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Experten-Antwort

Krankenkasse - Rehabilitation empfohlen

von Petersen03.06.2019 | 07:34
259 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, seit 8 Monaten bin ich im Krankengeldbezug. Nun habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse erhalten in der mir eine Rehabilitation empfohlen wird. Es liegt ein Reha-Antrag bei den ich innerhalb 14 Tage ausgefüllt an die Krankenkasse senden soll. Im Schreiben ist ausser der Empfehlung und einer Bitte nichts weiter genannt. Hier steht nicht von einer Anhörung, einer 10 Wochenfrist oder Einstellung des Krankengeldes oder sonst etwas rechtliches. Ist das wirklich eine Aufforderung oder nur eine Empfehlung der ich nicht unbedingt nachkommen muss?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

den Ausführungen oben wird zugestimmt.

Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Ansprechpartner bei der Krankenkasse.

MFG

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10 Antworten

k-o-ram 03.06.2019 | 10:55
Wenn es keine Aufforderung nach §51 SGB V von der Krankenkasse ist, dann kann man es als freundliche Empfehlung der Krankenkasse behandeln. Darüber hinaus müsste dann die 10 Wochenfrist genannt sein, sowie das ganze Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Und sollte das dann doch noch irgendwann von der Krankenkasse kommen, immer den Antrag direkt bei der DRV stellen und nicht an die Krankenkasse zurücksenden ;-) H. P.S. Achtung, gleich kommen wieder die, die sagen, dass das hier kein Krankenkassenforum ist ;-)
J.F.K.am 03.06.2019 | 14:14
Selbstverständlich erwartet Ihre Krankenkasse Ihre Mitwirkung, sonst würde keine 14-Tagesfrist erwähnt. Da die allermeisten Dauerkranken keine Einwände dagegen haben, Ihre Reha unverzüglich zu beantragen, verzichten viele Krankenkassen zunächst auf Gesetzestext-Zitate mit Widerspruchsbelehrungen. Sie können aber sicher sein, dass Sie in spätestens 3 Wochen ein weiteres Schreiben Ihrer Krankenkass erhalten werden, das nicht so freundlich formuliert ist. Diese ominöse "10 Wochen-Frist" ist übrigens so überflüssig wie ein Kropf. Niemandem enstünden ernsthafte Nachteile wenn diese Regelung durch "unverzüglich" (also ohne schuldhaftes Verzögern) ersetzt würde. (Außer den notorischen Berufs-Querulanten, die sich so richtig klasse fühlen, wenn sie es ihrer nervigen Krankenkasse mal so richtig besorgt haben....) Ich wünsche Ihnen baldige Genesung!
TWOam 03.06.2019 | 14:59
Schaffen wir doch gleich auch Widerrufsfristen bei allen möglichen Geschäften ab. Man wird ja wohl "unverzüglich" in der Lage sein zu wissen was man kauft.
Wie lange sind diese "Widerrufsfristen" noch gleich? Was genau bedeutet wohl "ohne schuldhaftes Verzögern"? Falls Sie diese beiden Fragen nicht beantworten können, bin ich Ihnen gerne behilflich, Sie "kluger" Mensch!
Einfach mal den Grips einschalten und für sich selber die Frage stellen und beantworten, warum der Gesetzgeber es der DRV vorbehalten hat über Reha/Rente zu entscheiden und nicht einer Krankenkasse die nur darauf aus ist so wenig wie möglich zu bezahlen. Einfach mal raten warum das Gesundheitssystem lahmt, aber die Kassen immer mehr an Überschuss erwirtschaften.
Conradtam 03.06.2019 | 15:13
Zitat von TWO anzeigenausblenden
Wenn Sie tatsächlich so schlau wären wie Sie sich hier aufspielen, sollten Sie eigentlch wissen, dass der Leistungskatalog für die gesetzlichen Krankenkassen fast vollständig vom Gesetzgeber festgelegt wird und dass die Krankenkassen nur einen minimalen Handlungsspielraum haben. Krankengeld gehört übrigens neben Krankenhausbehandlungen zu den größten Ausgabenposten. Daher sind die Krankenkassen im Interesse der Solidargemeinschaft der Beitragszahler sogar dazu verpflichtet, unnötige Krankengeldzahlungen zu vermeiden. Ich erwarte allerdings nicht, dass Sie das verstehen....
Alles klaram 03.06.2019 | 15:48
An den Threadersteller. Am besten nur bis zur Antwort des Experten lesen, danach kommt nur geistiger Müll von denen die anscheinend frustriert sind weil ihnen Leistungen gestrichen wurden :-)
W°lfgangam 03.06.2019 | 20:41
Abschließend: Bescheide, die ein 'Tun oder Unterlassen' einer Behörde (die GKV gehört dazu!) 'einfordern', haben grundsätzlich auch eine gesetzlich bestimmte Fristsetzung MIT einer ordentlichen Rechtsbehelfsbelehrung zu artikulieren und, was das Nichtstun/Unterlassen als Folgewirkung hat ...ansonsten kann das mit Ignoranz dem Papiercontainer zugefügt werden, wie auch das wöchentliche folierte Sammelpaket/EinkaufAktuell, mit diversen Kauf-Empfehlungen ;-) Schreiben mit etwaigem Bindungscharakter der Behörde - ohne Rechtsbehelfsbelehrung - können noch innerhalb eines Jahre mit Widerspruch angegangen werden. So ganz 'traut' sich Ihre GKV wohl nicht, den 'amtlichen' Weg gegen Sie zu gehen. Offensichtlich ist sie dazu rein rechtlich noch nicht in der Lage, daher dieser Versuchsballon... Gruß w.
Franzam 04.06.2019 | 11:08
Zitat von Conradt anzeigenausblenden
Einfach mal raten warum das Gesundheitssystem lahmt, aber die Kassen immer mehr an Überschuss erwirtschaften.
Wenn Sie tatsächlich so schlau wären wie Sie sich hier aufspielen, sollten Sie eigentlch wissen, dass der Leistungskatalog für die gesetzlichen Krankenkassen fast vollständig vom Gesetzgeber festgelegt wird und dass die Krankenkassen nur einen minimalen Handlungsspielraum haben. Krankengeld gehört übrigens neben Krankenhausbehandlungen zu den größten Ausgabenposten. Daher sind die Krankenkassen im Interesse der Solidargemeinschaft der Beitragszahler sogar dazu verpflichtet, unnötige Krankengeldzahlungen zu vermeiden. Ich erwarte allerdings nicht, dass Sie das verstehen....
Sie haben vollkommen Recht. Es ist schon eine Frechheit als Beitragszahler eine Leistung wie das Krankengeld zu fordern, wenn es im Leben mal nicht so gut läuft. Denn die Beiträge werden schliesslich für die Versorgung der vielen neuen Fachkräfte benötigt, die noch keinen Beitrag zahlen können. Ich erwarte allerdings das Sie das verstehen....
M*nfredam 04.06.2019 | 11:18
Zitat von TWO anzeigenausblenden
Haben Arbeitslose eigentlich auch 10 Wochen Zeit auf ein Stellenangebot ihres Arbeitsvermittlers zu reagieren oder müssen die unverzüglich reagieren? Falls nein, warum dürfen dann Dauerkranke 10 Wochen Zeit verplämpern, bevor sie einen Reha-Antrag ausfüllen, was normalerweise eine Minutensache ist? Diese Fragen sind durchaus ernst gemeint!
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