird sie nie erhalten, da sie nie versichert war. Frau C ist Witwe und erhält 500 Euro an Witwenrente und 1000 Euro eigene Rente. Wer sollte Ihrer Meinung nach an die Krankenkasse am wenigsten, etwas mehr und wer am meisten zahlen? Bin ganz gespannt auf Ihre Antwort Jonny
Konrad Schießlam 31.10.2017 | 11:08
Geben Sie doch ihr unlogisches denken auf.Ist doch nicht mehr als gerecht, wer Rentenbeträge vom Verstorbenen kassiert zahlt zu Recht auch Beiträge hierfür, maßgebend, bis zur jährlichen Bemessungsgrenze, derzeit 4350 fürs Jahr. Ungerecht dagegen aber ist m.E., dass für eine Betriebsrente die Rentenkasse den Anteil von 7,30% nicht beisteuert, somit 15,70 Gesamtbeitrag für 4350 Gesamtrente fällig wird, dies neu eingeführt erscheint mir ungerecht. MfG.
Fortitude oneam 31.10.2017 | 12:17
Fritz schrieb

Warum soll sich die Rentenkasse an den Beiträgen zur Betriebsrente beteiligen? Die hat damit nix zu tun.

Geben Sie doch ihr unlogisches denken auf.Ist doch nicht mehr als gerecht, wer Rentenbeträge vom Verstorbenen kassiert zahlt zu Recht auch Beiträge hierfür, maßgebend, bis zur jährlichen Bemessungsgrenze, derzeit 4350 fürs Jahr. Ungerecht dagegen aber ist m.E., dass für eine Betriebsrente die Rentenkasse den Anteil von 7,30% nicht beisteuert, somit 15,70 Gesamtbeitrag für 4350 Gesamtrente fällig wird, dies neu eingeführt erscheint mir ungerecht. MfG.
Warum soll sich die Rentenkasse an den Beiträgen zur Betriebsrente beteiligen? Die hat damit nix zu tun.
Hallo Zusammen, ich schließe mich Konrad Schießl an. Die Ehrlichen sind die Dummen. Da sorgt man vor - wird ja immer wieder von allen Seiten suggeriert- und dann wird/soll von der Betriebsrente der volle KK Beitrag abgezogen. Als privat krankenversicherter bekommt man ja auch einen Zuschuss von der DRV. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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