Hallo,
den Ausführungen oben wird zugestimmt.
Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Ansprechpartner bei der Krankenkasse.
MFG
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Hallo,
den Ausführungen oben wird zugestimmt.
Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Ansprechpartner bei der Krankenkasse.
MFG
Einfach mal den Grips einschalten und für sich selber die Frage stellen und beantworten, warum der Gesetzgeber es der DRV vorbehalten hat über Reha/Rente zu entscheiden und nicht einer Krankenkasse die nur darauf aus ist so wenig wie möglich zu bezahlen. Einfach mal raten warum das Gesundheitssystem lahmt, aber die Kassen immer mehr an Überschuss erwirtschaften.Schaffen wir doch gleich auch Widerrufsfristen bei allen möglichen Geschäften ab. Man wird ja wohl "unverzüglich" in der Lage sein zu wissen was man kauft.Wie lange sind diese "Widerrufsfristen" noch gleich? Was genau bedeutet wohl "ohne schuldhaftes Verzögern"? Falls Sie diese beiden Fragen nicht beantworten können, bin ich Ihnen gerne behilflich, Sie "kluger" Mensch!
Sie haben vollkommen Recht. Es ist schon eine Frechheit als Beitragszahler eine Leistung wie das Krankengeld zu fordern, wenn es im Leben mal nicht so gut läuft. Denn die Beiträge werden schliesslich für die Versorgung der vielen neuen Fachkräfte benötigt, die noch keinen Beitrag zahlen können. Ich erwarte allerdings das Sie das verstehen....Einfach mal raten warum das Gesundheitssystem lahmt, aber die Kassen immer mehr an Überschuss erwirtschaften.Wenn Sie tatsächlich so schlau wären wie Sie sich hier aufspielen, sollten Sie eigentlch wissen, dass der Leistungskatalog für die gesetzlichen Krankenkassen fast vollständig vom Gesetzgeber festgelegt wird und dass die Krankenkassen nur einen minimalen Handlungsspielraum haben. Krankengeld gehört übrigens neben Krankenhausbehandlungen zu den größten Ausgabenposten. Daher sind die Krankenkassen im Interesse der Solidargemeinschaft der Beitragszahler sogar dazu verpflichtet, unnötige Krankengeldzahlungen zu vermeiden. Ich erwarte allerdings nicht, dass Sie das verstehen....
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