Hallo Dennis,
Feli hat eine kurze und völlig zutreffende Antwort gegeben.
Von der monatlichen Rente wird der Beitrag immer nach dem aktuellen Beitragssatz der Krankenkasse abgeführt, unabhängig davon ob und ggfs. welche anderen Einkünfte nebenher bestehen.
Aus möglichen parallelen Einkünften wird dann ebenfalls prozentual ein Krankenkassenbeitrag abgeführt. Somit erfolgt eine Netto-Auszahlung dieser Einkünfte.
Liegen keine parallelen Einkünfte vor, werden nur aus der Rente Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt.