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Experten-Antwort

Krankenkassenbeiträge bei teilweise Erwerbsminderung

von Dennis21.01.2015 | 07:23
1056 Ansichten
4 Antworten

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Schönen guten Tag, wie sind ie Krankenkassenbeiträge in der Gesetzlichen während einer TEILWEISEN Ewerbsminderung und man ist pflichtversichert? a)wenn man noch arbeiten geht b)wenn man grade arbeitslos ist und kein ALG I oder ALG II bekommt c) wenn man grade arbeitlos ist und ALG I bekommt d) wenn man keinen Job bekommt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dennis,

Feli hat eine kurze und völlig zutreffende Antwort gegeben.

Von der monatlichen Rente wird der Beitrag immer nach dem aktuellen Beitragssatz der Krankenkasse abgeführt, unabhängig davon ob und ggfs. welche anderen Einkünfte nebenher bestehen.

Aus möglichen parallelen Einkünften wird dann ebenfalls prozentual ein Krankenkassenbeitrag abgeführt. Somit erfolgt eine Netto-Auszahlung dieser Einkünfte.

Liegen keine parallelen Einkünfte vor, werden nur aus der Rente Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt.

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3 Antworten

Kai-Uweam 21.01.2015 | 07:58
Zu a-d): Immer gleich, nämlich der gesetzliche Beitragssatz in Höhe von 7,3% + X X = kassenindividueller Zusatzbeitrag
Dennisam 21.01.2015 | 09:18
Das die Höhe gleich sein sollte ist mir klar. Aber wie wird der Beitrag mit der Rentenversicherung aufgeteilt wenn man nicht arbeitet und teilweise erwerbsminderungsrente bezieht.
Feliam 21.01.2015 | 09:48
a)Aus dem Gehalt und aus der (teilw.)Rente werden prozentual die Beitragsanteile einbehalten. b)Beiträge werden nur aus der Rente einbehalten, da ja sonst nix zum Verbeitragen da ist c)Beiträge werden aus der Rente einbehalten, das Alogeld ist schon um die Anteile für die KV und PV vermindert d) s. b)
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