Hallo Maria Tambor,
Sie zahlen aus der Witwenrente natürlich nicht Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Ihren verstorbenen Mann, sondern für sich selbst.
Die Krankenkassen erheben aus allen Renten, die ein Rentner bezieht, prozentual anteilig einen Beitrag.
Derjenige, der auch noch eine Betriebsrente bezieht, zahlt dann auch noch anteilige Beiträge aus dieser Betriebsrente. Wird zusätzlich auch noch eine Witwenbetriebsrente gezahlt, dann hat man vier Renten und zahlt anteilig aus allen vier Renten Beiträge zur Krankenversicherung.
Sie können sich die Berechnungsgrundlagen natürlich auch nochmal von Ihrer Krankenkasse erläutern lassen.
Maria, sie werden wirklich ungerecht behandelt.
Sie erhalten nur zwei Renten und müssen davon auch noch Krankenkassenbeiträge zahlen. Es wäre doch viel gerechtet, wenn Sie alle Leistungen der Krankenkasse erhalten würden, aber keine Beiträge zahlen müssten.
Mit den Füchtlingen haben sie auch recht. Die wohnen in einem komfortablen Kuppeldachzelt im Massenlager, erhalten Sozialhilfe und haben endlich mal Ruhe vor ihrer Familie, weil die nicht nachkommen darf. Die könnten doch von der Sozialhilfe sicherlich auch Krankenversicherungsbeiträge zahlen! Oder das zerbombte Haus in Syrien verkaufen. Dann hätten die auch Geld für Krankenversicherungsbeiträge. Wahrscheinlich haben die sogar eine dicke Auszahlung von der Lebensversicherung erhalten, als ihre Frauen oder Männer im Krieg erschossen wurden.
Das ist einfach ungerecht. Denen geht es so gut und Ihnen so schlecht!
Geben Sie doch ihr unlogisches denken auf.Ist doch nicht mehr als gerecht, wer Rentenbeträge vom Verstorbenen kassiert zahlt zu Recht auch Beiträge hierfür, maßgebend,
bis zur jährlichen Bemessungsgrenze, derzeit 4350 fürs Jahr.
Ungerecht dagegen aber ist m.E., dass für eine Betriebsrente die Rentenkasse den Anteil von 7,30% nicht beisteuert, somit 15,70 Gesamtbeitrag für 4350 Gesamtrente fällig wird,
dies neu eingeführt erscheint mir ungerecht.
MfG.
Warum soll sich die Rentenkasse an den Beiträgen zur Betriebsrente beteiligen? Die hat damit nix zu tun.
Hallo Zusammen, ich schließe mich Konrad Schießl an. Die Ehrlichen sind die Dummen. Da sorgt man vor - wird ja immer wieder von allen Seiten suggeriert- und dann wird/soll von der Betriebsrente der volle KK Beitrag abgezogen. Als privat krankenversicherter bekommt man ja auch einen Zuschuss von der DRV. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.Geben Sie doch ihr unlogisches denken auf.Ist doch nicht mehr als gerecht, wer Rentenbeträge vom Verstorbenen kassiert zahlt zu Recht auch Beiträge hierfür, maßgebend, bis zur jährlichen Bemessungsgrenze, derzeit 4350 fürs Jahr. Ungerecht dagegen aber ist m.E., dass für eine Betriebsrente die Rentenkasse den Anteil von 7,30% nicht beisteuert, somit 15,70 Gesamtbeitrag für 4350 Gesamtrente fällig wird, dies neu eingeführt erscheint mir ungerecht. MfG.Warum soll sich die Rentenkasse an den Beiträgen zur Betriebsrente beteiligen? Die hat damit nix zu tun.
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