Hallo Maria Tambor,
Sie zahlen aus der Witwenrente natürlich nicht Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Ihren verstorbenen Mann, sondern für sich selbst.
Die Krankenkassen erheben aus allen Renten, die ein Rentner bezieht, prozentual anteilig einen Beitrag.
Derjenige, der auch noch eine Betriebsrente bezieht, zahlt dann auch noch anteilige Beiträge aus dieser Betriebsrente. Wird zusätzlich auch noch eine Witwenbetriebsrente gezahlt, dann hat man vier Renten und zahlt anteilig aus allen vier Renten Beiträge zur Krankenversicherung.
Sie können sich die Berechnungsgrundlagen natürlich auch nochmal von Ihrer Krankenkasse erläutern lassen.